Landgericht Hildesheim

Serientäter von der Marienburger Höhe im Januar schon wieder vor Gericht: Kippen Hildesheimer Richter ein Urteil aus dem Frühjahr?

Hildesheim - Das Amtsgericht Hildesheim hat einen 41-jährigen notorischen Straftäter gerade erst zu Haft verurteilt – der will mit einer Berufung eine Gefängnisstrafe aus dem März dieses Jahres kippen.

Der Beschuldigte mit seinem Verteidiger Fabian Schöpke – im Januar muss er sich vor der Berufungskammer am Landgericht Hildesheim verantworten. Foto: Jan Fuhrhop

Hildesheim - Der 41-jährige Serientäter von der Marienburger Höhe, den das Amtsgericht am Donnerstag unter anderem wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt hat, steht bereits im Januar erneut vor Gericht. Dann wird ein Prozess aus dem Frühjahr neu aufgerollt, bei dem er ebenfalls wegen mehrerer Straftaten angeklagt und verurteilt worden war. Gegen die Strafe von einem Jahr und zwei Monaten Haft hatte der Mann Berufung eingelegt, weswegen das Urteil bisher nicht rechtskräftig geworden ist.

Haftstrafe aus dem Frühjahr

In dem am Donnerstag erschienenen Artikel hieß es unzutreffend, dass der Mann mit den 17 Eintragungen im zentralen Strafregister am Donnerstag zum ersten Mal eine Haftstrafe ohne Bewährung kassiert hatte. Tatsächlich hatte das Amtsgericht ihm auch im Urteil aus dem März dieses Jahres für die 14-monatige Gefängnisstrafe keine Bewährung mehr zugestanden.

Ob es dabei bleibt, muss ab dem 13. Januar die Berufungskammer des Landgerichts entscheiden. Vorerst sind drei Termine für die Neuauflage des Prozesses angesetzt. Die Kammer muss sich dabei mit mehreren Vorwürfen gegen den 41-Jährigen befassen. Es geht um mehrere Fälle der Bedrohung und der Beleidigung, unter anderem gegen Polizisten. In Aufnahmen der Bodycam eines Beamten war die Stimme des Beschuldigten zu hören: „Halt’s Maul, ich gehe dann, wenn es mir passt!“

Eigene Regeln

Im jüngsten Prozess gegen den notorischen Straftäter attestierte die Staatsanwältin ihm „eine insgesamt rechtsfeindliche Einstellung“. Er begreife sich als jemanden, der eigene Regeln erstelle, anstatt die für alle geltenden zu befolgen.

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