Kreis Hildesheim - Der Rettungsdienst im Kreis Hildesheim soll übergangsweise weiter an die bisherigen Anbieter vergeben werden. Das haben die Fachausschüsse des Kreistags für Bevölkerungsschutz und für Gesundheit am Donnerstag in einer gemeinsamen Sitzung empfohlen. Vorausgegangen war eine zum Teil hitzige Diskussion.
Ursprünglich sollte am 20. März über über einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan entschieden werden, der dann ab dem 1. Januar 2026 in Kraft getreten wäre. Allerdings hatte der Gutachter, der den Plan erstellt hatte, einige Fehler gemacht. So vergaß er, den Rettungsdienstbereich Delligsen im Kreis Holzminden zu berücksichtigen. Dieses Gebiet wird aufgrund einer Vereinbarung seit Jahren komplett von den Rettungswagen aus dem Kreis Hildesheim versorgt. Allein 1000 Einsätze gibt es in diesem Bereich pro Jahr. Ebenfalls nicht ausreichend berücksichtigt wurde in dem Gutachten die Schließung der Alfelder Notaufnahme, die zu längeren Fahrten zu weiter entfernten Krankenhäusern führt.
Gutachten für 38.000 Euro
Offenkundig geworden waren diese Mängel erst dadurch, dass sich mehrere Notfallsanitäter aus dem Bereich Alfeld in einer Ausschusssitzung im Januar zu Wort meldeten und auf die Mängel hinwiesen. Daraufhin zog die Kreisverwaltung ihre Vorlage zurück. Der Gutachter sollte nacharbeiten und den Plan unter Berücksichtigung der zusätzlichen Daten aktualisieren. Das Gutachten hat den Landkreis mehr als 38.000 Euro gekostet, wie eine Kreissprecherin auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte. Der Experte habe bereits angekündigt, dass er die zusätzlichen Leistungen für die Nachberechnungen nicht in Rechnung stellen wird.
Doch bislang ist das aktualisierte Gutachten auch noch gar nicht fertig. Dessen Fertigstellung zieht sich länger hin und schließlich kam auch noch zu Krankheitsfällen in dem Gutachterbüro. Eine Fertigstellung des neuen Bedarfsplans wäre daher erst bis Ende März möglich gewesen. Zu spät, um das Vorhaben noch so rechtzeitig auszuschreiben, dass die neuen Anbieter zum Anfang des nächsten Jahres hätten starten können.
„Klägliches Bild“
Die Kreisverwaltung zog daher die Reißleine und schlug vor, den Rettungsdienst für das erste Halbjahr 2026 an die bisherigen Anbieter zu vergeben. So soll der Gutachter Zeit gewinnen, um in Ruhe den aktualisierten Bedarfsplan zu erstellen.In der Sitzung am Donnerstag gab es wenig Verständnis für die Pannen im Zusammenhang mit dem Bedarfsplan. „Ich finde, das ist ein so klägliches Bild, wie ich es mir nicht habe vorstellen können“, sagte Dirk Bettels (CDU). Er kritisierte indirekt auch die Kreisverwaltung: „Ich hätte erwartet, dass das noch mal kontrolliert wird, bevor man uns das zur Beschlussfassung vorlegt.“ Sein Fraktionschef Friedhelm Prior kündigte direkt an, dass man dem Vorschlag der Kreisverwaltung nicht zustimmen werde.
Er verwies darauf, dass derzeit die sogenannte Hilfsfrist, nach der in 95 Prozent der Einsätze die Retter nach mindestens 15 Prozent am Einsatzort sein sollen, im Landkreis nicht eingehalten wird. Der Wert liegt lediglich bei 92,6 Prozent. Betrachtet man das Umland ohne die Stadt Hildesheim, dann liegt der Wert sogar noch niedriger, nämlich bei 89,8 Prozent. „Das ist ein rechtswidriger Zustand“, findet Prior: „Hier geht es um Leib und Leben. Hier geht es um das höchste Rechtsgut, das wir mit dem Rettungsdienst schützen können.“ Martin Hauk (SPD) als Vertreter der Mehrheitsgruppe sieht zwar ebenfalls, dass Fehler gemacht wurden: „Das ist in der Tat nicht nur dumm gelaufen, sondern darf einem Gutachter eigentlich nicht passieren.“ Er warb dennoch dafür, dem Vorschlag der Kreisverwaltung zu folgen und somit „den Status quo zu erhalten“. Der sei nicht optimal, sagte Hauk: „Das wissen wir alle.“ Aber es seien auch im Rahmen der Interimsvergabe Verbesserungen möglich.
„Müssen jetzt gegensteuern“
Prior bemängelte, dass seine Fraktion seit einem Jahr erfolglos versuche, die Einsatzdaten des Rettungsdienstes von der Kreisverwaltung zu erhalten. Es sei dringend nötig, unmittelbar Verbesserungen vorzunehmen: „Wenn es jetzt rechtswidrig ist, müssen wir jetzt schon gegensteuern.“Endgültig entscheiden wird der hinter verschlossenen Türen tagende Kreisausschuss am 17. März. Ein positives Votum dort kann angesichts der Mehrheitsverhältnisse als sicher gelten.
