Hildesheim - Nachdem die Sieben-Tages-Inzidenz am Dienstag mit 40,6 auf den niedrigsten Stand des Jahres gesunken ist, könnte die Testpflicht für das Einkaufen im Einzelhandel in Stadt und Landkreis Hildesheim ab Freitag wegfallen – vorausgesetzt, der Wert bleibt auch am Mittwoch noch unter 50. Für die Außengastronomie soll sie allerdings weiterhin bestehen bleiben.
Eine Regelung, die in der Hildesheimer Innenstadt gemischte Reaktionen hervorruft. Was für die Händler eine Erleichterung ist, ruft bei vielen Wirten sowie beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Unverständnis hervor. Für die Betreiber von Testzentren ist die Lage ebenfalls ungewiss.
Dass das Testzentrum von Hil-Care den Platz auf der Lilie nur vorübergehend belegen können wird, war seitens der Stadt bereits bei der Eröffnung im März klar. Es werde zunächst bis Mitte April auf dem Platz An der Lilie arbeiten, sagte damals Oberbürgermeister Ingo Meyer zum weiteren Vorgehen – nun ist es dort bereits seit mehr als zwei Monaten zuhause. „Wir wollen ja auch wieder Kultur- und Sportveranstaltungen in die Stadt und vor allem ins Zentrum holen“, so Meyer. Und so soll es in absehbarer Zeit auch kommen: Spätestens zum Start des Citybeach ist das große Testzelt auf der Lilie Geschichte. Zur genauen Planung der Abläufe sollen im Laufe des Tages noch Einzelheiten bekanntgegeben werden.
Wegfall der Testpflicht wäre eine Erleichterung für Kunden
Dass ausreichend Testmöglichkeiten auch dann noch erforderlich sein werden, wenn die Testpflicht für den Einzelhandel ab Freitag entfällt, davon ist Holger Höfner, Centermanager der Arneken Galerie, überzeugt. „Nicht nur für die Gastronomie brauche ich ja Negativ-Nachweise, sondern auch für viele andere Unternehmungen wie etwa Veranstaltungen im Kultur- oder Freizeitbereich.“ Dennoch hält er die wegfallende Testpflicht im Einzelhandel für eine große Erleichterung für die Kunden. „Vor allem für die, die nur eine Kleinigkeit erledigen oder spontan etwas einkaufen wollen.“
Grund zum Optimismus sieht auch Heiko Heiß vom Modehaus Kressmann. Zum einen für die, die zum Einkaufen kommen, zum anderen aber auch für die Händler selbst. „Wir zum Beispiel haben hier eine Person abgestellt, nur um im Eingang die gültigen Tests zu kontrollieren. Wenn das wegfällt: wunderbar.“ Was allerdings weitergehe, sei die Datenerfassung zur Nachverfolgung der Kontakte, meint Heiß. „Das läuft bei uns über die Luca-App.“
Test-Abschaffung auch für die Außengastronomie gefordert
Zusätzlich zur geplanten Abschaffung der Testpflicht für den Einzelhandel fordert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen dasselbe für die Außengastronomie. Er könne nicht verstehen, dass nicht gleichzeitig auch die Negativ-Testpflicht für den Besuch gastronomischer Außenbereiche abgeschafft werde, sagte Dehoga-Präsident Detlef Schröder am Freitag.
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Eine Ansteckungsgefahr sei im Freien so gut wie nicht gegeben. Das bedeute, dass auf gastronomischer Außenfläche ein Ansteckungsrisiko niedriger einzustufen sei als in geschlossenen Räumen. Schröder forderte die niedersächsische Landesregierung deshalb auf, Einzelhandel und Außengastronomie gleich zu behandeln.
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