Landkreis Hildesheim - Wer ab Montag in einem Geschäft einkaufen oder in einem Café etwas trinken möchte, kann den notwendigen Coronatest direkt dort machen – so legt es die neue Corona-Verordnung des Landes fest. Damit ist praktisch jeder Verkäufer oder Kellner befugt, Schnelltests durchzuführen. Bislang war geschultes Personal zuständig, da Tests sind nur aussagekräftig sind, wenn die Probe korrekt entnommen wird.
Hil-Care-Betreiber Sebastian Adamski, der mehrere Zentren aufgebaut hat, veranlasst die Neuregelung zu einem offenen Brief an die Niedersächsische Staatskanzlei. Er fürchte, so Adamski, um den „hohen Standard“ der bisher in Apotheken oder Zentren durchgeführten Tests. Alle für Abstriche Zuständigen, heißt es in dem Brief, „arbeiten im medizinischen Sektor und haben zusätzlich eine ärztliche Schulung durchlaufen.“ Nun werde dem Personal von Läden und Cafés „eine Kompetenz zugeschrieben, der dieses nicht annähernd gerecht werden kann“.
Digitalisierte Nachverfolgung der Kontakte
Hinzu komme das sichere und erprobte Umfeld in den Apotheken und Zentren: „Unsere Zentren sind mit raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet und sind zudem voll digitalisiert, um eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.“ Adamski fordert die Zuständigen in der Staatskanzlei auf, die neue Verordnung „dringend zu überarbeiten“.
