Fahrlässige Tötung

Tödlicher Unfall auf der Marienburger Straße in Hildesheim: Prozess muss komplett neu aufgerollt werden

Hildesheim - Der Prozess gegen einen 27-Jährigen, der 2022 eine Frau auf der Marienburger Straße angefahren hat, muss schon nach dem ersten Verhandlungstag komplett neu aufgerollt werden. Das sind die Gründe.

Der Angeklagte neben seinem Verteidiger Martin Voß. Foto: Joscha Röhrkasse

Hildesheim - Prozessauftakt am Amtsgericht Hildesheim: Auf der Anklagebank sitzt ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis Göttingen. Am 8. Januar 2022 war er mit einem gemieteten 1er BMW auf der Marienburger Straße stadteinwärts gefahren, als der Wagen eine Fußgängerin erfasste. Zehn Tage nach dem Unfall erlag die Frau ihren Verletzungen. Dass er den Wagen seinerzeit gefahren hat, räumt der 27-Jährige am Donnerstag vor Gericht ein. Laut Anklage war der Mann mit einer Geschwindigkeit zwischen 56 und 61 Stundenkilometer unterwegs, als es zum Unfall kam. Erlaubt ist auf der Marienburger Straße aber nur Tempo 50. Aus diesem Grund lautet der Vorwurf: fahrlässige Tötung.

Es war der erste Verhandlungstag, und ursprünglich war auch nur ein Termin angesetzt – doch zu einem Urteil kam es entgegen aller Erwartungen nicht, das Verfahren wurde am Ende sogar ausgesetzt. Das bedeutet, dass es zu einem späteren Zeitpunkt komplett neu aufgerollt werden muss – inklusive aller am Donnerstag erfolgten Zeugenvernehmungen.

Das Gutachten ist entscheidend

Grund dafür ist das lichttechnische Gutachten von Marco Schönenberger. Der Sachverständige für Verkehrsunfälle sollte in einer Rekonstruktion des Unfalls auf der Marienburger Straße herausfinden, ob es dem Angeklagten überhaupt möglich war, die Frau rechtzeitig zu sehen, die am Abend des für sie tödlichen Unfalls in dunkler Kleidung, mit einer vollen Einkaufstüte in der Hand und im Licht der Straßenlaternen die dreispurige Straße überquert hatte.

Damit sein Gutachten belastbare Informationen liefern kann, muss Schönenberger eine ganze Reihe an Parametern beachten – dazu zählen neben der Geschwindigkeit des Fahrzeugs etwa auch der Lenkradwinkel, die Pedalstellung oder die Lichtquellen am Unfallort. Weil der Unfall abends passierte, musste der Gutachter seinen Test an einem Abend ausführen, der nicht nur dieselben Witterungsverhältnisse aufwies wie am Unfallabend, auch die Mondphase musste übereinstimmen. Sogar vermeintlich unwichtige Details wie die Farbe der Schuhsohle des Unfallopfers (weiß) hat der Gutachter berücksichtigt. Am Ende kam der Unfall-Experte zu dem Schluss, dass die Frau für den 27-jährigen Angeklagten prinzipiell zu erkennen gewesen sein müsste.

Zeugen liefern neue Erkenntnisse

Allerdings haben die Zeugenvernehmungen am Donnerstag neue Informationen ergeben, die Schönenberger in seiner bisherigen Untersuchung nicht zur Verfügung hatte. So sei er – das sei Standardverfahren – zu Gunsten des Angeklagten davon ausgegangen, dass die Frau in einem geraden Winkel die Straße gequert hat. „Wenn Leute in einem schrägen Winkel über die Straße gehen, erscheinen sie früher im scharf sehenden Sichtfeld des Autofahrers“, erklärt er. Laut den Zeugenaussagen vom Donnerstag war genau das der Fall, die Frau querte die Straße diagonal.

Auch fehlte Schönenberger zum Zeitpunkt seiner Untersuchung die Information, dass dem Fahrer des Unfallwagens ein Auto auf der entgegenliegenden Spur entgegenkam. Dessen Scheinwerfer hätten den Angeklagten möglicherweise blenden können. Weil ein Gutachten, dass die neuen Parameter berücksichtigt, zu dem Ergebnis kommen könnte, dass der Unfall auch mit angepasster Geschwindigkeit überhaupt nicht vermeidbar gewesen wäre, hat Richter Pompe den Sachverständigen mit der Anfertigung eines neuen Gutachtens beauftragt. Ein Datum für die erneute Verhandlung steht noch nicht fest.

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