HAZ-Serie zum Heizungsgesetz

Unabhängig vom Heizungsgesetz: Zehntausende Gasheizungen im Kreis Hildesheim vor Umstellung

Kreis Hildesheim - Energiewende hin oder her: In einigen Jahren wechselt die Art des Gases in den Leitungen in Stadt und Landkreis Hildesheim. Was steckt dahinter? Und was bedeutet es für die Verbraucher?

Wartung einer Gastherme. Der einst begehrteste Energieträger dürfte in den nächsten beiden Jahrzehnten deutlich an Bedeutung verlieren. Foto: Chris Gossmann

Kreis Hildesheim - Die deutliche Mehrheit der Haushalte in Stadt und Landkreis Hildesheim wird mit Erdgas beheizt – wie auch in ganz Niedersachsen. In den nächsten Jahren dürfte ihr Anteil zwar stetig sinken, ab 2045 sollen fossile Heizungen ganz verboten werden. Doch zuvor müssen Handwerker noch Zehntausende Thermen umstellen. Denn in der Region steht in einigen Jahren die sogenannte Gasumstellung bevor.

H-Gas statt L-Gas

Bislang und auch in den nächsten Jahren noch fließt sogenanntes L-Gas durch die Rohrleitungen in der Region. Das L steht dabei für „low calorific“, dieses Erdgas hat einen eher niedrigen Brennwert. Es wird vor allem in den Niederlanden, aber auch in Deutschland und hier fast ausschließlich in Niedersachsen gewonnen. Voraussichtlich ab Ende 2029 exportieren aber zum Beispiel die Niederlande kein Gas mehr in die Bundesrepublik.

Ab 2030 soll es deshalb nur noch sogenanntes H-Gas mit einem höheren Brennwert geben. Laut Bundesnetzagentur ist schon jetzt das meiste L-Gas in Deutschland ursprünglich L-Gas gewesen, das aber, um nutzbar zu werden, zu H-Gas konvertiert wurde.

Geräte umrüsten

Die Umstellung in Niedersachsen hat bereits vor einigen Jahren begonnen, Jahr für Jahr kommen mehr Regionen hinzu. Stadt und Landkreis Hildesheim gehören zu den letzten Bereichen, in denen umgestellt wird – avisiert ist nach Angaben des Netzbetreibers Avacon das Jahr 2029.

Für die betroffenen Haushalte soll das keine zusätzlichen Kosten bedeuten. Sie müssen allerdings im Zuge der Umstellung Handwerker ins Haus lassen, die mit Gas betriebene Geräte wie Kessel, Herde oder Durchlauferhitzer technisch umrüsten – etwa durch den Einbau neuer Brennerdüsen und die Veränderung von Geräte-Einstellungen. Spätestens zwei Jahre vor dem geplanten Umstellungstermin soll der Netzbetreiber die Betroffenen informieren. Die konkreten Termine werden dann abgesprochen. Nicht umgerüstete Geräte dürfen nach der Gasumstellung nicht mehr betrieben werden.

Lohnt sich das überhaupt noch?

Finanziell soll sich für die Nutzer von Gasgeräten nichts ändern. H-Gas ist zwar teurer als L-Gas, hat aber andererseits einen höheren Brennwert, sodass weniger davon benötigt wird, erklärt die Bundesnetzagentur. Die Effekte sollen sich ausgleichen. Unabhängig davon erwarten Fachleute aber steigende Gaspreise für die Endverbraucher durch CO2-Bepreisung und höhere Netzentgelte.

Die Bundesnetzagentur betont, dass die Gasumstellung unabhängig vom neuen Heizungsgesetz durchgezogen werde: „Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas bleibt notwendig, für Kunden, die Erdgasnetzanschlüsse weiterhin nutzen“, erklärte die Behörde auf HAZ-Anfrage. „Sofern Kunden vor einer Umstellung von L-Gas auf H-Gas zu anderen Energieträgern wechseln, entfällt aber eine Anpassung von Gasverbrauchsgeräten.“

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