Dresden/Alfeld - Der im Raum Alfeld lebende Polizei-Hauptkommissar Michael Fritsch hat Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dresden eingelegt, dass ihn wegen öffentlichen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt hatte. Nun landet der Fall beim Landgericht Dresden.
Fritsch, der im Bereich der Polizeidirektion Hannover arbeitet, wegen seiner Aktivitäten im „Querdenker“-Milieu aber seit mehr als einem Jahr vom Dienst suspendiert ist, hatte auf einer „Querdenker“-Kundgebung am 31. Oktober 2020 in Dresden zum Schluss seiner Rede mehrmals die Hand mit der gleichen Bewegung wie beim Hitlergruß in die Luft gestreckt und dabei jedes Mal „Frieden“ gerufen.
Fritsch wäre vorbestraft
Das Amtsgericht Dresden glaubte seiner Darstellung, er habe zum Abschied nur winken wollen, nicht. Der Richter äußerte zudem den Verdacht, Fritsch habe die Bewegung bewusst gemacht, um dafür belangt zu werden und sich dann als Justizopfer darzustellen.
Das Strafmaß hatte es allerdings in sich. Denn das Amtsgericht legte für Fritsch eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Euro fest, so ergeben sich die 5000 Euro. Das Markante daran: Ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft.
Klage läuft schon
Die Polizeidirektion Hannover möchte Fritsch, der bei der Bundestagswahl im Wahlkreis Hildesheim für die Querdenker-Partei „Die Basis“ kandidiert hatte, aus dem Polizeidienst entfernen. Eine Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht läuft. Eine Vorstrafe, noch dazu im Zusammenhang mit einem verfassungsfeindlichen Akt wie dem Zeigen des Hitlergrußes, dürfte die Argumentation untermauern.
Hinzu kommt: Begeht ein Beamter eine Straftat, für die das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das Zeigen des Hitlergrußes kann im härtesten Fall und je nach den Umständen sogar fünf Jahre Haft nach sich ziehen – eine Verurteilung deswegen, egal zu welcher Strafe, könnte also allein schon einen Rauswurf rechtfertigen. Kein Wunder, dass Fritsch schnell Berufung einlegte.
Vergleich mit Gestapo
Erst vor wenigen Tagen hatte der 57-Jährige in einem anderen Zusammenhang für Aufsehen gesorgt. Nachdem Polizisten ein mutmaßlich gefälschtes Attest zur Maskenbefreiung bei einer Alfelder Blumenhändlerin sichergestellt hatten, verglich er die Vorgehensweise der Beamten in einem Video in den sozialen Netzwerken mit der Arbeit der Gestapo im Nationalsozialismus.
