Jetzt auf freiem Fuß

Verdächtiger im Fall Maddie aus Haft entlassen – Landgericht Hildesheim legte Auflagen fest

Braunschweig/Sehnde - 2020 keimte plötzlich Hoffnung auf, das Verschwinden der dreijährigen Maddie in Portugal doch aufzuklären. Der Mann, den Ermittler in dem Fall unter Mordverdacht haben, ist nun aber frei – mit Einschränkungen, die in Hildesheim festgelegt wurden.

Polizisten stoppen einen Fotografen, als ein schwarzer Audi in Begleitung von Fahrzeugen der Polizei die Justizvollzugsanstalt (JVA) Sehnde verlässt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Braunschweig/Sehnde - Christian B, der Verdächtige im Fall Maddie, ist am Mittwoch aus der Haft entlassen worden – er steht nun unter strengen Auflagen, die das Landgericht Hildesheim beschlossen hat.

Der 48-jährige habe das Gefängnis in Sehnde verlassen, bestätigte der Polizeipressesprecher vor Ort der Deutschen Presse-Agentur. B. saß in einem schwarzen Audi seines Anwalts, die Abfahrt wurde von einer Polizeieskorte begleitet.

Haftstrafe abgesessen – in einem Fall weiter verdächtig

B. hat eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung einer US-Amerikanerin verurteilt worden war, abgesessen. Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Das damals dreijährige britische Mädchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal. Im Juni 2020 informierte die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend darüber, dass sie vom Tod des Mädchens ausgehe und einen Verdächtigen habe. 

Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer „massiven Vorverurteilungskampagne“. Es gibt keine Anklage in dem Komplex und es gilt die Unschuldsvermutung. Für die deutschen Ermittlungen zu dem Fall aus Portugal sind die Strafverfolger aus Niedersachsen zuständig, weil der Verdächtige seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig hatte.

Für B. gelten in Freiheit nun aber strenge Auflagen, über die jüngst das Landgericht Hildesheim entschieden hat: Demnach muss B. eine elektronische Fußfessel tragen, zudem muss er sich regelmäßig bei der Führungsaufsichtsstelle und der Bewährungshilfe melden. Er braucht einen festen Wohnsitz, den er ohne Genehmigung nicht verlassen darf. Eine Strafvollstreckungskammer des Hildesheimer Landgerichts ist wegen der geografischen Zuordnung in Niedersachsen für die Haftanstalt Sehnde und damit auch für B.s Fall zuständig.

Anwälte von B. wollen gegen Auflagen vorgehen

Dessen Verteidiger kündigten laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel allerdings Beschwerde gegen die Führungsaufsicht an. „Das ist der Versuch der Staatsanwaltschaft, ihn in einer Art Untersuchungshaft zu halten, wo sie jederzeit Zugriff auf ihn hätten“, sagte Rechtsanwalt Philipp Marquort dem „Spiegel“. Das Magazin berichtet außerdem, dass die Stadt Sehnde B. mitgeteilt habe, dass ihm sein Reisepass entzogen werde. Er soll demnach einen Personalausweis erhalten, der auf Deutschland beschränkt ist.

mit dpa

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