Hildesheim - Im Zusammenhang mit dem großen Corona-Ausbruch im Hildesheimer Altenheim Lambertinum mit bisher insgesamt 141 Infizierten bei Bewohnern und Mitarbeitern sowie 14 Toten (Stand 28. Januar) ist inzwischen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Wurde im Heim womöglich im Kampf gegen die Pandemie nicht das Nötige getan? Solch einem Hinweis geht die Staatsanwaltschaft nach. Möglicher Tatbestand: Körperverletzung durch Unterlassen. Das hat die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Christina Wotschke, auf Nachfrage der HAZ bestätigt. „Wir prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und Ermittlungen aufgenommen werden.“ Darüber hinaus macht sie keine weiteren Angaben.
Heimaufsicht reagierte auf anonymen Hinweis
Ausgangspunkt ist nach HAZ-Informationen eine Anzeige, die am 13. Januar bei der Ermittlungsbehörde eingegangen ist und einiges Gewicht hat. Denn Verfasser ist nicht etwa jemand, der Hinweise vom Hörensagen weitergibt – erstattet hat die Anzeige die Heimaufsicht der Stadt Hildesheim. Deren Mitarbeiter hatten demnach schon Ende Dezember einen ersten anonymen Hinweis darauf erhalten, dass die vorgeschriebene Corona-Testpflicht für Besucher in der Altenpflegeeinrichtung offensichtlich nicht konsequent umgesetzt werde.
Eine anschließende Kontrolle bei einem unangemeldeten Besuch in der Einrichtung am Hohenstaufenring soll Hinweise darauf ergeben haben, dass der anonyme Tippgeber durchaus richtig lag: Offensichtlich wurden Besucher und Mitarbeiter nicht so konsequent wie von den Behörden gefordert auf das Virus getestet.
Grundsätzlich gilt in Stadt und Landkreis Hildesheim: Heime müssen bei ihren Beschäftigten an zwei Arbeitstagen pro Woche einen Corona-Schnelltest machen, und Besucher dürfen nur ins Heim, wenn sie einen maximal 72 Stunden alten negativen Test mitbringen – oder sie müssen vor Ort einen Schnelltest machen.
Staatsanwaltschaft prüft noch, ob sie offiziell ermittelt
Nach HAZ-Informationen soll auch noch ein Angehöriger eines Heimbewohners weitere Hinweise auf nicht ordnungsgemäßes Vorgehen in der Einrichtung gegeben und die Heimaufsicht dazu veranlasst haben, schließlich Anzeige gegen die Verantwortlichen zu erstatten.
Der Vorwurf, der nun im Raum steht, wiegt schwer. Sollte er sich erhärten, hieße das: Die Heimleitung könnte eine Mitschuld an Covid-19-Erkrankungen der Lambertinum-Bewohner tragen, weil sie es unterlassen hat, sie durch konsequente Hygienemaßnahmen und Einhalten der vorgeschriebenen Maßnahmen ausreichend zu schützen.
Die Geschäftsführerin der Einrichtung hat bislang nicht auf die Bitte der HAZ um eine Stellungnahme reagiert.
Die städtische Heimaufsicht äußert sich öffentlich grundsätzlich nicht zu einzelnen Prüffällen. Das erklärt Stadtsprecher Helge Miethe auf HAZ-Nachfrage und ergänzt: „Die Heimaufsicht geht grundsätzlich immer wieder Hinweisen auf Pflegemängeln nach.“ Eine Verstärkung der Hinweise auf unzureichende Handhabung der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen sei aber nicht erkennbar. Nach Einschätzung der Heimaufsicht arbeiten die Einrichtungen mit großem Einsatz und trotz schwierigster Bedingungen daran, die immer wieder veränderten Auflagen der Verordnung einzuhalten.
In einem ähnlichen Verdacht wie nun im Lambertinumsfall auf die Mitschuld einer Heimleitung an einem Coronaausbruch mit noch dramatischerem Ausmaß hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig 2020 mehrere Monate Ermittlungen geführt, ehe sie diese Ende des Jahres einstellte. Die Braunschweiger Strafverfolger konnten im Zusammenhang mit einem Corona-Ausbruch im Frühjahr 2020 im Wolfsburger Hanns-Lilje-Heim und 47 verstorbenen Bewohnern kein strafbares Fehlverhalten der Verantwortlichen feststellen. In jenem Fall hatte ein Rechtsanwalt Anzeige erstattet, die örtliche Heimaufsicht hatte keine gravierenden Verstöße festgestellt.
