Mündliche Verhandlung

Vor Schmerzensgeldprozess gegen das Bistum Hildesheim: Verhärtete Fronten und Protestaktionen mit „Hängemattenbischof“

Hildesheim - Missbrauchsopfer Jens Windel klagt gegen das Bistum Hildesheim – dessen Bischof Heiner Wilmer erntet wegen seiner juristischen Taktik Kritik. Das wollen Windel-Unterstützer auch auf dem Domhof deutlich machen.

Den „Hängemattenbischof“ wollen Aktivisten in den kommenden Tagen in Hildesheim präsentieren. Foto: David Farago/Giordano-Bruno-Stiftung

Hildesheim - Vor der mündlichen Verhandlung der Schmerzensgeldklage des Algermisseners Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim vor dem Landgericht am kommenden Freitag gibt es keine Hinweise auf eine mögliche Annäherung. Die Fronten sind klar und verhärtet: Windel, der nach eigenen Angaben als Kind mehrfach von dem Sorsumer Pfarrer Christian Straub schwer sexuell missbraucht wurde, will Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 400.000 Euro erstreiten – das Bistum lehnt die Zahlung ab und erklärt, die Taten seien verjährt.

Dieses Vorgehen und die sogenannte „Einrede der Verjährung“ kritisieren nicht nur Betroffeneninitiativen, sondern unter anderem auch verschiedene Juristen und die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs an Kindern, Kerstin Claus. Sie hatte gegenüber der HAZ erklärt: „Überall dort, wo Betroffene sich dafür entscheiden, sich den gerichtlichen Beweismaßstäben zu stellen, um Ihre Forderungen gegenüber der Kirche durchzusetzen, sollten Kirchenleitungen eine gerichtliche Entscheidungsfindung bestmöglich unterstützen. Dazu gehört auch, auf die Einrede der Verjährung, die ja für sich bereits ein Entscheidungsgrund sein kann, zu verzichten.“

Windel-Anwalt hält Bistum-Taktik für treuwidrig

Dass das Bistum aber in den bisherigen schriftlichen Stellungnahmen an die zuständige Zivilkammer auf die Verjährung besteht, kann durchaus als wegweisend und womöglich vorentscheidend betrachtet werden – zu Ungunsten des Klägers. Denn verzichtete das Bistum darauf, würden die Richter eine mögliche Verjährung nicht von sich aus prüfen – das Vorgehen ist anders als bei Strafprozessen. Jens Windels Anwalt, Christian Roßmüller, kritisiert das Vorgehen des Bistums in einer schriftlichen Erwiderung deutlich. Er bezeichnet das Vorgehen als treuwidrig – denn das Bistum habe Jens Windel in der Vergangenheit stets als Missbrauchsbetroffenen anerkannt, sich für seinen Einsatz für Aufarbeitung und Prävention bedankt und sich bei ihm auch für die Taten durch einen Geistlichen entschuldigt. Konkret benennt Roßmüller ein Schreiben des Domkapitulars Marrtin Wilk aus dem Jahr 2015, in dem er sein tiefes Bedauern gegenüber Windel ausgedrückt habe. Windels Anwalt schreibt: „Mit dieser amtlich hoheitlichen Entschuldigung im Verbund mit der Einräumung und Anerkennung des Unrechts lässt sich die Erhebung der Verjährungseinrede nicht vereinbaren.“

Protest mit „Hängemattenbischof“

Inhaltlich auf einer Linie mit dem Juristen, sprachlich aber noch direkter ist David Farago unterwegs. Er ist Mitglied der von der humanistisch geprägten Giordano Bruno Stiftung getragenen Aktionsgruppe 11. Gebot. Er bezeichnet die Haltung des Bistum als „Ungeheuerlichkeit ersten Ranges“. Die Gruppe hat angekündigt, ab Mittwoch in Hildesheim präsent zu sein, um auf ihre Kritik am Bistum und eine weiterhin laufende Online-Petition gegen die Verjährungs-Taktik aufmerksam zu machen, die bereits über 65.000 Unterzeichnende hat. Bei ihren Aktionen (Mittwoch auf dem Domhof, Donnerstag auf dem Marktplatz, Freitag vor dem Landgericht) wollen die Teilnehmer die bereits bei anderen Protesten gezeigte Skulptur „Hängemattenbischof“ präsentieren. Entworfen hat sie der Düsseldorfer Künstler Jacques Tilly schon vor mehreren Jahren. Er kritisiert das langwierige und zögerliche Vorgehen der Katholischen Kirche und zeigt einen Geistlichen, der schlafend in einer zwischen berstenden Kreuzen gespannten Hängematte liegt, dazu der aktualiserte aufgedruckte Spruch: 14 Jahre schonungslose Aufarbeitung der Missbrauchsfälle.

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