Interview

Algermissener klagt für höheres Schmerzensgeld nach Missbrauch: „Es ist verletzend, wie sich der Hildesheimer Bischof und das Bistum verhalten“

Hildesheim - Das Bistum Hildesheim hat den Algermissener Jens Windel jahrelang als Missbrauchsbetroffenen anerkannt, vor dem anstehenden Zivilprozess um Schmerzensgeld verhärten sich aber die Fronten. So bewertet Windel die Lage.

Jens Windel im Gespräch mit HAZ-Chefreporter Jan Fuhrhop. Foto: Julia Moras

Hildesheim - Jens Windel ist nach eigenen Angaben als Kind vom damaligen und inzwischen verstorbenen Sorsumer Pfarrer Christian Straub schwer sexuell missbraucht worden. Das Bistum Hildesheim hat seine Schilderungen schon vor mehreren Jahren als plausibel eingestuft, Windel hat insgesamt 50.000 Euro als Zahlungen zur Anerkennung des Leids bekommen. Vor dem Landgericht Hildesheim will der Algermissener aber per Zivilklage eine wesentlich höhere Schmerzensgeldzahlung erzwingen. Der Prozess könnte schon im Oktober beginnen, soll jedenfalls noch in diesem Jahre starten.

Das Bistum Hildesheim hat inzwischen auf Ihre Schmerzensgeldklage reagiert und weist Ihrer Forderungen klar zurück. Wie haben Sie die Stellungnahme aufgefasst?

Die Rechtsanwaltskanzlei des Bistums hatte schon früher angekündigt, dass man sich wehren wolle. Insofern war ich eigentlich darauf vorbereitet. In dem Moment aber, als ich jetzt davon erfahren habe, hat es mir die Schuhe ausgezogen. Ich habe mich miserabel gefühlt, weil ich als Lügner dargestellt werde.

Das Bistum hat ihre Schilderungen des Missbrauchs durch den Sorsumer Pfarrer Christian Straub in der Vergangenheit als „plausibel“ eingestuft, Sie stets öffentlich als Betroffenen bezeichnet, verweist aber ausdrücklich darauf, dass „plausibel“ keineswegs mit „bewiesen“ gleichzusetzen sei. Wörtlich heißt es, die Anerkennung durch die katholische Kirche sei „eine Form der Seelsorge, also ein pastorales Instrument, das nicht mit dem Beschreiten des Rechtswegs verglichen werden kann.“

Wenn die Bistumsspitze jetzt argumentiert, man wisse ja gar nicht, ob alles wirklich so passiert ist, wie ich es geschildert habe, dann sage ich: Sie hat Recht – denn es war noch schlimmer.

Wie meinen Sie das?

Es gibt Details des Missbrauchs, die in den Anträgen auf Anerkennung des Leids nicht auftauchen. Es ist diese blöde Scham in einem, die es so schwer macht, alles auszusprechen. Für manches habe ich eine sehr lange Zeit mit meiner Psychologin gebraucht, um Worte und Sätze zu sagen, die mir lange nicht möglich waren. Dass ich den Penis des Täters in den Mund nehmen musste... das konnte ich lange nicht aussprechen. Ich weiß, wie der Täter nackt ausgesehen hat, mit seinem behaarten Bauch, welche Kette er unter der Kleidung getragen hat. Das kann man sich nicht ausdenken. Ich weiß, dass es vor Gericht darauf ankommen könnte, genau solche Details zu benennen. Es wird nicht leicht werden.

Bischof Heiner Wilmer hat Sie als Betroffenen und Gründer der Betroffeneninitiative Hildesheim anerkannt und Ihnen für Ihren Einsatz und den Mut gedankt, mit der Stellungnahme geht er auf Distanz. Aus nüchtern juristischer Sicht des Bistums mag das für viele nachvollziehbar sein, aber wie geht es Ihnen emotional damit?

Es kommen ganz viele Gefühle hoch. Es ist verletzend, wie sich der Bischof und das Bistum verhalten. Erst vor wenigen Tagen habe ich eine Einladung erhalten für die AG Ombudsstelle ... da werde ich weiter als Betroffener herangeholt, aber wenn es darum geht, Verantwortung zu übernehmen, dann bin ich kein Betroffener mehr. Das Bistum argumentiert jetzt, dass der Missbrauch nicht erwiesen sei, da es neben meiner Aussage keine weiteren konkreten Hinweise gebe. Dass es keine schriftlichen Hinweise in den Akten gibt und trotzdem Missbrauch stattgefunden hat, das ist ja aber in ganz vielen Fällen so. Im Umkehrschluss hieße es, dass diese Personen alles keine Betroffenen sind. Wenn diese Menschen nun so behandelt werden – wer von denen ist denn dann überhaupt noch bereit, mit dem Bistum zu sprechen und bei der Aufarbeitung mit der Kirche zusammen zu arbeiten?

Wie erleben Sie den Bischof persönlich in dieser Sache?

Er ist immer mehr zum Teil der Struktur geworden. In der aktuellen Stellungnahme zu meiner Klage wird seine Argumentation deutlich: Es geht ums Geld, er müsse Fürsorge für die Finanzen des Bistums tragen ...

... in den Ausführungen steht es so: „Die Bistumsleitung hat die Verpflichtung, mit den Kirchensteuereinnahmen verantwortungsbewusst umzugehen.“

Genau. Papst Franziskus hat einmal gesagt: Ein guter Bischof sei Verwalter Gottes, kein Verwalter von Gütern. Bischof Wilmer erscheint in der Stellungnahme aus meiner Sicht als ein Verwalter von Gütern. Was ist denn Kirche heute noch, wenn nicht die Menschen an erster Stelle stehen, denen zudem noch großes Leid wohlwissend angetan wurde?

Wie haben Menschen in Ihrem Umfeld und andere Betroffene auf die Stellungnahme des Bistums reagiert?

Ich hatte Angst, dass ich viel angesprochen werde, wenn ich durch die Stadt gehe, dass ich vielleicht auch als Nestbeschmutzer beschimpft werde, dass es mir nur ums Geld gehe. Ich bin dann bewusst ein paar Tage durch die Hildesheimer Fußgängerzone gegangen, um mich meiner Angst zu stellen – und es ist nichts passiert, das hat mich etwas beruhigt. Menschen aus meinem Umfeld sind eher enttäuscht vom Bischof und haben verärgert auf den Umgang reagiert, das Bistum hatte ja bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen länger einen eher guten Ruf. Ich habe einige Zuschriften erhalten von Menschen, die mir Kraft wünschen.

Sie sprechen das Geld an: Über Ihren Anwalt verlangen Sie in der Zivilklage vor dem Landgericht mindestens 400.000 Euro vom Bistum. Wie kommen Sie auf diese Summe?

Ich selber habe die Summe nicht errechnet, sondern mein Rechtsanwalt. Dabei spielen aber auch materielle Schäden eine Rolle, die Anerkennung des Leids deckten ja gerade meine Verdienstausfälle. Hier geht es aber um wirkliches Schmerzensgeld, ähnlich wie bei dem Fall Georg Menne, der 300.000 Euro vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen hat oder ein anderer Betroffener, der als einziger –zu Recht – 330.000 Euro von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen erhalten hat.

Mit welcher Einstellung gehen Sie in den anstehenden Prozess?

Ich habe Angst davor, darüber nachzudenken, was wäre, wenn ich nicht Recht bekomme. Damit könnte ich nicht umgehen.

Es wird sicher ein sehr großes Medieninteresse an der Verhandlung geben. Macht Ihnen das Sorge, oder sehen Sie das als Vorteil für sich?

Sowohl als auch. Ich habe schon viel mit Medien zu tun gehabt und habe mir eine gewisse Schutzfunktion angeeignet, indem ich viel über Betroffene und die katholische Kirche allgemein rede. Vor Gericht wird es nur um mich und mein Erlebtes gehen. Aber ich sehe es auch so: Ohne Presse geht es nicht, die Öffentlichkeit ist wichtig, damit alle davon erfahren, wie die Kirche sich verhält. Ohne die Presse wäre der Missbrauchsskandal nie an die Öffentlichkeit geraten und wir hätten vielleicht bis heute noch keine Schutzkonzepte.


Das erwartet die Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs an Kindern von der katholischen Kirche:

Zivilrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen können ein wichtiges Mittel bei der Aufarbeitung sein und über den Einzelfall hinaus die Rechte von Betroffenen insgesamt stärken – das erklärt die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, gegenüber der HAZ. Und indirekt kritisiert sie das Bistum Hildesheim dafür, dass es sich als Reaktion auf die Klage von Jens Windel auf Verjährung der mutmaßlichen Missbrauchstaten beruft.

Claus sagt: „Überall dort, wo Betroffene sich dafür entscheiden, sich den gerichtlichen Beweismaßstäben zu stellen, um Ihre Forderungen gegenüber der Kirche durchzusetzen, sollten Kirchenleitungen eine gerichtliche Entscheidungsfindung bestmöglich unterstützen. Dazu gehört auch, auf die Einrede der Verjährung, die ja für sich bereits ein Entscheidungsgrund sein kann, zu verzichten.“

Zivilrechtliche Verfahren könnten, so die Bundesbeauftragte, dabei helfen zu klären „welche Pflichtverletzungen in kirchlich-institutionellen Raum Schadenersatzansprüche“ zur Folge haben. „Dies schafft über den jeweiligen Einzelfall hinaus auch eine Stärkung von Betroffenenrechten insgesamt.“Die katholische Kirche und die deutschen Bischöfe setzen bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und Geldzahlungen als Anerkennung des Leids nicht auf gerichtsfeste Beweise – halten sie Schilderungen von Betroffenen für plausibel und hinreichend wahrscheinlich, reicht das als Grundlage. Dieses System hält Kerstin Claus für „gut und richtig“. „Gerade bei Sexualstraftaten geht es immer wieder um Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht. Das bedeutet, dass Betroffene die sexuelle Gewalt gegen sie meist nicht eindeutig nachweisen können. Gerade weil der Beweismaßstab zur Frage der Plausibilität abgesenkt ist, wird tatsächlich so etwas wie eine nachholende Gerechtigkeit für Betroffene möglich, die in ihrer Kindheit oder Jugend durch das Bistum nicht oder nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt wurden. Erst so können Zahlungen zur Anerkennung des Unrechts, dass Betroffene erfahren haben, an eine große Zahl von ihnen möglich werden.“ Die Bistümer stünden in einer „ethisch-moralischen Verpflichtung gegenüber den vielen Betroffenen“.

Faktisch richtig sei aber auch: Staatliche Gerichte entschieden nach vorgegebenen Kriterien und Maßstäben. „Die bisherigen Prozesse haben gezeigt, dass selbstverständlich Unterlagen der Betroffenen und Akten der Kirche auch in zivilrechtlichen Verfahren eine Rolle spielen. Ob aber seitens eines Bistums Taten bereits anerkannt wurden oder wie hoch eine etwaige Anerkennungszahlung an die betroffene Person war, spielt hier letztlich keine Rolle.“

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