Neue Eskalationsstufe

Widerspruch abgelehnt: Klagt Gemeinde Diekholzen jetzt wegen Klinikgelände gegen Kreis Hildesheim?

Diekholzen - Der Kreis Hildesheim hat die geplante Bebauung des ehemaligen Lungenklinik-Geländes in Diekholzen in einem entscheidenden Teilbereich abgelehnt. Die Gemeinde legte Widerspruch ein – vergeblich. Nun bleibt nur noch der Weg vor das Verwaltungsgericht: die aktuelle Lage.

Die alten Gebäude der Lungenklinik sollen neu genutzt werden, Neubauten auf der angrenzenden Streuobstwiese sind nach einem Veto des Landkreises Hildesheim tabu. Foto: Thomas Wedig (Archiv)

Diekholzen - Der Konflikt zwischen der Gemeinde Diekholzen und dem Landkreis Hildesheim wegen der geplanten Bebauung des ehemaligen Lungenklinik-Geländes könnte demnächst in eine neue Eskalationsstufe übergehen: eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Der Kreis hatte die nötige Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) wie berichtet für die Streuobstwiese unterhalb der alten Klinikgebäude abgelehnt – also den Teil, der für Neubauten zur Verfügung stünde. Die Gemeinde legte Ende März fristgerecht Widerspruch ein und lieferte Ende Juni die Begründung nach. Die ist nun veröffentlicht, weil das Thema noch einmal am 28. September im Gemeinderat auf der Tagesordnung steht. Es gibt mittlerweile aber auch eine neue Entwicklung: Die Kreisverwaltung hat den Widerspruch abgelehnt. Nun bleibt der Gemeinde Diekholzen nur noch der Klageweg.

Wird sie ihn beschreiten? Das wird sicherlich in der Ratssitzung diskutiert werden. Vor der Sommerpause hatte sich das Gremium kämpferisch gegeben und mit großer Mehrheit an der bisherigen Planung festgehalten – trotz des Landkreis-Vetos.

„Pläne des Landkreises Hildesheim durchkreuzt“

In der Begründung des später eingereichten Widerspruchs verkneift sich der beauftragte Rechtsanwalt einen Hinweis auf eine mögliche Rolle der Vorgeschichte nicht. Ursprünglich, als das Gelände noch dem Landkreis gehörte, wollte die Kreiswohnbaugesellschaft kwg es nach dem Umzug der Lungenklinik nach Hildesheim noch deutlich dichter bebauen, als die heutigen Pläne der Gemeinde es vorsehen. Die machte von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch und damit die kwg-Pläne zunichte. Seitdem bremst die Kreisverwaltung eine Bebauung des früheren Klinikgeländes, verweist auf dessen besondere Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt. In Diekholzen wird das quasi als Rache aufgefasst, was Rechtsanwalt Christian Machens von der Kanzlei Dehne Ringe Grages so ausdrückt: In Teilen der Politik und der Bevölkerung frage man sich, ob die teilweise Ablehnung der F-Plan-Änderung „dadurch motiviert ist, dass die Gemeinde Diekholzen die Pläne des Landkreises Hildesheim durchkreuzt hat“. Ähnliche Vermutungen wurden auch schon im Gemeinderat geäußert, der sich seit über fünf Jahren immer wieder mit der Nachnutzung des Klinikgeländes befassen muss.

Gemeinde will auf Innenentwicklung setzen – nicht auf Bebauung am Ortsrand

In der fünfseitigen Begründung des jetzt abgelehnten Widerspruchs geht der Rechtsanwalt der Gemeinde unter anderem auf den Hinweis des Landkreises ein, die Gemeinde habe im Osten von Diekholzen bereits rund neun Hektar als Baugebiete ausgewiesen und diese nie verwirklicht – der Bedarf könne daher so groß nicht sein. Der Anwalt betont, dass der Eigentümer der dortigen Flächen einen Verkauf strikt abgelehnt habe. Die lägen außerdem in einem Überschwemmungsgebiet. Viel sinnvoller als eine Bebauung am Ortsrand sei eine Innenentwicklung im Ort, ein logischer Lückenschluss zu den Klinikgebäuden, heißt es weiter im Widerspruch. Besonders der Bau altersgerechter Wohnungen ergebe nur im Zentrum Sinn – wegen der kurzen Wege zu Ärzten, Apotheke oder Läden.

Den ökologischen Wert der Streuobstwiese zweifelt die Gemeinde nicht an, gibt aber zu bedenken, dass sie größtenteils in einem desolaten Zustand sei. Der Baumbestand solle im Rahmen einer Bebauung teilweise erneuert werden. Was die Gemeinde eigenartig findet: Würde sie ein neues Krankenhaus planen, müsste sie den Flächennutzungsplan gar nicht ändern – dann wäre eine Bebauung auch auf der Wiese mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen möglich.

Mittlerweile ist klar: Der Kreis akzeptiert diese Argumente nicht. Muss nun ein Gericht entscheiden? Die Ratssitzung wird erste Antworten liefern.

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