Lärmschutz im Kreis Hildesheim

Wo Müllrausbringen mittags verboten ist – Rasenmähen aber nicht

Kreis Hildesheim - Lärmschutz ist in mancher Kommune im Landkreis Hildesheim individuell geregelt. Manchmal wird es kompliziert: In einer Gemeinde darf der Bürger mittags zwar nicht den Müll herausbringen, aber den Rasen mähen.

Der Gang zur Tonne ist in einer Gemeinde im Landkreis Hildesheim sonntags tabu – und im Rest der Woche mittags und nachts. Foto: Archiv

Kreis Hildesheim - Männer sind Muffel, wenn es um Hausarbeit geht. Das ist kein Vorurteil, sondern statistisch belegt: Laut Statistischem Bundesamt, sind in Deutschland schlappe 29 Prozent von ihnen täglich mit Hausarbeit beschäftigt, bei den Frauen sind es 72 Prozent. Wenn man(n) dann schon mal mit anpackt, das haben mehrere Studien ergeben, steht eine Tätigkeit in der Hitliste ganz oben: den Müll rausbringen. Offenbar ist das eine überschaubare, genau definierte und eng abgesteckte Aufgabe, die Männern entgegenkommt. Treppe runter, Tonne auf, Sack rein, Klappe zu. Fertig.

Müll darf nur in 60 von 168 Wochenstunden raus

In der Gemeinde Harsum wird der Einsatz der Männerwelt beim Rausbringen des Mülls allerdings empfindlich beschnitten: Das „Einwerfen von Wertstoffen und Müll in häusliche Müllbehälter“ ist laut Paragraf 7 der Verordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an Sonn- und Feiertagen gar nicht erlaubt und im Rest der Woche von 20 bis 8 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr tabu. Also darf der private Müll-Mann nur an 60 von 168 Wochenstunden tätig werden. Und das sind wahrscheinlich gerade die Stunden, wo er bei der Arbeit ist oder keine Lust hat.

Bürger darf, was der Bauhof darf

Gemeint ist natürlich Müllentsorgung, die Krach macht, zum Beispiel das Zerscheppern von Altglas, das ja auch Spaß machen kann – weswegen an allen öffentlichen Containern immer der Hinweis prangt, nichts hineinzuwerfen, um die Nachbarn zu stören. Allerdings verbietet die Harsumer Formulierung – auch wenn es nicht gemeint war – formal auch das sonntägliche Entsorgen von Säcken mit Abfallinhalt ohne Krachverdacht. Über die im kreisweiten Vergleich strengen Regeln zum Herausbringen des Mülls war die Redaktion am Dienstag bei der Recherche zu den Lärm-Regeln der einzelnen Kommunen gestolpert. Dabei ging es vor allem um das Rasenmähen zur Mittagszeit oder in Randstunden des Tages, dessen Rand ja zurzeit besonders lang und hell ist. Und an diesem Punkt kommt wieder Harsum ins Spiel: Das Rasenmähen ist in der Gemeinde nämlich mittags erlaubt, wie Ordnungsamtsleiter Thomas Wiesenmüller in einer Reaktion auf den gestrigen Artikel betont. Ein Grund: Die Mitarbeiter des Harsumer Bauhofes haben so viel zu mähen, dass sie sich nicht leisten können, mittags zwei Stunden damit aufzuhören. Und was sie dürfen, will die Gemeinde dem Bürger nicht verbieten.

Verboten sind indes – für die Bürger wie für den Bauhof – „das Reinigen von Teppichen, Matratzen, Polstermöbeln oder Fahrzeugen durch Saugen oder Ausklopfen“. Bleibt die Frage, was lauter ist: Mähen oder Saugen?

Wie auch immer, der komplexe Paragraf erschließt sich auch nach mehrmaligem Lesen nicht jedem Nicht-Juristen, zumal im Satzungstext auch auf den Anhang der 32. Bundeslärmschutzverordnung verwiesen wird. Tipp der Redaktion: Das wäre mal ne fruchtbare Bettlektüre.

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