Corona-Bekämpfung

Zahlreiche Unregelmäßigkeiten in Hildesheimer Testzentren

Kreis Hildesheim - In Hildesheimer Testzentren hat es zahlreiche Unregelmäßigkeiten gegeben. Das Gesundheitsamt hat jetzt angekündigt, die Anbieter verstärkt zu kontrollieren.

Rund um den Corona-Abstrich hat es auch im Kreis Hildesheim Unregelmäßigkeiten gegeben. Foto: Chris Gossmann

Kreis Hildesheim - In Testzentren im Kreis Hildesheim hat es zahlreiche Unregelmäßigkeiten gegeben. Das berichtete Dr. Katharina Hüppe, Leiterin des Gesundheitsamts, am Dienstag auf HAZ-Anfrage.

Die Liste der Mängel ist dabei recht lang. Die meisten betreffen die vorgeschriebenen digitalen Meldungen an das Portal „Corona-Tests Niedersachsen“. So haben etwa Anbieter teilweise nicht ihre täglichen Tests gemeldet, obwohl sie dazu vertraglich verpflichtet sind. Außerdem musste das Gesundheitsamt Anbieter teilweise darauf hinweisen, fehlerhafte Eingaben zu korrigieren. In anderen Fällen wurden positive Testergebnisse erst gemeldet, nachdem die Anbieter dazu vom Gesundheitsamt aufgefordert worden waren.

Verstoß gegen Datenschutz

Weiterhin wurden in einigen Fällen in das Testportal nicht allein die Testzahlen, sondern auch persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und Testergebnis eingegeben – ein klarer Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.



Es gab aber noch weitere Mängel. So wurde Menschen ein negatives Testergebnis attestiert, obwohl es gar keinen Abstrich gegeben hat. Andere mussten ihren Nasenabstrich selbst machen, wobei nicht kontrolliert wurde, ob dies korrekt erfolgte. „Etwa zwei bis drei Minuten später ging die Information über ein negatives Testergebnis auf dem Mobiltelefon ein“, berichtet Hüppe. Allein die Auswertung eines Schnelltests dauert aber eigentlich rund zwölf Minuten.

Kein „Kontrollmechanismus“

Ihre Behörde kontrolliert derzeit vor allem die medizinischen und hygienischen Zustände in den Testzentren, wie Hüppe erklärt: „Das Gesundheitsamt prüft vor der Beauftragung die von dem Anbieter dargestellten Abläufe, den betriebsspezifischen Hygieneplan, für Nutzer geplante Informationsmaterialien und lässt sich die Einhaltung der vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geforderten Mindestanforderungen bestätigen.“ Für die Abrechnung ist hingen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zuständig. Deren Hildesheimer Vorsitzende Dr. Petra Lattmann hatte bereits am Montag darauf hingewiesen, dass die KV hier allenfalls eine „erste Plausibilitätsprüfung“ vornehmen kann. Das bestätigt auch Hüppe: „Ein Kontrollmechanismus ist nicht gegeben.“

Eine Möglichkeit zur Kontrolle wäre es laut Hüppe etwa, wenn die Kassenärztliche Vereinigung die von einem Anbieter abgerechneten Sachkosten mitteilen würde. So könnte man diese mit der Anzahl der gemeldeten Tests abgleichen. Einen solchen Datenfluss zwischen den beiden Institutionen gibt es aber offenbar derzeit noch nicht.

Verstärkte Kontrollen

Die Leiterin des Gesundheitsamts hofft nun auf eine schnelle Änderung der Testverordnung, die die Gesundheitsminister von Bund und Ländern bereits planen, und die eine Grundlage für schärfere Kontrollen wäre. Hüppe kündigt aber an, schon jetzt verstärkt zu kontrollieren und dabei gezielt bestimmte Anbieter ins Visier zu nehmen.

Schon bislang werden stichprobenartig etwa die Positivraten der einzelnen Testzentren überprüft. Die Quote schwankt zwischen 0,03 und 1,4 Prozent. Die kleinen Fallzahlen von 0 bis 18 positiven Testergebnissen berge allerdings die Gefahr der Fehlinterpretation, so Hüppe.

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