Hildesheim - In der kompletten Hildesheimer Fußgängerzone gilt ab Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr, Maskenpflicht. Das hat der Landkreis Hildesheim am Freitagnachmittag bekanntgegeben.
Inzidenzwert über 50: Diese Regeln gelten aktuell im Kreis Hildesheim
Die Vorschrift gilt auch für alle weiteren Fußgängerzonen im Kreisgebiet, also zum Beispiel in Sarstedt und Alfeld. Außerdem gilt die Vorgabe kreisweit für alle Wochenmärkte. In Hildesheim gilt die Regel zudem für den Vorplatz des Hauptbahnhofs sowie für den benachbarten Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB).
Zusätzliche Maßnahme
Mit dieser neuen Anordnung reagiert der Landkreis darauf, dass die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz für Neuinfektionen am Freitag über 50 gestiegen war. Infolgedessen gelten bereits massive, vom Land verordnete Einschränkungen im Kreis Hildesheim. Betroffene Landkreise sollen zudem für Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien ausrufen.
