Hildesheim - Nachdem sich die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Hildesheim seit Donnerstag kontinuierlich über der 100er-Marke bewegt und das mit steigender Tendenz, hat der Landkreis Hildesheim am Samstag die Notbremse gezogen und sich zur sogenannten Hochinzidenzkommune erklärt.
Damit haben Kreise und kreisfreie Städte die Befugnis, weitergehende Maßnahmen vor Ort zu beschließen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die neue Corona-Verordnung, die am Montag in Niedersachsen in Kraft tritt, nimmt Landkreise und kreisfreie Städte sogar in die Pflicht: Die zuständige Behörde einer Hochinzidenzkommune „hat weitere Maßnahmen zu ergreifen“, heißt es wörtlich. Was genau die Menschen im Landkreis Hildesheim nun erwartet, soll sich jedoch erst am Montag herausstellen. „Am Montag wird sich der Stab treffen und mögliche Maßnahmen aufgrund der neuen Verordnung besprechen“, teilte Kreissprecherin Birgit Wilken am Sonntag auf HAZ-Nachfrage mit.
Nächtliche Ausgangssperre
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Ansammlungsverbot zu Ostern
Unabhängig von der Inzidenz sind für die Zeit vom 2. April bis einschließlich 5. April Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit untersagt – selbst wenn das Abstandsgebot problemlos eingehalten werden könnte. Nicht unter den Begriff Ansammlungen fallen Gottesdienste oder Warteschlangen vor Geschäften.
Für besonders stark frequentierte und beliebte Treffpunkte in der Öffentlichkeit wie den Hohnsensee kann der Landkreis ein Betretungsverbot aussprechen. Zoos, Tierparks und botanische Gärten bleiben allerdings auch in Hochinzidenzkommunen geöffnet.
Tragen einer medizinischen Maske
Der Landkreis könnte das Tragen einer medizinischen Maske – auch für Mitfahrer, die nicht aus dem eigenen Haushalt kommen – in einem privaten Kraftfahrzeug anordnen.
Schärfere Kontaktbeschränkungen
Bisher galt: Mitglieder eines Haushalts können sich mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen, wobei ihre Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren nicht mitzählen und getrennt lebende Paare als ein Haushalt gewertet werden.
Jetzt gilt: In Hochinzidenzkommunen dürfen nur die Mitglieder eines Haushalts plus eine weitere Person sowie den dazugehörigen Kindern bis zu einem Alter von sechs Jahren zusammenkommen. Inzidenzunabhängig: zusätzliche Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftgkeit.
Sport
Sport geht nur noch zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands – egal ob draußen oder drinnen. Kinder- und Jugendsport in Gruppen von bis zu 20 Personen sind wieder verboten.
Zutritt nur nach negativem Corona-Test
Wo das Einhalten des Abstandsgebots und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erheblich erschwert sind, können der Zutritt oder die Teilnahme einer Person davon abhängig gemacht werden, dass sie einen negativen Corona-Test vorlegt oder sich testen lässt.
Was bereits jetzt klar ist: Ab Dienstag müssen Geschäfte in Stadt und Landkreis wieder geschlossen bleiben und Kitas in die Notbetreuung wechseln. Damit Kitas wieder so öffnen dürfen wie bisher, müsste die Inzidenz an drei Tagen hintereinander unter 100 liegen. Für erneute Öffnungen der Geschäfte muss der Wert sieben Tage unter dieser Grenze liegen.
Friseure und Anbieter weiterer körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik- , Tattoo- und Massage-Studios dürfen weiterhin geöffnet haben.
In eigener Sache: In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, dass Anbieter weiterer körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik- , Tattoo- und Massage-Studios in einer Hochinzidenzkommune erneut schließen müssen. Das ist nicht korrekt. Wir haben den Fehler korrigiert.
