Neue Corona-Verordnung

Als Hochinzidenzkommune: Diese schärferen Maßnahmen drohen Hildesheim

Hildesheim - Die Einschränkungen für die Menschen in Stadt und Landkreis Hildesheim können noch einmal deutlich schärfer werden. Die Entscheidung darüber fällt der Landkreis.

Der Krisenstab des Landkreises Hildesheim entscheidet, ob es wegen der Erklärung zur Hochinzidenzkommune schärfere Corona-Maßnahmen geben wird. Foto: Julia Moras

Hildesheim - Nachdem sich die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Hildesheim seit Donnerstag kontinuierlich über der 100er-Marke bewegt und das mit steigender Tendenz, hat der Landkreis Hildesheim am Samstag die Notbremse gezogen und sich zur sogenannten Hochinzidenzkommune erklärt.

Damit haben Kreise und kreisfreie Städte die Befugnis, weitergehende Maßnahmen vor Ort zu beschließen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die neue Corona-Verordnung, die am Montag in Niedersachsen in Kraft tritt, nimmt Landkreise und kreisfreie Städte sogar in die Pflicht: Die zuständige Behörde einer Hochinzidenzkommune „hat weitere Maßnahmen zu ergreifen“, heißt es wörtlich. Was genau die Menschen im Landkreis Hildesheim nun erwartet, soll sich jedoch erst am Montag herausstellen. „Am Montag wird sich der Stab treffen und mögliche Maßnahmen aufgrund der neuen Verordnung besprechen“, teilte Kreissprecherin Birgit Wilken am Sonntag auf HAZ-Nachfrage mit.

Nächtliche Ausgangssperre

Ab einer Inzidenz von 150 bleibt den Landkreisen und kreisfreien Städte kaum eine Wahl: Sie „sollen“ Ausgangssperren verhängen, heißt es wörtlich in der neuen Corona-Verordnung, die am Montag in Niedersachsen in Kraft tritt. Insbesondere, wenn das Infektionsgeschehen vor Ort nicht mehr „einem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden kann“. Eine Pflicht zur Ausgangssperre, die in den vergangenen Tagen im Gespräch war, gibt es allerdings nicht. Bereits bei einer Inzidenz ab 100 prüft die örtliche Behörde, ob sie eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr s verhängt. Es handelt sich also um eine „Kann“-Vorschrift. Möglich wäre für das für gesamte Kreisgebiet oder für einzelne Kommunen. Ausnahmen: triftige Gründe wie Arztbesuche oder die Fahrt zur Arbeit. Bevor eine Ausgangssperre in Kraft tritt, müssen die Behörden sie erst offiziell anordnen.



Ansammlungsverbot zu Ostern

Unabhängig von der Inzidenz sind für die Zeit vom 2. April bis einschließlich 5. April Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit untersagt – selbst wenn das Abstandsgebot problemlos eingehalten werden könnte. Nicht unter den Begriff Ansammlungen fallen Gottesdienste oder Warteschlangen vor Geschäften.

Betretungsverbote -

Für besonders stark frequentierte und beliebte Treffpunkte in der Öffentlichkeit wie den Hohnsensee kann der Landkreis ein Betretungsverbot aussprechen. Zoos, Tierparks und botanische Gärten bleiben allerdings auch in Hochinzidenzkommunen geöffnet.

Tragen einer medizinischen Maske

Der Landkreis könnte das Tragen einer medizinischen Maske – auch für Mitfahrer, die nicht aus dem eigenen Haushalt kommen – in einem privaten Kraftfahrzeug anordnen.

Schärfere Kontaktbeschränkungen

Bisher galt: Mitglieder eines Haushalts können sich mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen, wobei ihre Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren nicht mitzählen und getrennt lebende Paare als ein Haushalt gewertet werden.

Jetzt gilt: In Hochinzidenzkommunen dürfen nur die Mitglieder eines Haushalts plus eine weitere Person sowie den dazugehörigen Kindern bis zu einem Alter von sechs Jahren zusammenkommen. Inzidenzunabhängig: zusätzliche Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftgkeit.

Sport

Sport geht nur noch zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands – egal ob draußen oder drinnen. Kinder- und Jugendsport in Gruppen von bis zu 20 Personen sind wieder verboten.

Zutritt nur nach negativem Corona-Test

Wo das Einhalten des Abstandsgebots und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erheblich erschwert sind, können der Zutritt oder die Teilnahme einer Person davon abhängig gemacht werden, dass sie einen negativen Corona-Test vorlegt oder sich testen lässt.

Was bereits jetzt klar ist: Ab Dienstag müssen Geschäfte in Stadt und Landkreis wieder geschlossen bleiben und Kitas in die Notbetreuung wechseln. Damit Kitas wieder so öffnen dürfen wie bisher, müsste die Inzidenz an drei Tagen hintereinander unter 100 liegen. Für erneute Öffnungen der Geschäfte muss der Wert sieben Tage unter dieser Grenze liegen.

Friseure und Anbieter weiterer körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik- , Tattoo- und Massage-Studios dürfen weiterhin geöffnet haben.

In eigener Sache: In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, dass Anbieter weiterer körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik- , Tattoo- und Massage-Studios in einer Hochinzidenzkommune erneut schließen müssen. Das ist nicht korrekt. Wir haben den Fehler korrigiert.

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