Hildesheim - Das Land Niedersachsen hat am späten Samstagabend seine neue Corona-Verordnung offiziell online gestellt und verkündet.
Wegen steigender Inzidenzzahlen gelten damit künftig vielerorts wieder verschärfte Maßnahmen. Über Ostern gilt eine Sonderregelung.
Öffentliche Ansammlungen an Ostern verboten
Künftig sind Treffen nur noch mit höchsten zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten.
Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit verboten, auch wenn sie den Mindestabstand einhalten.
Regelungen für Ausgangssperren
In sogenannten Hochinzidenzkommunen, zu denen seit Samstag auch Hildesheim zählt, hat die zuständige Behörde „weitergehende Maßnahmen zu treffen“. Dazu können laut der neuen Verordnung unter anderem Ausgangssperren gehören. Bei einer Ausgangssperre dürften Bürger sich zwischen 21 und 5 Uhr nur noch mit triftigem Grund draußen aufhalten.
Dazu zählen Berufstätigkeit und der Weg zur Arbeit, notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung, sowie der Besuch behinderter oder pflegebedürftiger naher Verwandter. Auch Gottesdienste werden in der neuen Verordnung ausdrücklich genannt, Reisen innerhalb einer Hochinzidenzkommune oder tagestouristische Ausflüge werden dagegen explizit als nicht triftige Gründe aufgeführt.
„Soll“ statt „muss“
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, können solche Ausgangssperren erlassen werden, liegt sie drei Mal hintereinander über 150 „sollen“ sie erlassen werden.
Im Vorfeld der neuen Verordnung war sogar mit einer Ausgangssperren-Pflicht ab einer 150er-Inzidenz geplant worden. Bevor eine Ausgangssperre in Kraft tritt, müssen die Behörden sie erst offiziell anordnen.
Das könnte Hildesheim nun anordnen
Wenn die Inzidenz in einer Region drei Tage hintereinander über 100 liegt, wie derzeit in Hildesheim, dürfen Kreise und kreisfreie Städte weitere Schritte beschließen: Möglich sind Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Plätze, Parkanlagen und ähnliche Orte. Wo das Einhalten des Abstandsgebots und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erheblich erschwert sind, kann der Zutritt oder die Teilnahme einer Person davon abhängig gemacht werden, dass sie einen negativen Corona-Test vorlegt oder sich testen lässt.
Die Kommunen können auch das Tragen einer medizinischen Maske anordnen, zum Beispiel, wenn Menschen aus verschiedenen Haushalten zusammen Auto fahren sowie noch schärfere Kontaktbeschränkungen erlassen. Die verschärfte neue Corona-Verordnung sieht vor, dass Einschränkungen für einzelne Stadtteile oder einzelne Städte und Gemeinde eines Kreises ausgesprochen werden dürfen. Ebenfalls neu: Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen nur nach vorheriger Terminvergabe öffnen. Die Anzahl der Besucher darf die Anlage nur zu maximal 50 Prozent auslasten.
„Sicheres Einkaufen“ – Plan für Modellkommunen
Niedersachsen will für rund 25 Städte und Gemeinden zunächst drei Wochen lang ab 6. April wieder Einzelhandel, Außengastronomie und Kultureinrichtungen öffnen. Voraussetzung der Bürger für den Zugang ist ein negativer Schnelltest. Das Land will kommende Woche die Kommunen auswählen. Auch Hildesheim hat sich für diese Modellprojekt beworben. Aus der Region Hannover wollen neben Hannover auch Garbsen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt, Sehnde, Wunstorf und Wennigsen Modellkommune werden.
Die Regeln der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen treten größtenteils am Montag, 29. März, in Kraft.
Von Bärbel Hilbig und Manuel Lauterborn
