Berlin - Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes passiert den Deutschen Bundestag.
Am morgigen Donnerstag muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Am Freitag soll dann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse unterschreiben. Wird der Zeitplan eingehalten, soll das Gesetz ab Montag, den 26. April, gelten.
In Niedersachsen gelten aktuell zum Teil bereits schärfere Maßnahmen, als in der Gesetzesänderung festgelegt sind. Wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Mittwochmorgen im Landtag sagte, will die Landesregierung bei diesem Kurs bleiben.
Das sind die Kernpunkte der „Notbremse“ für Regionen mit hohen Infektionszahlen
Ausgangsbeschränkungen: Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.
Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
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Läden: Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
Inzidenz-Grenze für Schulen erst bei 165?
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165 wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.
RND/fw mit dpa
