Kreis Hildesheim - Mit der geplanten Corona-Notbremse will der Bund den Kampf gegen die Pandemie verschärfen. Tritt sie aber wie aktuell geplant in Kraft, würde das für den Landkreis Hildesheim sogar eine Lockerung gegenüber der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen bedeuten – vor allem in den Bereichen Schulen, Kitas und Einzelhandel.
Denn die Notbremse zielt vor allem auf Regionen mit hohen Inzidenzen ab – Landkreise und große Städte, deren Inzidenzwerte etwa im aktuellen Bundesdurchschnitt oder darüber liegen. Der Kreis Hildesheim liegt allerdings deutlich darunter – und könnte wie auch die Region Hannover sogar Erleichterungen erwarten.
Schulen und Kitas
Beispiel Schulen und Kitas: Dort gilt auf Basis der Landesverordnung aktuell, dass die Kitas wieder schließen und nur noch eine Notbetreuung anbieten dürfen, wenn die Inzidenz im Landkreis drei Tage in Folge über 100 liegt – so wie bereits einmal vor Ostern. Zudem würde es nur in Grund- und Förderschulen sowie in Abschlussklassen der weiterführenden Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell geben, alle anderen müssten komplett zu Hause büffeln.
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Die Bundes-Notbremse in der Form, auf die sich die Große Koalition im Bundestag jetzt verständigt hat, setzt aber erst einen Inzidenzwert von 165 für diese Schritte an. Davon ist Hildesheim weit entfernt, auch Hannover liegt darunter. Überhaupt haben derzeit 26 von 45 niedersächsischen Landkreisen Inzidenzen zwischen 100 und 165, würden also profitieren. Zwölf weitere liegen sogar noch unter 100. Allerdings plant das Land nach aktuellem Stand, bei Schulen an der 100er-Grenze festzuhalten, bei Kitas geht die Tendenz dazu, dem Bund zu folgen. „Wir können als Land schärfere Regeln als der Bund aufstellen, aber keine milderen“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen auf HAZ-Anfrage.
Einzelhandel
Beispiel Einzelhandel: Derzeit gilt für Einzelhandel und Baumärkte, dass sie Kunden mit vorheriger Anmeldung oder mit Registrierung am Eingang in ihre Geschäfte lassen dürfen (Click&Meet) – solange die Inzidenz nicht dreimal in Folge über 100 liegt. Dann ist – Stichwort Hochinzidenz-Kommune – nur noch die Abholung von Waren an der Tür erlaubt (Click&Collect).
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Die Bundes-Notbremse ist da liberaler. Sie würde das Terminshopping bis zu einer Inzidenz von 149,9 erlauben – unter der zusätzlichen Bedingung, dass der Kunde auch einen aktuellen, negativen Corona-Schnelltest vorweisen kann oder vor Ort absolviert. Nach dem aktuellen Stand dürften demnach die Einzelhändler in der Region Hannover, darunter große und auch bei Hildesheimern beliebte Möbelhäuser wie Ikea, Porta oder Höffner, unter den genannten Bedingungen wieder öffnen. „Beim Einzelhandel könnten wir ebenfalls die Bundes-Regeln übernehmen“, sagt Pörksen. Sie betont aber: „Noch liegt das Gesetz gar nicht vor, das werden wir uns dann alles im Detail anschauen und dann unsere Verordnung auf Basis der Notbremse anpassen.“
Ausgangssperre und Sport
Was verschärft würde: Eine Verschärfung gegenüber der aktuellen Landesverordnung stellt hingegen die geplante Ausgangssperre dar: Sie soll ab einer Inzidenz von 100 von 22 bis 5 Uhr gelten, wobei Einzelpersonen auch bis Mitternacht noch joggen oder Spaziergänge unternehmen dürfen.
Lockerer wären bei der Bundes-Notbremse hingegen die Regeln für Sport mit Kindern und Jugendlichen. Bis zu fünf Kinder und Jugendliche dürften demnach unabhängig von der Inzidenz gemeinsam draußen Sport treiben, wenn der Betreuer vorher einen Schnelltest macht. Das würde die aktuelle Landesverordnung oberhalb einer Inzidenz von 100 nicht möglich machen.
Noch steht nicht fest, wann die bundesweite Notbremse in Kraft tritt. Der Bundestag soll sie am Mittwoch beschließen, danach wäre der Bundesrat an der Reihe.
