Energiewende

Darum droht einigen Kommunen im Kreis Hildesheim „Wildwuchs“ bei Windrädern

Kreis Hildesheim - Eine Regelungslücke von 2024 bis 2026 macht einigen Städten und Gemeinden Sorgen. Der Landkreis sieht nun Grundeigentümer in der Verantwortung.

Jürgen Flory vom Landkreis Hildesheim warnt vor "Wildwuchs" bei Windrädern und appelliert an hiesige Grundeigentümer. Foto: Werner Kaiser

Kreis Hildesheim - Mehreren Kommunen im Landkreis Hildesheim kann in den nächsten Jahren ein sogenannter „Wildwuchs“ beim Bau von Windrädern drohen – weil bei ihnen eine Regelungslücke entsteht. Das hat das niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage der HAZ bestätigt. Der Landkreis mahnt Grundeigentümer bereits, solche Konstellationen nicht zu ermöglichen.

Frage der Privilegierung

Dabei geht es um Folgendes: Ab Januar 2024 gelten Windräder als „privilegiert“. Das heißt für Städte und Gemeinden, die Windkraft nicht per Flächennutzungsplan regeln: Wer dort ein oder mehrere Windräder bauen will, kann dafür eine Baugenehmigung beantragen – letztlich für jede beliebige Stelle im Gemeindegebiet. Darüber muss die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde binnen sechs Monaten entscheiden. Als Mindestabstand zu Siedlungen gilt dabei die doppelte Höhe der Anlage, also 400 bis 500 Meter.

In Kommunen mit Flächennutzungsplan sind sogenannte Konzentrationsflächen festgelegt. Das heißt, nur in diesen Bereichen dürfen Windräder errichtet werden. Dort herrschen auch deutlich höhere Abstände zu Siedlungen – mindestens 750 Meter, oft auch mehr.

Keine Handhabe bis 2026

Von Ende 2026 an ersetzt sozusagen die Flächenplanung des Landkreises die Vorgaben der Städte und Gemeinden. Der Kreis soll laut Vorgabe des Landes 1,27 Prozent seiner Fläche für Windkraft ausweisen und will damit in knapp drei Jahren fertig sein. Dann dürfen Windräder nur noch in diesen Bereichen bestehen.

Wer als Kommune aber keinen entsprechenden Flächennutzungsplan hat, hat von Anfang 2024 bis Ende 2026 ein Problem – und keine Handhabe, um zu steuern, wo Windparks oder einzelne Anlagen landen und wo nicht. Betroffen sind unter anderem die Stadt Hildesheim, die einen solchen Flächennutzungsplan nie aufgestellt hat. Aber auch Städte wie Bockenem, die zwar solche Pläne hatten, denen sie aber vom Oberverwaltungsgericht gekippt wurden. Jetzt noch neue Flächennutzungspläne aufzustellen, ist praktisch nicht zu schaffen.

Florys Appell

Jürgen Flory, in der Kreisverwaltung für Raumordnung zuständig, appellierte bei der Info-Veranstaltung am Dienstagabend in Schellerten an Grundeigentümer, solche Entwicklungen nicht zu ermöglichen. „Ein solcher Wildwuchs wäre ein Horrorszenario“, mahnte Flory. „Das kann tiefe Zerwürfnisse in Ortsgemeinschaften auslösen.“

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