Hildesheim - Die Corona-Fallzahlen in Deutschland steigen. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder neue Corona-Regeln beschlossen, die wieder massive Einschränkungen mit sich bringen. Die Regeln sind zunächst bis Ende November befristet. Nach zwei Wochen wollen sich die Länderchefs noch einmal unterhalten, um die Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen. Das gilt ab dem 2. November.
Kontakte
Die Bürger sind angewiesen, die Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf „ein absolut nötiges Minimum“ zu beschränken. In der Öffentlichkeit darf man sich daher nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands treffen. Insgesamt dürfen es aber nur zehn Personen sein – das gilt sowohl drinnen als auch draußen. Die Menschen sind außerdem weiter aufgefordert, Abstand zu halten und Masken zu tragen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Verstöße gegen diese Regel sollen sanktioniert werden. In Niedersachsen sollen sogar vermehrt Polizeikontrollen durchgeführt werden. „Die Polizei wird sichtbar sein und gründlich kontrollieren – mögliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden dabei konsequent verfolgt“, kündigte Innenminister Boris Pistorius (SPD) in Hannover an.
Arbeit
Auch für Unternehmen gibt es wieder eine klare Ansage: Überall, wo es möglich ist, sollen die Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten.
Reisen
Auf private Reisen sollen Deutsche nun erst einmal generell verzichten – es sei denn, sie sind notwendig. Auch Verwandtenbesuche sollten erst einmal unterlassen werden, heißt es im Beschluss. Die Regel gilt innerhalb Deutschlands, aber auch für überregionale Tagesausflüge. In Hotels, Pensionen und Appartments soll man dementsprechend erst einmal nicht mehr übernachten dürfen. Die Zimmeranbieter dürfen zunächst nur noch „ausdrücklich nicht touristische“ Aufenthalte genehmigen. Auch touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten finden nicht mehr statt.
Gastronomie
Restaurants, Bars und Cafés werden wieder in einen Teil-Lockdown versetzt – zumindest, was den Gastbetrieb im eigenen Hause angeht. Lieferung und Abholung von Speisen ist weiterhin erlaubt. Eine Ausnahme von der Regel bilden Kantinen: Der Betrieb darf dort aufrecht erhalten werden.
Kultur, Kinos, Freizeitparks, Tierparks, Fitnessstudios
Was Freizeitangebote angeht, sieht es in den nächsten Wochen düster aus. Denn jegliche Einrichtungen, die zur Freizeitgestaltung besucht werden, müssen schließen. Zudem müssen Bordelle und Spielhallen wieder dicht machen. Schwimmhallen und Thermen dürfen ab Montag ebenso nicht mehr öffnen. Auch Bibliotheken sind geschlossen. Ausgenommen von der Regelung sich nur die Bibliotheken der Hochschulen. Kinderspielplätze im Freien bleiben geöffnet.
Veranstaltungen
Auch Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind tabu. Andere Veranstaltungen – zum Beispiel Informationsveranstaltungen und Fortbildungen – dürfen mit maximal 50 sitzenden Personen stattfinden. Wenn bei so einer Veranstaltung das Publikum teilweise auch stehen muss, ist eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Vorschrift.
Durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene Sitzungen und Zusammenkünfte öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie von Parteien, Vereinen, Initiativen und anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüsse dürfen stattfinden. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Religiöse Zusammenkünfte einschließlich Trauungen und Beerdigungen dürfen nur mit Hygienekonzept stattfinden. Die Teilnehmern müssen 1,5 Meter Abstand einhalten können. Anschließende Zusammenkünfte sind nur mit maximal zehn Personen aus zwei Haushalten oder nahen Angehörigen möglich.
Messen und Märkte
Messen, Kongresse und gewerbliche Ausstellungen sind ebenso verboten wie spezielle Märkte. Ausschließlich Wochenmärkte sind weiter erlaubt.
Sport
Darüber hinaus wird Amateur- und Freizeitsport in öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten – auch im Fitnessstudio. Eine Ausnahme ist die sportliche Betätigung allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands. Im Profi-Sport dürfen die Mannschaften zwar noch gegeneinander spielen – aber nur in leeren Hallen und Stadien ohne Zuschauer.
Körperpflege
Massagen, Kosmetik- und Tattostudio-Besuche sind ab Montag ebenfalls nicht mehr möglich. Allerdings sind medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel beim Physio- oder Ergotherapeuten weiterhin erlaubt.
Ausgenommen von der Regelung sind auch Friseure: Diese dürfen unter den bisherigen Hygiene-Regelungen weiter öffnen.
Einzelhandel
Einkaufen ist weiterhin möglich. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Läden müssen aber Auflagen zur Hygiene, Zutrittssteuerung und Vermeidung von Warteschlangen erfüllen. Zudem sollen sie laut Beschluss sicherstellen, dass sich in Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.
Schulen und Kindergärten
Weiterhin sollen Schulen und Kindergärten geöffnet bleiben. Die Länder entscheiden einzeln, welche Regeln dort gelten. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt, gilt für Schüler ab der fünften Klasse die Maskenpflicht.
In manchen Schulen wird außerdem nur noch in halben Klassen unterrichtet.