Kreis Hildesheim - Was treibt jemanden dazu, mitten in der Nacht Gullydeckel zu einer Autobahnbrücke zu transportieren, sie über das Geländer auf die Fahrbahn zu werfen und dabei in Kauf zu nehmen, nichts ahnende Menschen zu treffen – und womöglich zu töten?
24 Kilogramm schwerer Gullydeckel schlägt im Dunkeln in fahrenden VW Golf ein
Vielleicht gibt es darauf Antworten, wenn demnächst zwei heute 19 und 21 Jahre alte Männer aus dem Kreis Hildesheim als Angeklagte vor der Jugendkammer des Landgerichts stehen. Denn wenn die Staatsanwaltschaft Recht hat, dann hat sich das Duo vor ziemlich genau einem Jahr des versuchten Mordes schuldig gemacht, weil es unweit von Harsum zwei jeweils 24 Kilogramm schwere Gullydeckel von einer A 7-Brücke warf. Eine der offensichtlich zuvor in einem Harsumer Gewerbegebiet entwendeten Metallkonstruktionen schlug dabei in der Windschutzscheibe eines Richtung Süden fahrenden VW Golf ein – die damals 43 Jahre alte Beifahrerin und der 52-jährige Fahrer wurden dabei schwer verletzt. Diesen Gullydeckel soll der heute 19-Jährige geworfen haben. Wer sich die Wucht des Aufpralls vorstellt und die Bilder des zerstörten Autos gesehen hat, dem kommt schnell der Gedanke: Dass die beiden Personen in dem Fahrzeug in jener Nacht des 20. August 2022 überlebt haben, grenzt an ein Wunder.
Ein Jahr nach dieser hinterhältigen Attacke hat nun die Staatsanwaltschaft also Anklage gegen die beiden Männer erhoben, die sie für die Täter hält. Aus Sicht der Ankläger müssen die Tatverdächtigen gewusst haben, dass sie mit ihrem Vorgehen Menschenleben gefährden – den Tod von zufällig dort zu dem Zeitpunkt entlang fahrenden Personen hätten sie billigend in Kauf genommen. Zudem seien die Würfe in der Dunkelheit heimtückisch gewesen, weswegen die Staatsanwaltschaft die Tat auch als versuchten Mord wertet.
Langwierige Ermittlungen – und zunächst der falsche Mann im Visier
Der inzwischen 21 Jahre alte mutmaßliche zweite Täter hat nach dem Ergebnis der Ermittlungen am 20. August einen zweiten Gullydeckel von der Brücke geworfen, der hatte dabei auf der Nordfahrbahn aber kein Fahrzeug getroffen. Als Dritter im Bunde muss sich außerdem ein 18-jähriger Hildesheimer verantworten – er soll sich der Beihilfe schuldig gemacht haben und in der Tatnacht dabei gewesen sein, als seine Kumpel die Deckel von der Brücke geworfen haben sollen.
Hinter den Strafverfolgern liegen zwölf Monate intensiver Ermittlungen. Die hatten zunächst einen anderen Verdächtigen in Untersuchungshaft gebracht und eine andauernde Diskussion über dessen etwaige Gefährlichkeit ausgelöst – ehe der bei Polizei- und Justiz wegen früherer Delikte nicht unbekannte Harsumer wieder auf freien Fuß kam und schließlich vom Verdacht, der Gullydeckelwerfer zu sein, entlastet wurde.
Nur wenige Stunden, nach der entsprechenden Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 12. April 2023 über die eingestellten Ermittlungen gegen den heute 51-Jährigen, folgte dann am selben Tag die Nachricht: Die Polizei hat zwei 19 und 21 Jahre alte Männer aus dem nördlichen Landkreis Hildesheim festgenommen – wegen dringenden Tatverdachts.
DNA-Spuren und abgehörte Telefone – Ermittler haben viele Beweise gesammelt
Die Beweislage ist aus Sicht der Ankläger deutlich. So sollen die beiden mutmaßlichen Gullydeckel-Werfer mit eben jenem Fahrzeug am Tatort unterwegs gewesen sein, von dem der ursprünglich Beschuldigte nach seiner Festnahme den Ermittlern berichtet hatte. Der Mann hatte nicht abgestritten, in der Nacht in der Nähe der A7-Brücke gewesen zu sein, aber immer bestritten, für die Würfe verantwortlich zu sein.
Zudem gibt es nach Auskunft der Ermittler Zeugenhinweise darauf, dass dasselbe Fahrzeug der jetzt Angeklagten an den Orten unterwegs war, an denen die benutzten Gullydeckel vor den Würfen gestohlen worden waren. Videoaufnahmen von mehreren Überwachungskameras von umliegenden Firmen zeigen nach Angaben der Ermittler entsprechende Bilder.
Auch die Auswertung der Handydaten soll belegen, dass das Duo zur fraglichen Zeit am Tatort war. Und: DNA-Spuren an den Gullydeckeln deuten darauf hin, dass zumindest einer der Tatverdächtigen als Werfer der Gullydeckel in Frage kommt.
Zudem hatten die Ermittler das Duo bereits längere Zeit vor deren Festnahmen am 12. April im Visier und auch deren Kommunikation überwacht. Nach den ersten Medienberichten darüber, dass der ursprünglich verdächtigte Harsumer nicht mehr als Täter gilt, sollen die beiden jetzt Beschuldigten sich ausgetauscht und mit entsprechenden Aussagen selbst belastet haben. Anschließend erfolgten die Festnahmen der beiden mutmaßlichen Haupttäter – sie äußern sich bislang nicht zu den Vorwürfen.
Prozess vor der Jugendkammer – langjährige Haftstrafen möglich
Im Zuge der Ermittlungen führten Hinweise die Polizei und die Staatsanwaltschaft auch auf die Spur des dritten Verdächtigen, den damals erst 17 Jahre alten Hildesheimer, der sich nun wegen Beihilfe zum versuchten Mord verantworten soll. Nach Erkenntnissen der Strafverfolger hat der heute 18-Jährige vom Plan der beiden Kumpels gewusst. Er soll zwar im Vorfeld seine Vorbehalte geäußert haben, schließlich aber dennoch in der Nacht des 20. August mit dem Duo zur Brücke gefahren sein. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben ihres stellvertretenden Pressesprechers Stefan Rusch insgesamt 26 Zeugen und mehrere Sachverständige befragt.
Das Landgericht muss nun noch über die Zulassung der Anklage entscheiden und dann einen Termin für den Prozessbeginn festlegen. In allzu weiter Ferne dürfte der Auftakt zur Hauptverhandlung nicht liegen; das Landgericht muss Verfahren vorrangig behandeln, bei denen die Beschuldigten in Untersuchungshaft sitzen. Das ist hier der Fall: Die Ermittler gingen und gehen von einem dringenden Tatverdacht aus, zudem sehen sie bei den jungen Männern eine hohe Fluchtgefahr angesichts der hohen Strafe, die bei einer möglichen Verurteilung wegen versuchten Mordes im Raum steht.
Die Hauptangeklagten sind zwar volljährig, sollen aber dennoch vor der Jugendkammer des Landgerichts angeklagt werden, da sie noch als Heranwachsende gelten. Diese Einordnung gilt grundsätzlich, wenn jemand zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt ist. Bei einer Verurteilung drohen ihnen nach Jugendstrafrecht maximal 15 Jahre Haft; entscheidet das Gericht, doch Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, kann das Urteil auch lebenslang bedeuten. Der wegen Beihilfe angeklagte 18-Jährige muss mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Das Maximum liegt bei zehn Jahren, die tatsächliche Strafe dürfte aber darunter liegen, da es um Beihilfe geht und er nicht selbst einen Gullydeckel geworfen hat.


