Kreis Hildesheim - Der Gullydeckel-Wurf von der Autobahn 7 im Jahr 2022 bei Harsum hat in ganz Deutschland für Aufsehen gesorgt. Schnell deutete damals alles auf einen 50-jährigen Harsumer als mutmaßlichen Täter hin – doch nach mehreren Wenden bei den Ermittlungen gerieten andere Verdächtige in den Fokus. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen zwei junge Männer Anklage wegen versuchten Mordes erhoben, ein dritter ist wegen Beihilfe angeklagt. Die Chronologie der Ereignisse.
20. August 2022, Autobahnbrücke zwischen Asel und Harsum, etwa 3.25 Uhr
Von der Autobahnbrücke werden zwei Gullydeckel auf die Fahrbahn geworfen. Der eine landet in der Windschutzscheibe eines Golfs, in dem zwei Menschen sitzen. Die 43-jährige Beifahrerin schwebt wegen schwerster Verletzungen zwischenzeitlich in Lebensgefahr, auch der 52-jährige Fahrer kommt verletzt ins Krankenhaus.
20. August, Harsum
Noch am gleichen Tag wird ein damals 49-jähriger Harsumer wegen des Gullydeckel-Wurfs festgenommen. Ein Richter erlässt Haftbefehl gegen ihn. Laut damaligem Haftbefehl, den die HAZ inzwischen einsehen konnte, hatte die Polizei nach den Würfen von der A7-Brücke an der Anschrift des 50-Jährigen einen abgelegten Gullydeckel entdeckt, außerdem an dessen Fahrrad Zubehör zum Anheben von Gullydeckeln und zwei Backsteine sichergestellt. Der Harsumer hatte in Vernehmungen eingeräumt, dass er in der fraglichen Nacht zwar mit seinem Fahrrad in der Nähe der Autobahnbrücke gewesen war, mit den gefährlichen Würfen wollte er aber nichts zu tun gehabt haben.
Stattdessen berichtete er von anderen Personen und einem Auto, das er in Tatortnähe gesehen habe. Doch die Staatsanwaltschaft und auch die damals zuständige Richterin hielten die belastenden Indizien gegen den Harsumer für schwerwiegend und ihn für dringend tatverdächtig.
Der Harsumer Bürgermeister Marcel Litfin reagiert noch am gleichen Tag: „Sollte sich der Verdacht bestätigen, bewerte ich das als kollektives Staatsversagen.“ Der Hintegrund: Der Festgenommene steht im Verdacht, den Bürgermeister bedroht zu haben. Der Verdächtige soll außerdem verantwortlich für zwei Bombendrohungen sein, zum einen für eine Droh-E-Mail, die am 31. März 2022 im Hildesheimer Justizzentrum einging. Der Fall wird zum Politikum.
29. September 2022
Der inzwischen 50-Jährige wird an diesem Tag aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht kein dringender Tatverdacht mehr. Trotzdem führt die Behörde den Mann weiter als Beschuldigten im Gullydeckel-Fall.
12. April 2023, Hildesheim
Spektakuläre Wende: Knapp acht Monate nach dem Gullydeckel-Wurf auf die A7 bei Hildesheim stellt die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Ermittlungen gegen den bisher einzigen Verdächtigen ein.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich nach eigenen Angaben unter anderem auf Aussagen einer Zeugin, die den Harsumer in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Gullydeckelwurf auf seinem Fahrrad in der Nähe seines mehrere Kilometer vom Tatort entfernten Wohnhauses gesehen haben will. Zudem gibt es relevante Aufnahmen einer Überwachungskamera. Diese in unmittelbarer Nähe des Hauses des Harsumers entstandenen Bilder sollen ebenfalls den 50-Jährigen zeigen – so kurz nach der mutmaßlichen Tatzeit, dass es als äußerst unwahrscheinlich gilt, dass er die Entfernung zwischen Tat- und Wohnort in dieser geringen Zeit zurückgelegt haben kann.
12. April 2023, Kreis Hildesheim
Die Ereignisse überschlagen sich: Die Einsatzkräfte nehmen gegen Mittag zwei 19 und 21 Jahre alte Männer aus dem Kreis Hildesheim vorläufig fest. Am Nachmittag sind Polizisten bei Durchsuchungen von Wohngebäuden im Einsatz. Die beiden Männer stehen nun im Verdacht, für die Tat vom 20. August 2022 verantwortlich zu sein.
13. April 2023, Hildesheim
Die beiden festgenommenen Tatverdächtigen im Gullydeckel-Fall müssen in Untersuchungshaft. Damit entspricht der zuständige Haftrichter nach der Vernehmung der beiden 19 und 21 Jahre alten Männer dem Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim. Die Ermittler und der Richter gehen von einem dringenden Tatverdacht aus, zudem sehen sie eine hohe Fluchtgefahr angesichts der bei einer möglichen Verurteilung wegen versuchten Mordes im Raum stehenden hohen Strafe. Ein 18-Jähriger gilt inzwischen ebenfalls als tatverdächtig – er soll in der Nacht des 20. August 2022 Beihilfe geleistet haben.
16. August 2023, Hildesheim
Die Staatsanwaltschaft bestätigt: Sie hat Anklage gegen die beiden mutmaßlichen Haupttäter erhoben: wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der dritte Angeklagte muss sich wegen Beihilfe verantworten.

