Kreis Hildesheim - Eine Hochzeitsfeier mit 100 Gästen? Taufe oder Konfirmation mit Dutzenden Verwandten und Freunden? Was über Monate weit weg schien, ist in Stadt und Landkreis Hildesheim von Mittwoch an wieder möglich. Unter bestimmten Bedingungen dürfen die Menschen im Zuge der Lockerungen bei Inzidenzen unter 35 wieder zu großen Feiern zusammenkommen.
Grundsätzlich gilt die Regel, dass sich maximal zehn Personen aus höchstens drei Haushalten treffen dürfen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie doppelt Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden, also zusätzlich dabei sein können.
Anlass ist egal
Erste Ausnahme ist dabei die neue „Kindergeburtstagsregel“, die aber nicht nur für Geburtstagspartys gilt, sondern allgemein: Bis zu zehn Kinder bis einschließlich 14 Jahren aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich drinnen wie draußen treffen, Erwachsenen eines Haushalts dürfen dann auch dabei sein. Sie können gemeinsam feiern, aber auch zusammen Fußball spielen, als Gruppe einen Freizeitpark besuchen oder Ähnliches.
Aber auch groß angelegte private Feiern sind wieder möglich – egal, ob es sich um eine Familienfeier, ein Abitur-Jubiläumstreffen oder einen anderen Anlass handelt. Wichtig ist: Die Zusammenkunft muss organisiert sein, das heißt, als geschlossene Gesellschaft in einem Gastronomiebetrieb stattfinden. Dann sind maximal 100 Gäste erlaubt.
Tests und Masken
Dabei gibt es noch eine kleine Unsicherheit: Laut Mitteilung der Landesregierung müssen alle Gäste einen negativen Schnelltest, eine doppelte Impfung oder eine Genesung nachweisen. Nur Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind davon ausgenommen. In der eigentlichen Verordnung findet sich diese Passage aber aktuell nicht. Allerdings wird sie voraussichtlich kurzfristig ergänzt, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen gestern.
Sicher ist: Findet die Feier draußen statt, herrscht keine Maskenpflicht, diese gilt nur in geschlossenen Räumen. Wird drinnen gefeiert, darf der Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz abgenommen werden. Geht jemand durch den Raum oder will tanzen, muss er die Maske dafür aufsetzen. Auch sollen die Gäste die herrschenden Abstandsregeln einhalten. Praktisch müssten sich also Zehnergruppen zusammenfinden und zu anderen Gruppen anderthalb Meter Abstand wahren. Und beim Tanzen ist also neben der Maske auch Zurückhaltung bei der Partnerwahl angesagt.
Bei vorhergehenden Zeremonien von Hochzeiten, Taufen oder Beerdigungen gibt es keine Teilnehmerbeschränkung, es gilt aber das Abstandsgebot. Zudem ist bei kirchlichen Zeremonien Gemeindegesang wieder erlaubt, am Platz darf die Maske im Gotteshaus abgenommen werden.
Anderer Landkreis? Vorsicht!
Für Feiern auf privatem Grund und Boden sowie in Vereinsheimen, Dorfgemeinschaftshäusern oder ähnlichen Einrichtungen gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Im eigenen Garten dürfen also nicht 100 Menschen zusammenkommen – auch wenn der Garten sehr groß ist. Sondern eben nur die genannten maximal zehn Personen aus maximal drei Haushalten (plus Kinder bis 14 plus Geimpfte und Genesene) oder eben bis zu zehn Kinder bis 14 Jahren aus beliebig vielen Haushalten.
Zu beachten ist zudem: Alle genannten Vorgaben gelten nur in Landkreisen mit dauerhaften Inzidenzen unter 35, im Landkreis Hildesheim treten diese Regeln am Mittwoch in Kraft. wer in einem anderen Landkreis feiert, sollte sich zuvor über die dortigen Inzidenzwerte und Regeln informieren.
