Kreis Hildesheim - Am Montag sind in der Gastronomie wie auch in vielen weiteren Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens deutliche Lockerungen in Kraft getreten.
Doch schon ab Mittwoch folgen weitere klare Öffnungsschritte. Denn dann greifen nicht mehr nur die Regeln für eine dauerhafte Corona-Inzidenz unter 50, sondern die für einen stabilen Kennwert unter 35.
Testpflicht entfällt komplett
Besonders markant ist dabei zweierlei. Zum einen: Die Testpflicht entfällt beim Besuch in Restaurants komplett. Seit Montag gilt sie in der Außengastronomie schon nicht mehr. Ab Mittwoch können die Gäste auch in den Innenräumen essen und trinken, ohne einen negativen Schnelltest, eine doppelte Impfung oder eine Genesung nachweisen zu müssen.
Allerdings müssen sie weiterhin ihre Kontaktdaten hinterlassen. Das Land fordert, dass dies möglichst auf digitalem Wege, also mit Apps wie Luca, geschehen kann – was viele Gastronomen auch bereits anbieten. Wer kein Smartphone hat, kann sich aber auch weiterhin auf Papier registrieren.
Bars, Clubs und Discos starten
Zum anderen: Bars, Clubs und Diskotheken dürfen ab Mittwoch wieder ihre Türen öffnen. Für sie gelten allerdings strengere Regeln als für Gaststätten: Erlaubt ist nur die Hälfte der möglichen Besucherzahl – und wer hinein will, muss Negativ-Schnelltest, Doppel-Impfung oder Genesung dokumentieren können.
Im Innenbereich von Restaurants und Gaststätten fallen indes staatliche Kapazitätsbegrenzungen weg. Theoretisch dürfen Gastronomen damit wieder alle Sitzplätze belegen. Allerdings brauchen sie Hygienekonzepte zur Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln – was dazu führen kann, dass ein Restaurant doch noch nicht komplett ausgelastet werden kann. Verantwortung – und auch Kreativität – des Betreibers sind also gefragt.
Testpflicht wahrscheinlich
Ein Mund-Nasen-Schutz ist nur in den Innenräumen Pflicht, wobei die Maske am Platz abgenommen werden kann. Draußen dürfen sich die Gäste auch ohne Maske von ihren Plätzen fortbewegen. Und auch die Vorschrift, dass eine Bewirtung ausschließlich am Tisch zulässig ist, fällt ab Mittwoch weg.
Zudem dürfen in Gastronomie-Betrieben geschlossene Gesellschaften mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammen feiern – sowohl drinnen als auch draußen. Dabei gibt es noch eine kleine Unsicherheit: Laut Mitteilung der Landesregierung müssen alle Gäste einen negativen Schnelltest, eine doppelte Impfung oder eine Genesung nachweisen. Nur Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind davon ausgenommen. In der eigentlichen Verordnung findet sich diese Passage aber aktuell nicht. Allerdings wird sie voraussichtlich kurzfristig ergänzt, sagte Regierungssprecherin anke Pörksen gestern.
