Kreis Hildesheim - Wenn ein Gastronom oder Veranstalter Spiele der Fußball-Europameisterschaft auf Großleinwand zeigen und somit zu einem sogenannten Public Viewing einladen will, ist das nach den derzeit im Landkreis Hildesheim geltenden Corona-Regeln grundsätzlich problemlos möglich. Letztlich gelten dabei die gleichen Vorgaben für Veranstaltungen und Gastronomie wie sonst auch.
Das bedeutet: Drinnen wie draußen dürfen jeweils bis zu 500 Personen bei einer Veranstaltung zusammenkommen, ohne dass dafür eine Extra-Genehmigung nötig wäre. Drinnen gilt diese Höchstgrenze aber nur, wenn alle sitzen können. Gibt es auch oder nur Stehplätze, ist die Zahl der Besucherinnen und Besucher auf 100 beschränkt. Zudem darf die Maske in beiden Fällen nur am Platz abgenommen werden.
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Diese Einschränkungen gelten draußen nicht. Allerdings sind drinnen wie draußen die herrschenden Abstandsregeln zu wahren. Dass sich nach einem Tor wildfremde Menschen in den Armen liegen, wäre demnach ein klarer Verstoß gegen die Corona-Regeln. Die Veranstalter müssen zudem Hygienekonzepte haben, die zum Beispiel durch Einbahnstraßen-Regelungen verhindern, dass Gäste einander auf notwendigen Wegen zu nahe kommen.
Bis zu zehn Personen aus drei Haushalten an einem Tisch erlaubt
In der Gastronomie dürfen Gruppen von bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten zusammensitzen, wobei Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahren nicht mitzählen. Gastronomen können also drinnen wie draußen mehrere größere Gruppen zusammensetzen. Beim Fußballgucken gelten also keine anderen Regeln als beim Essengehen oder beim gemeinsamen Feierabend-Bier. Eine Testpflicht besteht nicht. Diese gilt allerdings bei geschlossenen Gesellschaften bis zu 100 Personen – eine fürs Public Viewing vermutlich aber eher seltene bis ausgeschlossene Variante.
Zudem können Veranstalter oder Betreiber als Teil eines Hygienekonzeptes auch selbst eine Testpflicht verfügen, wie es zum Beispiel die Organisatoren der Messe “ABI Zukunft“ in der Hildesheimer Halle 39 an diesem Wochenende tun.
Zu beachten ist zweierlei. Zum einen basieren die derzeitigen Corona-Regeln im Landkreis Hildesheim auf der aktuellen Verordnung des Landes, die aber nur bis zum 24. Juni gültig ist – und damit genau bis zum Ende der Gruppenphase. Danach tritt eine neue Verordnung mit möglicherweise anderen Vorgaben in Kraft. Diese dürfte dann den restlichen EM-Zeitraum bis zum Finale am 11. Juli erfassen.
Zum anderen basieren die derzeitigen Vorgaben auf einer Inzidenz von unter 35. Wird dieser Kennwert an drei Tagen in Folge überschritten – was nicht wahrscheinlich erscheint, aber passieren kann, wenn sich Ausbrüche wie am Gymnasium Himmelsthür ausweiten oder wiederholen – würden wieder strengere Regeln in Kraft treten. Dieses Stufen-System dürfte auch nach dem 24. Juni bestehen bleiben.
Polizei stellt sich auf EM ein
Auch die Hildesheimer Polizei stellt sich auf die EM ein: „Die Polizeiinspektion Hildesheim bereitet sich in Zusammenhang mit der Fußball-EM darauf vor, bei entsprechenden Anlässen adäquat einzuschreiten. Dazu zählen auch Verstöße gegen die derzeit gültige Corona-Verordnung“, teilte die Pressestelle auf HAZ-Anfrage mit.
