Hildesheim - Enver Sopjani ist mit dem Versuch gescheitert, die Stadt juristisch zum Entfernen der homosexuellen Ampelfiguren an drei Kreuzungen im Zentrum zu zwingen: Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichtes in Hannover hat eine entsprechende Klage am Dienstag abgewiesen. Sopjani fehlte, wie vorab angekündigt, aus beruflichen Gründen. Etliche Journalisten, darunter zwei Fernsehteams, verfolgten den Prozess.
Sopjani sieht sich durch die queeren Ampelfiguren in seinen Grundrechten verletzt – das Gericht kann das überhaupt nicht nachvollziehen
Sopjani hatte seine Klage unter anderem damit begründet, er sehe sich durch die queeren Symbole in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung als Mann und in seinem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Erziehungsrecht verletzt. Für die Kammer sei dies jedoch „überhaupt nicht erkennbar“, erklärte der Vorsitzende Richter Arne Gonschior. Gleichgeschlechtliche Paare bildeten die gesellschaftliche Realität ab, erklärte Gonschior mehrfach: „Den allermeisten ist das wurscht – zurecht. Manche mag das stören. Doch das müssen sie hinnehmen.“ Das Thema sei gesellschaftspolitisch, „das handeln wir nicht vor Gericht ab“.
Die Entscheidung der Kammer hatte sich am Dienstag bereits wenige Minuten nach Beginn der Verhandlung angedeutet; Gonschior nahm Sopjanis Klage Stück für Stück auseinander. So habe das Gericht Zweifel daran, dass die Ampelfiguren den Hildesheimer in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzten. Schließlich zeigten die insgesamt 14 Ampelpärchen – acht heterosexuelle und sechs homosexuelle – sowohl Frauen als auch Männer. Eine Verletzung des Rechts Sopjanis, seine Kinder zu erziehen, konnten die Richter ebenfalls nicht erkennen. Die Figuren bildeten die Wirklichkeit ab, Sopjani könne diese nicht ausblenden.
Auch der Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung zieht beim Verwaltungsgericht nicht
Auch Sopjanis Argument, die Straßenverkehrsordnung sehe derartige Vielfaltsampeln nicht vor, zog für das Gericht nicht. Man könne durchaus darüber streiten, ob die Ampelfiguren nach der Verordnung zulässig seien, räumte Gonschior ein. Doch das sei nicht Sache des Gerichts, sondern der obersten Straßenverkehrsbehörde – die Verkehrsordnung ziele nicht darauf, Einzelne wie Sopjani zu schützen. Anders hätte die Sache ausgesehen, wenn die Stadt statt grüner Ampelscheiben blaue verwenden würde.
Was Gonschior mit all dem sagen wollte: Dem Hildesheimer mangelte es nach Ansicht des Gerichtes an der rechtlichen Befugnis, gegen die queeren Ampelmännchen zu klagen. Man habe Sopjani vorab einen Hinweis in dieser Richtung gegeben, berichtete Gonschior – und auch angeboten, auf die mündliche Verhandlung zu verzichten. Doch Sopjani habe auf dieser bestanden. Man hätte am Dienstag gleichwohl gern persönlich mit ihm die jeweiligen Argumente erörtert, betonte Gonschior. Doch der Kläger sei leider nicht anwesend. Und so vernahm neben den Journalisten und Gerichtssprecherin Mieke Westphal lediglich Florian Alfus, der Leiter des Rechtsamtes der Stadt, das Urteil. Er zog zufrieden ab.
Sopjani will beantragen, dass er Berufung einlegen kann
Sopjani indes reagierte verärgert. Nun habe sich nicht nur das Rathaus, sondern auch das Gericht der Rechtsbeugung schuldig gemacht, sagte er dieser Zeitung. Er werde beim Oberverwaltungsgericht beantragen, eine Berufung gegen das Urteil zuzulassen und eine Anhörungsrüge gegen die Kammer anstrengen: Diese habe ihm sein Recht verwehrt, sich mündlich zu äußern. Es gehe nicht nur um Persönlichkeitsrechte, sondern um die Straßenverkehrsordnung.
Die gestern entschiedene Klage hat Sopjani als Bürger angestrengt. Doch der Kommunalpolitiker zieht in einem weiteren Verfahren gegen die homosexuellen Ampelmännchen zu Felde – dabei klagt als er Ratsherr der Interkulturellen Liga gegen den Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2023, die grünen Lichter an einigen Ampeln mit den queeren Figuren auszustatten. Wann in diesem Verfahren die mündliche Verhandlung ansteht, ist nach Angaben von Verwaltungsgerichtssprecherin Mieke Westphal noch noch nicht abzusehen.
Kommentar: Enver Sopjani sollte seinen Feldzug gegen die queeren Ampelfiguren einstellen
Hildesheim - Enver Sopjani müssen die Vielfaltsampeln nicht gefallen. Und es ist sein gutes Recht, den Beschluss, die Symbole zu installieren, gerichtlich überprüfen zu lassen. Doch der Mann von der Interkulturellen Liga sollte auch wissen, wann es genug ist. Seine Ankündigung, er werde einen Antrag beim OVG stellen, damit dies eine Berufung gegen das Urteil vom Dienstag zulässt, zeugt von einer anderen Haltung. Dabei hat Sopjani nicht nur eine Niederlage erlitten – er ist krachend gescheitert. Anders lässt sich nicht beschreiben, wie die siebte Kammer seine Argumentation zerlegt hat – sachlich im Ton und in der Sprache, klar im Inhalt.
Sopjani hat angeführt, er sehe sich durch die queeren Ampeln in seinen Grundrechten verletzt. Damit ist er weit übers Ziel hinausgeschossen. Okay, er kann mit Homosexualität nichts anfangen, diese Botschaft ist angekommen. Doch jetzt sollte er seinen Feldzug gegen andere Lebensformen einstellen – damit er sich nicht endgültig verrennt.

