Hildesheim - Seit Samstag gilt in der Hildesheimer Innenstadt die Maskenpflicht, weil am Freitag erstmals der kritische Wert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten wurde. Und dieser steigt noch immer weiter. Die ausgeweitete Maskenpflicht im Landkreis soll dazu beitragen, die rapide Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Doch vielen ist unklar, wo genau die Maske aufgesetzt werden muss und wo nicht.
In der Verordnung des Landkreises heißt es, dass in Fußgängerzonen, auf allen Wochenmärkten, auf dem Bahnhofsvorplatz sowie dem ZOB Maskenpflicht gilt. Doch wo fangen die Fußgängerzonen an und wo hören sie auf? Schilder, die aufklären und auf die Mundschutz-Pflicht hinweisen, will der Landkreis nicht aufstellen. Die HAZ zeigt die betroffenen Bereiche in einer Grafik.
Insgesamt gibt es in der Stadt Hildesheim sechs Fußgängerzonen. Zum Einen im Bereich vom Bahnhof über die Schuhstraße bis zum Pelizaeusplatz. Dazu zählen unter anderem auch der Angoulêmeplatz und kurze Stücke der Wallstraße und des Kurzen Hagens, sowie die Juden- und Scheelenstraße. Auch der Marktplatz wird laut Stadtsprecher Helge Miethe zur Fußgängerzone gezählt, genauso wie de Platz An der Lilie.
Die zweite Fußgängerzone befindet sich vor dem Ratsbauhof. Dazu gehört der gesamte Bereich zwischen Rathausstraße und Schuhstraße.
Eine weitere Fußgängerzone ist der Bereich um die Andreaskirche. Dazu gehören auch kleine Straßen wie die Eckemekerstraße und die Straße Alte Münze.
Auch die Küsthardtstraße und die Knollenstraße sind Fußgängerzonen, zudem ein Stück der Heinrichstraße.
Darüber hinaus muss der Mundschutz auch auf dem Bahnhofsvorplatz und dem Busbahnhof aufgesetzt werden. Genauso gilt die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten.
