Betrugsprozess am Landgericht

Hildesheimer Investment-Kollaps: Zeugin schildert heftige gegenseitige Vorwürfe zwischen Bertram und Meyer

Hildesheim - Aktuelle Zeugenaussagen im Prozess um den Zusammenbruch der Hildesheimer Investment-Firma Bertram&Meyer werfen ein neues Licht auf die chaotische Situation vor dem Insolvenzantrag. Auch Bertram selbst meldete sich zu Wort. Und: Wann können Anleger auf eine Entschädigung hoffen – wenn überhaupt?

Thomas Bertram (rechts), an einem früheren Verhandlungstag mit seinem Anwalt Gerold Papsch, statt im Mittelpunkt des jüngsten Prozesstages. Foto: CHRIS GOSSMANN

Hildesheim - Die beiden gescheiterten Hildesheimer Investment-Unternehmer Thomas Bertram und Frank Meyer haben nach dem Zusammenbruch ihrer Firma Dritten gegenüber schwere Vorwürfe gegen den jeweils anderen erhoben. Das hat eine Anlegerin als Zeugin am jüngsten Verhandlungstag im Bertram-&-Meyer-Prozess vor dem Hildesheimer Landgericht geschildert. Ihre Aussage und die eines weiteren Zeugen warfen ein neues Licht auf die Geschehnisse unmittelbar nach dem Kollaps der Firma. Auch Thomas Bertram ergriff zwischendurch das Wort und wehrte sich gegen Vorwürfe.

Die Aussage einer 66-Jährigen, die mit ihrem Mann insgesamt 20.000 Euro angelegt hatte, verlief zunächst unspektakulär und deckte sich mit Schilderungen früherer Zeugen. Dann berichtete sie, wie ihre Tochter noch am 12. Dezember 2024, also acht Tage, bevor offenbar alles verbliebene Kapital verschwand, noch 10.000 Euro für die Ausbildung ihres kleinen Sohnes, also des Enkels der Zeugin, anlegte. Ihr eigener Verlust sei ärgerlich, der des Geldes für den Enkel habe sie aber tief getroffen. Deshalb habe sie nach Bekanntwerden der Pleite Anfang Januar auch intensiv versucht, der Sache auf den Grund zu gehen: „Ich dachte, das Geld kann doch nicht in so kurzer Zeit komplett weg sein!“

„Dann hat er gesagt: Frank Meyer muss in die Kasse gegriffen haben“

Die Zeugin berichtete, wie sie mit ihrem Mann bei Thomas Bertram an der Haustür geklingelt habe. Er habe auch aufgemacht, sei sehr blass gewesen und habe gesagt, er könne sich den plötzlichen Verlust selbst nicht erklären. „Dann hat er gesagt: Frank Meyer muss in die Kasse gegriffen haben“, berichtete die Zeugin weiter – ein Satz, der unter den zahlreichen Zuschauern hörbar für Überraschung sorgte. Auf der Anklagebank gab es darauf keine Reaktion. Die Zeugin berichtete weiter, Bertram habe ihr gesagt, er fühle sich von Anlegern bedroht und wolle erst einmal Urlaub machen – „vielleicht auf Teneriffa“.

Mehrere Monate später sei es ihr dann gelungen, auch Frank Meyer zur Rede zu stellen. Der habe hoch und heilig versichert, nicht zu wissen, was geschehen sei – „und davon gesprochen, dass Thomas Bertram sich ein Haus in Honduras gekauft haben soll.“ Wieder Unruhe im Publikum.

Angeklagter meldet sich zu Wort

Dann wandte sich die 66-jährige Zeugin direkt an Bertram: „Ich gehe davon aus, dass du in Saus und Braus leben wirst, wenn du aus dem Gefängnis kommst!“ Daraufhin meldete sich der Angeklagte selbst zu Wort. Er bat die Anlegerin um Entschuldigung für ihren Verlust – was er bei allen anderen Betroffenen seinem Anwalt Gerold Papsch überlassen hatte. Weiter sagte Bertram: „Es stimmt nicht, was erzählt wird und was in der Zeitung steht. Das Problem war dieser eine Margin Call eines Brokers am 20. Dezember 2024, durch den unser ganzes Guthaben liquidiert wurde.“ Er wolle tun, was ihm möglich ist, um den Schaden wieder gutzumachen.

Ob das stimmt und welche Rolle dabei die Art und Weise spielt, wie Bertram und Meyer die Darlehen ihrer Anleger eingesetzt haben und dass sie offenbar Millionensummen für eigene Zwecke – offiziell als Darlehen, die die Firma an sie als Gesellschafter herausgegeben hatte – herausgezogen hatten, gehört zu den Kernfragen des Prozesses, der noch mindestens bis zum Sommer weitergehen wird.

Neues Licht auf chaotische Phase

Unterdessen warf die Aussage eines weiteren Anlegers ein neues Licht auf die offenbar ziemlich chaotische Phase Anfang Januar 2025, als der Zusammenbruch von Bertram & Meyer offenkundig wurde und in einen Insolvenzantrag mündete. Der junge Mann, ein Cousin eines früheren Mitarbeiters der Investment-Firma, schilderte, dass er dem Unternehmen öfter mit kleinen Arbeiten an Programmen und Servern geholfen habe. Auch sei er Anleger gewesen.

Am Morgen des 7. Januar 2025 habe es ein Treffen am Firmensitz am Lerchenkamp gegeben, zu dem neben ihm und seinem Cousin auch Meyer und Bertram kommen sollten. Die Pleite war da schon offenbar. Bertram sei aber nicht gekommen, alle Versuche, ihn zu erreichen, hätten nicht gefruchtet. Meyer habe daraufhin Bertrams Computer starten wollen. Dabei habe sich herausgestellt, dass dieser „komplett zurückgesetzt“ gewesen sei und keine Daten mehr zu finden gewesen seien.

Frühere Aussagen von Anlegern bestätigt

Insgesamt sagten am Donnerstag sechs Zeuginnen und Zeugen aus. Sie bestätigten im Wesentlichen frühere Aussagen von Anlegern, wonach das Risiko eines Totalverlustes zwar in der schriftlichen Anlegerinformation erwähnt wurde. In den Gesprächen sei es aber unter Verweis auf die Herangehensweise bei den Trades praktisch ausgeschlossen worden.

Einer der Zeugen nutzte seinen Auftritt vor Gericht für die Frage, wann denn die Aussicht bestehe, über den Insolvenzverwalter oder auf zivilrechtlichem Weg zumindest noch an einen Teil des verlorenen Geldes heranzukommen. Ein Insolvenzverfahren ist allerdings nach wie vor nicht eröffnet, der vorläufige Verwalter Manuel Sack dürfte das Urteil im laufenden Prozess abwarten. Auch für Zivilklagen wäre ein rechtskräftiges Urteil wichtig – wegen der Frage, ob Bertram und Meyer überhaupt persönlich für die Verluste ihres Unternehmens haftbar gemacht werden können.

Unterdessen gab Bertrams Anwalt Gerold Papsch namens seines Mandanten eine Erklärung zur Zeugenaussage eines Anlegers am vorherigen Verhandlungstag ab und warf dem Mann mehrere falsche Darstellungen vor. Dabei ging es vor allem um einen Kredit über 300.000 Euro für Thomas Bertram persönlich. Dass dieser Kredit über das Unternehmen gelaufen sei, sei nicht Bertrams Idee gewesen, sondern die des Kreditgebers – er habe sich davon eine bessere Absicherung versprochen.

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