Kreis Hildesheim - An bestimmten Plätzen und Orten in Stadt und Landkreis Hildesheim gelten am Vatertag Alkohol- und Betretungsverbote. Das hat der Landkreis Hildesheim in einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben.
Der Himmelfahrtstag wird bekanntlich gern für Ausflüge und Bollerwagentouren genutzt, bei denen häufig viel Alkohol konsumiert wird. Dem will der Landkreis zuvorkommen – denn das Alkoholverbot soll verhindern, dass sich Menschen mit zunehmendem Alkoholkonsum immer weniger an Gebote und Verbote halten und dass daher die Gefahr besteht, dass die Corona-Abstandsregeln nicht eingehalten werden, heißt es in der Begründung.
Hier gelten Alkohol- und Betretungsverbote:
Auch im vergangenen Jahr hatte der Landkreis bereits zu diesen Mitteln gegriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
In diesem Jahr gelten die Betretungsverbote am Himmelbergturm bei Alfeld sowie der Plateaubereich um das Bauwerk herum. Dieser Bereich ist ein beliebter Treffpunkt und war bereits in der Vergangenheit schon an Himmelfahrt gesperrt worden, weil dort immer wieder randaliert wurde.
Auch der besonders bei Motorradfahrern beliebte Parkplatz am Restaurant „Am Weinberg“ an der Bundesstraße 243 muss menschenleer bleiben, denn hier gilt ebenfalls ein Betretungsverbot.
Alkohol an beliebten Treffpunkten in Hildesheim verboten
Darüber hinaus hat der Landkreis Alkoholverbote für diverse Orte in Hildesheim ausgesprochen, an denen häufig viele Menschen zusammenkommen. Betroffen sind der Hohnsensee, die Steingrube, die Sedanstraße, die Tonkuhle, der Ernst-Ehrlicher-Park, die Jahnswiese, der Rad- und Gehweg an der Innerste zwischen Mastbergstraße und Domäne Marienburg, die Dreibogenbrücke und der Müggelsee.
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Ebenso darf an Himmelfahrt an den Giftener Seen bei Sarstedt kein Alkohol getrunken werden.
Auch andere Corona-Regeln gelten weiter
Ferner gelten auch am Himmelfahrtstag die Kontaktbeschränkungen im Kreis Hildesheim. Zusammen mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts darf man sich derzeit mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Dabei werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Das gleiche gilt für doppelt Geimpfte und von Corona Genesene.
