Kreis Peine/Hohenhameln - Weil die Sieben-Tage-Inzidenz für Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Kreis Peine schon länger unter 10,0 liegt, treten dort bereits am Montag die Lockerungsschritte in Kraft, die die neue Verordnung des Landes für diesen Fall vorsieht.
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So dürfen sich dort dann in geschlossenen Räumen 25 und im Freien 50 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, wobei zugehörige Kinder bis 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene nicht mitzählen. Sind alle Anwesenden (außer Geimpften und Genesenen) getestet, dürfen die Zahlen auch unbegrenzt überschritten werden.
Die Wahl: Maske oder Test
Die Maskenpflicht entfällt nicht nur auf den Parkplätzen von Supermärkten und anderen Geschäften wie in Hildesheim, sondern auch auf Wochenmärkten.
Zudem gelten deutlich einfachere Regeln für Veranstaltungen aller Art, ob drinnen oder draußen. Dabei haben die Organisatoren die Wahl: Entweder herrscht ab 25 Personen drinnen oder 50 draußen die Pflicht, abseits des eigenen Sitzplatzes Maske zu tragen und Abstände zu wahren. Verlangt der Veranstalter aber einen negativen Testnachweis, gelten keinerlei Abstands- oder Maskenpflichten.
Private Feiern
In der Gastronomie gilt für geschlossene Veranstaltungen, etwa Familienfeiern: Bei mehr als 25 Personen drinnen oder 50 draußen ist ein negativer Schnelltest nötig, dafür ist die Teilnehmerzahl nicht begrenzt, und bei der Feier gelten keine Abstands- und Maskenpflichten mehr.
In Discos und Clubs gelangt man nur mit negativem Testnachweis, dafür herrschen dort keine Abstands- und Maskenpflicht und auch keine Begrenzungen der Besucherkapazität mehr.
Touristen müssen nur noch bei der Anreise einen negativen Schnelltest nachweisen.
