Kreis Hildesheim - Ist das Hildesheimer Kreisjugendamt auf einen windigen Betreiber hereingefallen? Im Jahr 2019 bot Alexander M. für sogenannte Problem-Jugendliche „niedrigschwellige Hilfen, personenzentrierte Förderung und tiergestützte Pädagogik“ an. Zu ihm ist auch der seinerzeit 17-jährige Tom aus dem Landkreis Hildesheim vermittelt worden. Er kam zusammen mit einem weiteren Jugendlichen in die Nebenstelle Haltestelle 35 in Bücken. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den einstiegen Betreiber. Das Landesamt für Soziales und Jugend hat den Betrieb inzwischen sogar verboten.
Keine erforderliche Erlaubnis
Die Vorwürfe wiegen schwer: „Beharrliches beziehungsweise wiederholtes Betreiben einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche ohne die erforderliche Erlaubnis“, erläutert Alexander Hege, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verden. Der Verdacht auf eine weitere Straftat steht zudem im Raum. Es geht um Steuer-Betrug. So ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Täuschung, weil der Betreiber der Einrichtung „Kosten für intensive Betreuung und Erziehung“ unzulässig abgerechnet haben soll, da er dafür gar keine Berechtigung hatte. „Geschädigte des Betrugs dürften dann die jeweils kostentragenden öffentlichen Stellen sein“, sagt Sprecher Hege.
Pädagogischer Härtefall
Das Kreisjugendamt in Hildesheim hat das umfassend klingende Angebot von Alexander M. in Anspruch genommen. Das Amt vermittelte nach Bücken im Kreis Nienburg den 17-jährigen Tom – in Wirklichkeit hat er einen anderen Namen. Er ist das, was man einen pädagogischen Härtefall nennt. Seine aggressiven Schübe galten als unberechenbar, seine damit verbundenen Gewaltausbrüche ebenfalls. Kein Heim wollte ihn länger aufnehmen, jede pädagogische Maßnahme schien aussichtslos. Das Jugendamt hatte den sogenannten Systemsprenger zuvor für anderthalb Jahre nach Ungarn geschickt – eine intensivpädagogische Maßnahme im Ausland. Im Sommer 2019 beendete das Jugendamt den Aufenthalt. Tom musste zurück. Die Prognosen waren durchaus positiv. Zunächst.
Anschluss an normalen Alltag
Die Rückkehr aus dem Ausland gilt immer als Sollbruchstelle. Wie kann der Anschluss an einen normalen Alltag gelingen, ein Rückfall in alte Zeiten verhindert werden? Das Kreisjugendamt Hildesheim schlug Toms Mutter – sie hat das Sorgerecht – die Einrichtung in Bücken vor. Nach Auskunft des Jugendamtes wurde mit dem Träger eine „Betreuung mit einem Umfang von acht Stunden täglich sowie eine über diese Zeiten hinaus gehende Rufbereitschaft“ innerhalb der Hilfeplanung als geeignete und notwendige Hilfe eingeschätzt. Die 49-Jährige drängte dagegen nach all den negativen Erfahrungen auf eine stationäre Einrichtung. „Er braucht pädagogische Begleitung und unbedingt eine feste Struktur.“ Die Mutter unterschrieb schließlich doch den Vertrag – auch weil ihr deutlich gemacht wurde, dass es sonst keinen anderen Platz für ihren Sohn gibt. „Das war Pistole auf die Brust, eine Wahlmöglichkeit hatten wir nie.“ Auch sie bestätigt, dass sich das Konzept zunächst gut angehört habe.
Auf anderes Jugendamt verlassen
Aber hat das Jugendamt die „individuelle Jugendhilfemaßnahme im ländlichen Raum“ überhaupt überprüft, Referenzen von Alexander M. als Betreiber und pädagogisch Verantwortlicher eingeholt? Nachfrage beim Jugendamt: „Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Träger war das Bestehen eines Leistungsangebots für eine ambulante intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung“, antwortet Birgit Wilken, Sprecherin des Landkreises. Zudem habe man sich auf einen Vertrag gestützt, den der Träger bereits mit dem Jugendamt des Landkreises Nienburg/Weser abgeschlossen hatte. Das sei üblich, so heißt es.
Freiheit mit fatalen Folgen
Die Realität sah dann anders aus. Der 17-Jährige bezog eine Etage in einem in die Jahre gekommenen Backsteinhaus. Ein langer Flur, zwei Zimmer, Bad und Küche. Einmal am Tag kam nach Auskunft von Tom ein Hausmeister vorbei, um nach den beiden Jugendlichen zu sehen. Ansonsten waren sie völlig sich selbst überlassen. Eine Freiheit mit fatalen Folgen: Anzeigen wegen Diebstahl, Drogen und Schwarzfahren gingen ein. Alkohol sei das Hauptnahrungsmittel gewesen.
Von der Polizei erfährt die Mutter, was sich da in Bücken abspielt. Sie beschwert sich beim Jugendamt. „Die haben mich schon gar nicht mehr ernstgenommen, immer abgewimmelt.“ Auch Berichte über die eigentlich Betreuung und Entwicklung habe es nicht einen einzigen gegeben. Anders berichtet es das Jugendamt: „Der Träger hat sowohl die Mutter als auch das Jugendamt regelmäßig über die aktuelle Situation, insbesondere auch im Hinblick auf besondere Vorkommnisse informiert und seine Betreuungsleistung der aktuellen Situation angepasst“, heißt es in der Stellungnahme. Gemeint sei eine engmaschigere Betreuung. Dem widersprechen die 49-Jährige und auch ihr Sohn vehement.
Tom läuft weg
Innerhalb der Hilfeplanung war das hiesige Jugendamt am 6. August 2019 vor Ort, so lautet die Antwort der Behörde. Das waren fünf Wochen nach Toms Einzug. Der Aufenthalt gipfelt schließlich darin, dass Tom wegläuft, drei Tage unauffindbar bleibt und dann Amok läuft, bei dem er andere Menschen und sich selbst verletzt.
Jugendhilfe oder Geldmaschine?
War diese Betreuung in Bücken tatsächlich pädagogisch wertvoll, so dass ein Systemsprenger aufgefangen werden kann? „Mein Sohn hat hier keinen Halt gefunden, sondern ist noch mehr durchgeschüttelt worden. Alle positive Entwicklungen von Ungarn – futsch.“ So sagt die Mutter. Oder ist es mehr eine Geldmaschine für den Betreiber gewesen? Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mit Sitz in Hildesheim hat jetzt Alexander M. eine Unterlassungsverfügung zukommen lassen: Sie gilt für sämtliche Standorte seiner Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. „Mit sofortiger Wirkung“, bestätigt Sprecherin Sylvia Tolloch. Es besteht der Verdacht, dass er unerlaubt genehmigungspflichtige Jugendhilfeeinrichtungen betreibt – nicht nur die in Bücken. Das Verbot werde fortlaufend kontrolliert. Die Sprecherin bestätigt, dass der Betreiber dem Amt wegen unterschiedlicher Verwaltungsverfahren seit einigen Jahren bekannt sei.
Ähnliche Vorgeschichte
Alexander M. ist für eine Stellungnahme weder telefonisch noch per Mail zu erreichen. Auch seine Homepage ist abgeschaltet. Wer im Internet nach ihm sucht, der stößt auf eine 2012 gegründete GmbH mit dem Namen Jugendhilfe Eifel in Rheinland Pfalz, bei der 2015 ebenso der Verdacht bestand, dass alles nur pädagogischer Schein gewesen sein könnte. 2016 ging das Unternehmen pleite.
Jugendamt bedauert Entwicklung
Und wie sieht das Hildesheimer Kreisjugendamt heute den Fall? Knapp drei Monate hat es die Kosten für die Unterbringung übernommen. Die kostet viel Geld. Den genauen Betrag nennt das Jugendamt auf Nachfrage nicht. 10000 bis 12000 Euro pro Monat – das hält Klaus Bange für einen durchaus realistischen Betrag. Der langjährige Jugendamtsleiter beim Landkreis Hildesheim, er ist inzwischen pensioniert, sieht die Finanzierung der Jugendhilfe sehr kritisch. „Die vielen freien Träger müssen mit Gewinn arbeiten.“ Und einige verdienen sehr gut damit.
„Die stattgefundene Entwicklung für den jungen Menschen und seine Angehörigen bedauern wir rückblickend sehr“, heißt es in der Stellungnahme des Jugendamtes. Mit dem Wissen von heute jedoch, insbesondere im Hinblick auf den sich deutlich umfangreicher darstellenden Betreuungsbedarf als zunächst angekündigt, wäre gleich ein stationäres Angebot gesucht worden. „Der Träger Haltestelle 35 hätte in diesem Fall keine Berücksichtigung gefunden.“

