Celle - Nach einer Beschwerde seines Verteidigers hat das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle Auflagen für den Verdächtigen im Fall Maddie überprüft. Konkret sei es um mehrere Weisungen des Landgerichts Hildesheim an den Tatverdächtigen gegangen, die in der Anordnung der Führungsaufsicht für die Zeit nach seiner Haftentlassung festgehalten seien, sagte Gerichtssprecherin Melanie Freiwald auf HAZ-Anfrage. Zuerst hatte die „Bild“ berichtet.
Eine der Auflagen für die Zeit nach der Haftentlassung sieht demnach vor, dass Christian B. sich einen festen Wohnsitz im Inland suchen muss. „Das Landgericht muss diese konkrete Weisung konkreter fassen“, sagte die Gerichtssprecherin nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts. Nun müsse sich damit das zuständige Landgericht Hildesheim befassen.
Kann B. nun ausreisen?
Dieser Beschluss des OLG sei „eine erneute Niederlage für die Staatsanwaltschaft Braunschweig“, sagte der Anwalt des Verdächtigen gegenüber der „Bild“. Durch die Entscheidung werde „eine Ausreise des Herrn B. damit ab sofort möglich sein“, so der Anwalt.
Gerichtssprecherin Freiwald äußerte sich auf Nachfrage zurückhaltend zu dieser Einschätzung. „Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt weder bestätigen noch widerlegen.“ Freiwald kündigte für Montag weitere Infos zu dem OLG-Beschluss und den möglichen Folgen an – unter anderem auch dazu, ob B. in der Zeit, in der das Landgericht Hildesheim die Weisung nachschärfen muss, tatsächlich ausreisen könnte.
OLG bestätigt Weisung zur Fußfessel
Das Landgericht Hildesheim hatte auch beschlossen, dass der Verdächtige nach seiner Haftentlassung Mitte September im Rahmen der Führungsaufsicht unter anderem für die nächsten fünf Jahre eine Fußfessel tragen muss. Sein Verteidiger hatte daraufhin angekündigt, dagegen vorzugehen. Diese Weisung sei vom Gericht allerdings bestätigt worden, teilte die Gerichtssprecherin mit.
Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer „massiven Vorverurteilungskampagne“. Es gibt keine Anklage in dem Komplex, es gilt die Unschuldsvermutung. Zuletzt hatte der Mann eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen.
Madeleine McCann verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien ist ihr Schicksal ungeklärt.
mit dpa
