Tatverdächtiger in U-Haft

Mutmaßlicher Messerstecher aus Sarstedt ist zweifach abgelehnter Asylbewerber

Sarstedt/Hannover - Der Iraker, der am Montag in Sarstedt einen Mann erstochen haben soll, war 2017 als Asylbewerber abgelehnt worden. Er reiste 2022 erneut ein, sollte abgeschoben werden – seine Klage verhinderte das bisher.

Einsatzkräfte der Polizei bei der Spurensicherung in Sarstedt am vergangenen Montag. Foto: Chris Gossmann

Sarstedt/Hannover - Der in U-Haft sitzende 35-jährige Iraker, der am vergangenen Montag in Sarstedt den 61-jährigen Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft erstochen haben soll, lebte als zweifach abgelehnter Asylbewerber mit einer Duldung in Deutschland. Das haben das Niedersächsische Innenministerium und der Landkreis Hildesheim bestätigt.

Demnach drohte dem Mann nach einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab dem 23. August 2022 die Abschiebung in den Irak – er legte allerdings am 1. September 2022 Klage und einen Eilantrag gegen den Bescheid ein, dem schließlich am 5. Oktober desselben Jahres stattgegeben wurde.

Aufschiebende Wirkung

Da die Klage aufschiebende Wirkung hat, ist seither nicht versucht worden, den Iraker in sein Herkunftsland abzuschieben – das war rechtlich gesehen auch nicht möglich. Wie die Sprecherin des Landkreises Hildesheim, Birgit Wilken, gegenüber der HAZ bestätigt, ist der Iraker seit dem 2. September 2022 offiziell in Besitz einer Duldung. Wann über die Klage des Mannes und seinen Aufenthaltsstatus endgültig entschieden wird, ist unklar – das Verfahren liegt seit 2022 beim Verwaltungsgericht Hannover.

Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen den 35-Jährigen wegen des dringenden Tatverdachts auf Totschlag an dem 61-Jährigen, der in Sarstedt arbeitete, aber in der Region Hannover wohnte. Das Opfer betrieb ein zum 1. Juni 2023 zur Flüchtlingsunterkunft umfunktionierten Messe-Hotel gegenüber dem Sarstedter Bahnhof.

Verdächtiger flieht

Die Einrichtung verfügt über 58 Plätze, aktuell sind 39 belegt – einer von den Bewohnern war der Iraker. Er soll den Betreiber der Unterkunft am Montagvormittag vor dem Gebäude mit einem Messer angegriffen und im Brustbereich so schwer verletzt haben, dass der 61-Jährige nach wenigen Minuten starb.

Der Tatverdächtige flüchtete, Einsatzkräfte eines Mobilen Einsatzkommandos der in Hildesheim ansässigen Zentralen Kriminalinspektion der Polizeidirektion Göttingen fassten ihn schließlich am Montagabend in einem Gebüsch nahe dem Giftener See. Seit Dienstag sitzt er aufgrund eines Beschlusses eines Hildesheimer Haftrichters und auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.

Umweg über Polen

Wie die Recherchen der HAZ ergaben, ist der Iraker 2022 nicht zum ersten Mal als Asylbewerber in Deutschland registriert worden. Nach Angaben des Innenministeriums hatte der Mann bereits am 1. Februar 2017 einen Antrag gestellt. Der sei aber als unzulässig abgelehnt worden, woraufhin der Iraker im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Polen überstellt worden sei. Wie Kreissprecherin Birgit Wilken mitteilt, soll der Mann auch dort ein Asylverfahren durchlaufen haben – ebenfalls mit negativem Ausgang.

Wo sich der Iraker in der Folge aufhielt, ist unklar. Fest steht aber nach Blick in die Akten der hiesigen Behörden: Am 22. Juni 2022 tauchte der Mann wieder auf, er reiste erneut in die Bundesrepublik ein und stellte sieben Tage später erneut einen Asylantrag. Es folgten die Ablehnung durch das BAMF, die angedrohte Abschiebung – und das bis heute nicht abgeschlossene Klageverfahren des inzwischen 35-Jährigen, dessentwegen er bis zuletzt geduldet in der Sarstedter Flüchtlingsunterkunft lebte.

Offenbar kein Mord

Die Staatsanwaltschaft wertet den Angriff vom Montagvormittag bisher als Totschlag, nicht als Mord. Die Begründung: Es habe nach derzeitigem Kenntnisstand vor dem Messerangriff eine verbale Auseinandersetzung zwischen beiden Männern gegeben, der 61-Jährige sei deswegen „nicht arg- und wehrlos“ gewesen. Damit entfalle das Mordmerkmal der Heimtücke.

Die Hildesheimer Kreisverwaltung hatte am Dienstag erklärt, sie habe bis Montag zwar mehrfach Hinweise des Betreibers auf einige Probleme mit Bewohnern bekommen – eine konkrete Bedrohungslage, insbesondere durch den mutmaßlichen Täter, seien von dem 61-jährigen Opfer zuvor zu keiner Zeit thematisiert worden.

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