Mangelhaft getestet?

Nach Corona-Ausbrüchen: Staatsanwaltschaft lässt zwei Altenheime im Kreis Hildesheim durchsuchen

Hildesheim/Nordstemmen - Im Lambertinum und in der Seniorenresidenz Nordstemmen gab es besonders viele Infektionen und Tote. Nun waren die Ermittler mit Durchsuchungsbeschlüssen im Einsatz.

Das Amtsgericht hatte den von der Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschluss erlassen, am Donnerstagmorgen rücken die Ermittler im Lambertinum an. Foto: Clemens Heidrich

Hildesheim/Nordstemmen - Sie rückten am Donnerstagmorgen gegen 9.30 Uhr in mehreren dunklen Kleinbussen im Hildesheimer Hohenstaufenring an. Das Ziel der Ermittler: das Altenheim Lambertinum, in den Händen halten sie einen von der Staatsanwaltschaft beantragten und vom Amtsgericht erlassenen Durchsuchungsbeschluss. Der Auftrag: Unterlagen sicherstellen, die im Zusammenhang mit dem schwerwiegenden Corona-Ausbruch in der Einrichtung Anfang des Jahres relevant sein können.

Gesucht: „Unterlagen, die mit dem Thema Testen im Zusammenhang stehen“

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Christina Wotschke, bestätigt später am Tag auf HAZ-Nachfrage, dass es eine Durchsuchung mit dem Ziel gegeben hat, „Unterlagen, die mit dem Thema Testen im Zusammenhang stehen“ sicherzustellen.

Insgesamt 145 Infektionen und 17 Todesfälle hatte das Gesundheitsamt des Landkreises für das Lambertinum im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch am Jahresbeginn registriert.

Nach Tipps aus dem Umfeld des Lambertinums auf eine mangelhafte Umsetzung der Hygienevorgaben und vor allem der Corona-Testpflicht hatte die städtische Heimaufsicht zunächst selbst weitere Recherchen eingeleitet – und anschließend Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Heimleitung erstattet. Nach eingehender Prüfung hat sich die Staatsanwaltschaft schließlich dazu entschieden, tatsächlich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten – die Durchsuchung war Teil davon.

Amtsgericht sah plausible Gründe für einen Anfangsverdacht

Ob sich Hinweise finden lassen, die den Verdacht untermauern oder sogar beweisen können, muss die anstehende Auswertung der Unterlagen durch die Strafverfolger zeigen. Der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses belegt zwar, dass die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht plausibel erläutern konnte, warum sie einen Anfangsverdacht sieht, aber keinesfalls, dass das weitere Ermittlungsverfahren auch zu einer Anklage und einem Prozess führen muss.

Ein zweites läuft aktuell noch gegen die Verantwortlichen der Seniorenresidenz Nordstemmen. Staatsanwaltschaftssprecherin Christina Wotschke bestätigt auf Nachfrage zwar nur knapp, dass inzwischen „weitere Ermittlungsmaßnahmen in die Wege geleitet“ wurden.

Nach HAZ-Informationen gehört dazu aber ebenfalls eine Durchsuchung der Seniorenresidenz, die am Donnerstag im Anschluss an den Einsatz im Lambertinum erfolgt ist. Auch in der Nordstemmer Einrichtung hatte es einen großen Corona-Ausbruch gegeben, 99 Infektionen waren die Folge, 18 Bewohner starben.

Landkreis hatte Anzeige erstattet

Der Landkreis hatte schon früh angekündigt, den Ursachen und möglichen Versäumnissen weiter nachgehen zu wollen, und schließlich Anzeige erstattet. Das Verfahren hat anschließend die Staatsanwaltschaft übernommen.

In welchem Umfang gestern bei den beiden Razzien Beweismaterial sichergestellt wurde, war zunächst nicht in Erfahrung zu bringen.

Die Auswertung möglicher Belege wie Dienstpläne und Testergebnisse aus beiden Einrichtungen müssen zeigen, ob sich der Anfangsverdacht erhärtet. Möglich ist weiterhin, dass die Behörde die Verfahren einstellt. Denkbar ist aber genauso, dass sie in der Folge Strafbefehle erlässt oder gar Anklage erhebt.

Ausweitung auf weiteren Vorwurf unwahrscheinlich

Eine Ausweitung der Ermittlungen auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung wäre theoretisch möglich, erscheint trotz der zahlreichen Todesfälle derzeit eher unwahrscheinlich. Das Gesundheitsamt führt zwar in seiner offiziellen Corona-Statistik nur Todesfälle auf, für die nach der Einschätzung des Amts eine Sars-Cov-2-Infektion ursächlich ist. Ein rechtssicherer Beweis dafür dürfte im Nachhinein aber nur schwer zu führen sein.

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