Sarstedt - Die Sarstedter Polizei hat bei einer Kontrolle in der Fußgängerzone am Dienstagvormittag innerhalb einer halben Stunde 46 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Das berichtet Polizei-Sprecher Frank Müller der HAZ. Bereits am vergangenen Freitag hatten die Beamten in der Innenstadt kontrolliert.
Maske tragen wird zur Pflicht
Die Kontrolle fand im Hinblick auf die neue Verordnung der vergangenen Woche statt. Diese besagt, dass grundsätzlich in allen Fußgängerzonen des Hildesheimer Landkreises – auch in Sarstedt – eine Maske getragen werden muss. Nicht nur freitags zum Wochenmarkt.
„Gleich die ersten Fußgänger wiesen darauf hin, dass die alte Beschilderung noch in der Fußgängerzone vorhanden sei“, sagt Müller. Diese besagt, dass die Maskenpflicht nur beim Wochenmarkt besteht. Daher beließen es die Beamten bei mündlichen Verwarnungen. Immerhin: Während in Sarstedt Hinweisschilder an den Eingängen der Fußgängerzone stehen, gibt es in Hildesheimer noch keine Spur davon.
Schilder werden bald geändert
Allerdings hat die Polizei nun die Stadt Sarstedt von den fehlerhaften Beschilderung in Kenntnis gesetzt. Diese wolle das Problem in Kürze beheben. Sobald die Schilder aktualisiert werden, sollen für fehlende Mund-Nasen-Bedeckungen dann auch Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Tragepflicht gefertigt werden – und dann wird es teuer. Je nach Situation entscheidet der Hildesheimer Landkreis über das Bußgeld, das zwischen 100 und 150 Euro liegt.

