Sarstedt/Hannover - Der 35-jährige Iraker, der in Sarstedt den Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft erstochen haben soll, könnte nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover nun doch abgeschoben werden. Auf Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat der zuständige Richter der 3. Kammer nun bisherige Entscheidungen korrigiert, die die zwangsweise Rückkehr des Mannes in den Irak verhindert hatten. Die Klage des Irakers hat somit keine aufschiebende Wirkung mehr, zudem beharrt das Verwaltungsgericht nicht mehr auf eine ursprünglich erwartete Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen gesetzlichen Regelung von Zweitanträgen von Asylbewerbern.
Allerdings ist es dennoch unwahrscheinlich, dass der wegen dringenden Tatverdachts des Totschlags in Untersuchungshaft sitzende Geflüchtete in seine Heimat abgeschoben wird. Denkbar ist, dass der Mann bei einer möglichen Verurteilung durch das Landgericht Hildesheim in dem kommenden Prozess (ein Termin steht noch nicht fest) aus einer wahrscheinlich bevorstehenden mehrjährigen Haft ausgewiesen und in sein Herkunftsland gebracht wird. In der Regel geschehe dies nach der Verbüßung der Hälfte einer Gefängnisstrafe, heißt es in einer am Mittwoch verschickten Mitteilung des Verwaltungsgerichts.
In Untersuchungshaft
Der Iraker war zuletzt in einem zur Flüchtlingsunterkunft umfunktionierten Hotel gegenüber des Sarstedter Bahnhofs untergebracht – deren Betreiber, einen 61-Jährigen aus der Region Hannover, soll er am 2. September mit einem Messer angegriffen und so schwer verletzt haben, dass der Mann am Tatort starb. Nach seiner mehrstündigen Flucht nahmen Polizisten den 35-Jährigen am selben Abend in der Nähe des Giftener Sees fest. Seit dem Folgetag sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Iraker war zum ersten Mal bereits 2017 und erneut 2022 als Asylbewerber abgelehnt worden und sollte abgeschoben werden. Er legte allerdings Klage und einen Eilantrag gegen den Bescheid ein – mit aufschiebender Wirkung. Seither war er in Deutschland geduldet.
Verwaltungsgericht revidiert Einschätzung
Nun hat das Verwaltungsgericht seine bisherige Einschätzung des Falls nach Intervention des BAMF und eines entsprechenden Antrags revidiert. „Hierdurch wird die Abschiebungsandrohung in den Irak vollziehbar“, formuliert eine Sprecherin des Gerichts die – wie oben beschrieben zunächst wohl nicht eintretende – Folge.
Das Verwaltungsgericht stellt nun nach erneuter Bewertung des Falls zum einen klar, dass der Iraker bei seinen beiden in Deutschland und Polen gestellten Asylanträgen „eine überzeugende Verfolgungsgefahr“ habe schildern können. Allein seine befürchtete Verfolgung durch den sogenannten Islamischen Staat ändere daran nichts. Insgesamt habe sich „die Abweisung seiner Asylklage nahezu aufgedrängt“. Zudem greift nach Ansicht des Verwaltungsgerichts eine mit dem sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz im Februar eingeführte Vorschrift. Demnach sei der Asylantrag offensichtlich unbegründet, weil es schwerwiegende Gründe für die Annahme gebe, dass der Iraker „eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle“. Es brauche keine Verurteilung mehr, um davon ausgehen zu können, dass der 35-Jährige auch in Zukunft schwere Straftaten begehen könnte.
