Nach den großen Lockerungen

Wo man im Kreis Hildesheim jetzt noch einen Schnelltest braucht

Kreis Hildesheim - Die Testpflicht ist in fast allen Bereichen des Alltagslebens seit Mittwoch Geschichte, dennoch gibt es immer mehr Schnelltest-Anbieter. Wofür braucht man die Abstriche noch?

Corona-Schnelltests sind im Alltag im Landkreis Hildesheim nur noch in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Foto: Chris Gossmann

Kreis Hildesheim - Noch immer öffnen zusätzliche Testzentren in Stadt und Landkreis Hildesheim, beinahe täglich gehen neue Anbieter an den Start. Doch tatsächlich ist die Pflicht zum Nachweis eines negativen Schnelltest-Ergebnisses in den vergangenen Tagen in vielen Bereichen gestrichen worden. Den Anfang machten die Baumärkte, dann folgte der restliche Einzelhandel.

Seit Mittwoch ist die Testpflicht auch in vielen weiteren Bereichen wie Gastronomie und Breitensport weggefallen, weil in Stadt und Landkreis Hildesheim nun die milden Regeln für Regionen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens fünf Werktagen unter 35 gelegen hat. Bleibt die Frage: Wo braucht man überhaupt noch einen Schnelltest? Einige Bereiche gibt es noch, aber im Alltag spielen die Tests keine zentrale Rolle mehr:

Feiern und Bars

Private Feiern: Wer an einer privaten Feier mit bis zu 100 Personen, wie sie in Gastronomie-Betrieben seit Mittwoch wieder erlaubt sind, teilnehmen möchte, braucht den Schnelltest-Nachweis – wenn er nicht, und das gilt immer, doppelt geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen ist.

Bars, Discotheken, Clubs: Seit Mittwoch darf in solchen Läden in Stadt und Landkreis Hildesheim wieder gefeiert werden – Voraussetzung ist auch hier der negative Schnelltest.

Für Urlaub wichtig

Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 250 Besucherinnen und Besuchern – etwa bei einem Fußballspiel – ist der Schnelltests-Nachweis nötig.

Urlaub: In Niedersachsen gilt in Hotels, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und so weiter eine Testpflicht höchstens 24 Stunden vor der Anreise und danach zweimal pro Woche. Auch bei Busreisen ist ein negativer Test erforderlich. Bei Urlaubsreisen sind allerdings innerhalb Niedersachsens die Inzidenzen am Urlaubsort sowie die damit verbundenen Vorgaben und in anderen Bundesländern die dort gültigen Regeln zu beachten.

Freiwillige Option

In den Schulen sind weiterhin zweimal pro Woche Schnelltests vorgeschrieben. Diese werden allerdings vom Land bezahlt und von den Schulen gestellt. Die Testpflicht für Besucher in Alten- und Pflegeheimen entfällt, die meisten Einrichtungen wollen Gästen aber weiterhin zur Sicherheit Schnelltests anbieten.



Zudem können Privatleute nach wie vor aus Vorsicht freiwillig Schnelltests absolvieren, bevor sie sich mit anderen Familien treffen oder zum Friseur oder ins Restaurant gehen, die Abstriche in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen sind auch weiterhin kostenlos. Aber eben nur noch selten Pflicht. Das würde sich nur ändern, wenn die Inzidenz wieder dauerhaft über 35 steigt.

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