Corona-Maßnahmen

1,1 Millionen Menschen betroffen: Region Hannover nennt Details zu Ausgangssperre

Hannover - Für 1,1 Millionen Menschen in und um Hannover beginnt am Donnerstag eine nächtliche Ausgangssperre. Die Region nennt Details – auch zur verschärften Maskenpflicht.

In Hannover beginnt am Gründonnerstag die nächtliche Ausgangssperre. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Hannover - Die Region Hannover hat ihre Pläne zur Ausgangssperre vom 1. bis 12. April präzisiert. Regionspräsident Hauke Jagau (SPD) gab am Mittwoch die konkreten Details der neuen Maßnahme bekannt. Eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit soll es dagegen vorerst nicht geben. Stattdessen müssen Menschen am Nord- und Ostufer des Maschsees sowie am Steinhuder Meer deutlich länger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch Autos und Treppenhäuser werden zu Mundschutz-Zonen.

Ab wann gilt die Ausgangssperre?

Die Ausgangssperre gilt ab Gründonnerstag für die gesamte Region Hannover – und damit nicht bloß für die Hochinzidenzkommunen wie beispielsweise die Landeshauptstadt, Lehrte, Langenhagen, Gehrden oder Seelze. Von 22 bis 5 Uhr müssen alle Menschen zu Hause bleiben. Auch Autofahrten sind dann tabu. Lediglich mit triftigem Grund darf man sich draußen in der Öffentlichkeit aufhalten. Der Gang auf den eigenen Balkon, in den Garten oder auf die eigene Terrasse bleibt erlaubt.

Warum erst ab 22 Uhr?

Entgegen der Landesplanungen, die Ausgangssperre schon um 21 Uhr beginnen zu lassen, habe sich die Region angesichts der „großstädtischen Strukturen“ für den Start eine Stunde später entschieden. „Viele Supermärkte haben bis 22 Uhr geöffnet“, sagt Jagau. Gleichzeitig gebe es in einer Großstadt die unterschiedlichsten Arbeitszeiten. „Und wer bis 20 Uhr arbeitet, sollte wenigstens noch die Chance haben, etwas spazieren gehen zu können.“ Außerdem würden größere Exzesse im Freien nicht vor 22 Uhr beginnen. Im Kreis Peine beginnt die nächtliche Ausgangssperre dagegen wie vom Land vorgesehen, bereits um 21 Uhr.

Welchen Sinn hat die Ausgangssperre?

Die Region beobachtet die Verschiebung bei Corona-Neuinfektionen hin zum jüngeren und mobileren Teil der Gesellschaft. Jagau: „Von einer Ausgangssperre erwarten wir, dass abendliche Treffen insbesondere jüngerer Leute eingeschränkt werden.“ Ihm sei klar, dass dies einen deutlichen Einschnitt in die persönliche Freiheit darstelle, doch der Entscheidung sei „eine sehr intensive Güterabwägung vorangegangen“. Der Eingriff sei gerechtfertigt, wenn er richtig ist. Das Problem: „Das wissen wir noch nicht“, sagt Jagau. Das zeige sich vielleicht an den Infektionszahlen in einer Woche.

Weshalb trifft es die gesamte Region?

Dadurch soll ein Flickenteppich vermieden werden. In der Region pendeln viele Menschen von einer in die andere Kommune. Es sei nicht praktikabel, wenn durch einzelne Orte nachts nicht gefahren werden darf, durch andere schon. „Die Ausgangssperre ist nur sinnvoll, wenn sie konsequent umgesetzt wird“, sagt Jagau.



Was zählt als triftiger Grund für eine Ausnahme?

Dazu gehören notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlungen, Berufswege sowie der Besuch naher Angehöriger, wenn diese durch eine Behinderung eingeschränkt oder pflegebedürftig sind. „Die Glaubhaftmachung kann insbesondere durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Gottesdienste am Osterfest dürfen ebenfalls besucht werden. Auch das Erreichen von Fernzügen oder Flügen zählen, ebenso die Gassi-Runde mit dem Hund.

Was machen Obdachlose?

Dazu ist in der Allgemeinverfügung festgehalten, dass selbst das Zelt- oder Schlaflager einer wohnungslosen Person als Unterkunft beziehungsweise privater Wohnbereich anzusehen ist.

Kommt die generelle Maskenpflicht?

Nein. Die Region hatte diese Maßnahme zwar geprüft, sich am Ende aber dagegen entschieden. „Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung der vergangenen Monate sehen wir wenig Chancen, dass ein solche Regelung hält. Alles andere wäre Flickwerk und würde keine Klarheit bringen“, sagt Jagau. Stattdessen werden die bestehenden Maskenpflicht-Regeln ausgeweitet.

Wo und wann brauche ich eine Maske?

Am Nord- und Ostufer des Maschsees sowie am Steinhuder Meer ist künftig von 9 bis 21 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht (bisher 10 bis 19 Uhr). Auch im Auto herrscht jetzt Maskenpflicht: Sollten Personen aus mehr als einem Haushalt im Wagen sein, müssen alle außer der Fahrerin oder dem Fahrer einen Mund-Nase-Schutz tragen. Das Auto habe sich als einer der Hauptansteckungsorte herausgestellt, erklärte Regionspräsident Jagau. Ähnliches gelte für Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten. Auch hier herrscht nun Maskenpflicht.

Wer soll das alles kontrollieren?

Die Polizei. Beamte werden die vorgebrachten Begründungen auf Plausibilität prüfen. Geht beispielsweise jemand 200 Meter vom eigenen Zuhause Gassi, ist es in Ordnung. „Wird aber jemand 50 Kilometer entfernt mit Hund und Bier angetroffen, hilft der Hund als Begründung wenig“, sagt Jagau. Als Bußgeld drohen rund 150 bis 200 Euro. Autofahrer müssen zudem vermehrt mit Kontrollen rechnen, wenn sie nicht allein unterwegs sind. Wie die Treppenhäuser überprüft werden sollen, blieb zunächst offen.



Kann ich Beschwerde einlegen?

Wer sich zu unrecht bestraft sieht, kann seine Sicht der Dinge im Rahmen des Bußgeldverfahrens per Anhörungsbogen erläutern. Dann wird entschieden, ob eine Geldbuße gezahlt werden muss oder nicht.

Von Peer Hellerling

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