Hohenhameln - Ab Dienstag gilt sie im Landkreis Peine, zu dem auch Hohenhameln gehört: Die Ausgangssperre. Das hat der Landkreis Peine in einer neuen Allgemeinverfügung angeordnet. Die Regelung gilt vorerst bis Dienstag, 13. April. Eine Verlängerung ist aber möglich.
Was bedeutet das für die Menschen im Landkreis Peine? Sie dürfen ihre Wohnung oder ihr Haus zwischen 21 Uhr und 5 Uhr am Folgetag nicht mehr verlassen. Terrasse, Balkon und den eigenen Garten dürfen Bewohner aber nutzen. Die Regelung gilt nicht nur für Menschen, die in Peine wohnen, sondern auch für Besucher, die sich dort aufhalten.
Wohnung verlassen: Nur mit triftigem Grund
Wer seine Wohnung trotzdem verlässt, braucht dafür einen triftigen Grund. So dürfen Menschen in Peine trotz Ausgangssperre ins Freie, wenn sie in Gefahr sind oder sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Darunter fallen etwa medizinische, pflegerische oder therapeutische Behandlungen. Muss ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen unbedingt in diesem Zeitraum das Haus verlassen, ist dies ebenfalls gestattet.
Betreut jemand eine weitere hilfsbedürftige Person, darf er die Ausgangssperre umgehen. Das gilt besonders im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts. Angehörige können sterbende Personen oder Personen in lebensbedrohlichen Zuständen weiterhin begleiten und betreuen.
Tierbesitzer und Pendler
Wie steht es um die Vierbeiner? Die Versorgung der Tiere ist natürlich weiterhin gestattet. Hundebesitzer können also nach wie vor mit ihren Hunden Gassi gehen. Auch der Besuch von Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen bleibt im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr erlaubt.
Wichtig für Pendler: Menschen auf der Durchreise dürfen das Gebiet mit überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in ihren Autos durchqueren.
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Wer die Regeln bricht, riskiert Bußgeld
Im Falle einer polizeilichen Kontrolle müssen die Gründe von dem Betroffenen glaubhaft geschildert werden und gegebenenfalls durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden, heißt es in der neuen Verordnung. Reisen und tagestouristische Ausflüge gelten dabei nicht als triftiger Grund, um gegen die Ausgangssperre zu verstoßen. Wer die Regelung missachtet, muss laut Landrat Frank Einhaus mit einem Bußgeld rechnen.
Der Landkreis ordnete die Ausgangssperre im Rahmen der neuen Corona-Verordnung von Niedersachsen an. Laut dieser soll eine Ausgangssperre verhängt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 150 liegt. In Peine lag die Inzidenz seit Tagen über dem Grenzwert.
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Ausgangssperren: Bald auch in Hildesheim?
Auch in der Region Hannover gilt eine Ausgangsbeschränkung, hier von 22 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag. In Hildesheim dagegen sank die Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt, blieb aber konstant über der 100er Marke. Hier gibt es vorerst keine Pläne, eine Ausgangssperre zu verhängen, teilte der Landkreis am Dienstag mit.
