Sarstedt/Hildesheim - Es passiert nicht oft, dass ein Prozess am Hildesheimer Landgericht so viel mediale Aufmerksamkeit bekommt wie am Freitag. Auf den Fluren des Justizzentrums tummeln sich Reporterinnen und Reporter, Fotografen und Kamerateams. Das außerordentliche Interesse an dem Fall, den es in Saal 134 zu verhandeln gilt, lässt sich wohl nicht ausschließlich mit seiner Tragik begründen: Ein 35-Jähriger soll nach einem Streit sein 61-jähriges Gegenüber mit einem Messer getötet haben. Die Anklage lautet auf Totschlag. Vielmehr dürfte das besondere Augenmerk der Öffentlichkeit aus zwei Tatsachen resultieren: Der Mann auf der Anklagebank ist ein Geflüchteter; der Tatort eine Unterkunft für geflüchtete Männer.
Bekas A. wohnt seit 2022 in einem Hotel gegenüber dem Sarstedter Bahnhof, das zu einer Geflüchtetenunterkunft umfunktioniert wurde. Mit ihm leben dort 39 Männer aus Syrien, dem Iran, dem Irak, der Türkei, aus Afghanistan und der Ukraine. Am Morgen des 2. Septembers 2024, so heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft, gerät A. mit dem Betreiber der Unterkunft in einen Streit geraten sein. Erst schubst A. ihn weg. Als sich der Mann ihm wieder nähert, soll A. ein Küchenmesser mit neun Zentimeter langer Klinge gezogen und auf ihn eingestochen haben. Einmal nur – der Stich trifft das Herz. Der 61-Jährige Betreiber ist wenige Minuten später tot. Bekas A. flüchtet zunächst – erst Stunden später kann ihn die Polizei nahe dem Giftener See festnehmen. Seitdem sitzt er in U-Haft.
Verteidiger kündigt Einlassung an – Angeklagter will sich jedoch nicht äußern
Warum dieser Streit derart eskaliert, ist noch ungewiss. Der Angeklagte selbst kommt am ersten Prozesstag nicht zu Wort. Sein Verteidiger, der Würzburger Rechtsanwalt Roj Khalaf, kündigt an, später für seinen Mandanten eine schriftliche Einlassung abzugeben. Darüber hinaus werde A. aber weder Angaben zum Tatvorwurf machen noch diesbezügliche Fragen beantworten. Die Einlassung, so entscheidet das Gericht, soll am zweiten Verhandlungstag verlesen werden.
Zwei Mal war die Polizei nach Informationen der HAZ in den vergangenen Jahren zur Sarstedter Unterkunft ausgerückt. Beide Male offenbar auch wegen Streitigkeiten, in die der mutmaßliche Täter verwickelt gewesen sein soll. Allerdings konnte die Polizei damals in beiden Fällen kein strafrechtlich relevantes Verhalten feststellen – und zog wieder ab. Wie der Landkreis Hildesheim im vergangenen Jahr bestätigte, habe der Betreiber der Unterkunft mehrfach bei der Kreisverwaltung angerufen, „um Probleme mit Bewohnern zu klären, die sich schlecht in das Wohnumfeld einfügen“. In der Unterkunft an der Sarstedter Bahnhofstraße habe es „wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung oder Auseinandersetzungen mit Mitbewohnern“ gegeben, so der Landkreis. Eine konkrete Bedrohungslage, insbesondere durch den mutmaßlichen Täter, habe der Betreiber jedoch nicht angesprochen.
Asylanträge des Angeklagten wurden zweimal abgelehnt
Fest steht heute: Der Angeklagte hatte keine Aussicht auf Asyl in Deutschland und hätte abgeschoben werden sollen. Zweimal hatten polnische und deutsche Gerichte seine Asylgesuche abgelehnt. Er klagte dagegen – und erzielte damit eine aufschiebende Wirkung für seinen Abschiebungsbeschluss. Seitdem ruhte das Verfahren. Das zuständige Amtsgericht Hannover teilte im September mit, es halte „das laufende Klageverfahren noch nicht für entscheidungsreif“. Der Grund: Die Richter wollten eine ausstehende Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen gesetzlichen Regelung von Zweitanträgen von Asylbewerbern abwarten. So konnte der Angeklagte vorerst weiter in Sarstedt leben. Mittlerweile hat das Gericht seine Entscheidung korrigiert: Bekas A. dürfte nun abgeschoben werden. Wegen des aktuellen Prozesses und einer möglichen Haftstrafe wird das aber wohl nicht passieren. In der Regel würden ausreisepflichtige Inhaftierte nach Verbüßung der Hälfte einer Gefängnisstrafe ausgewiesen, heißt es vom Verwaltungsgericht.
Im Prozess vor dem Hildesheimer Landgericht treten zwei Söhne des Verstorbenen als Nebenkläger auf. Sie werden vertreten durch den hannoverschen Juristen Matthias Waldraff und durch Rechtsanwalt Holger Nitz. Waldraff gibt zum Auftakt eine Erklärung für die Nebenklage ab – was eher unüblich ist. „Es wird selten praktiziert, dass auch das Opfer früh im Prozess gewürdigt wird“, sagt er. In Saal 134 des Landgerichts sitzen zahlreiche Angehörige und Freunde des Verstorbenen. Nach der Tat, so Waldraff, seien Ehefrau und Kinder des Opfers – auch im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen – mehrfach mit Vorurteilen konfrontiert worden, was zu einer zusätzlichen psychischen Belastung der Familie geführt habe.
Nebenklageanwalt: Der Getötete war für seine „Seriosität, Fleiß, Disziplin und Großzügigkeit“ bekannt
Waldraff zeichnet mit seinen Worten die Geschichte des Getöteten nach: Vor rund 40 Jahren sei er von Afghanistan nach Deutschland eingewandert und habe später die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Der Mann stamme aus einer „angesehenen Akademikerfamilie“ und habe es zu einem erfolgreichen Unternehmer gebracht, dessen Industriebetrieb zeitweise mehr als 380 Mitarbeitende beschäftigte, erzählt der Jurist. Bis zu seinem Tod habe er ein „friedliches und glückliches Familienleben“ geführt, das geprägt gewesen sei von „gegenseitigem Respekt und Emanzipation mit seiner Ehefrau“. Sie haben sechs Kinder zusammen.
Der Getötete sei über die Grenzen Hannovers hinaus für „Seriosität, Fleiß, Disziplin und Großzügigkeit“ bekannt gewesen. Außerdem habe er sich sozial engagiert, insbesondere für bedürftige Familien in Afghanistan. Dort habe er auch einen Beitrag zum Bau von Schulen und Bibliotheken geleistet. „Seine Beerdigung, zu der fast tausend Menschen kamen, zeugt von dem tiefen Eindruck, den er hinterlassen hat.“
Prozess wird am 28. Februar fortgesetzt
Der Tod des Mannes sei Teil einer „Reihe von erschütternden Vorfällen in Deutschland“, sagt Waldraff. Für die Hinterbliebenen richtete der Anwalt einen Appell an die Öffentlichkeit: „Die Familie ist entschlossen, den Prozess nicht politisch zu instrumentalisieren.“
Mit der Einlassung Waldraffs endet der erste Prozesstag in Hildesheim nach nicht einmal einer Stunde. Der Vorsitzende Richter Rainer de Lippe bedankt sich für einen ruhigen und sachlichen Prozessstart: „Das tut der Sache gut, gerade auch im Hinblick auf das Gedenken an den Verstorbenen.“ Der Prozess wird am 28. Februar um 9 Uhr fortgesetzt.


