Hildesheim - Wann öffnet der Einzelhandel wieder? Mit wie vielen Personen darf ich mich jetzt treffen? Und ab wann gehen die Kinder wieder zur Schule oder in die Kita? Antworten rund um die neuen Pläne zur Lockerung des Lockdowns in Niedersachsen.
Wen darf ich privat treffen – und wie viele Personen?
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Ab Montag, 8. März, soll die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wieder erweitert werden. Dann sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu. Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Hinweis zum Verständnis der Inzidenzwerte:
In allen Bereichen richten sich geplante Lockerungen vor allem nach dem aktuellen Sieben-Tage-Inzidenzwert. Entscheidende Stufen sind dabei die Marken 50 und 100. Dabei gilt in Niedersachsen in erster Linie der Landesschnitt: nur wenn dieser die genannten Marken unterschreitet, können entsprechende Lockerungen in Kraft treten.
Allerdings kann es Verschärfungen der Maßnahmen in einzelnen Regionen geben. Wenn eine Region einen hohen Inzidenzwert hat (über 100), dann gilt dort unabhängig von Landesschnitt die sogenannte „Notbremse”: in dem betroffenen Landkreis werden alle Lockerungen aufgehoben und es gelten dort wieder die Lockdownregeln, die bis Anfang März gültig waren. In anderen Regionen mit niedrigerem Wert können die Lockerungen dann aber in Kraft bleiben.
Wie geht es weiter in den Schulen?
Niedersachsen wird seine Schulen und Kindertagesstätten noch vor Ostern weiter öffnen – und zwar im Wechselmodell. Voraussetzung ist, dass der betroffene Landkreis oder die kreisfreie Stadt an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von unter 100 hat.
Bislang konnten Eltern von Grundschülern wählen, ob sie ihre Kinder im Wechselmodell unterrichten lassen – also in geteilten Lerngruppen abwechselnd zu Hause und in der Schule – oder ganz im Homeschooling lassen wollten. Auch Schüler von Abschlussklassen hatten diese Wahl. Dies ist vom kommenden Montag, 8. März an, nicht mehr möglich – auch nicht in Regionen mit einer Inzidenz von über 100. Nur Kinder aus Risikogruppen können dann noch vom Präsenzunterricht befreit werden.
In zwei Schritten will das Land den Unterricht an den Schulen wieder ermöglichen:
Am 15. März kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge fünf bis sieben sowie der zwölfte Jahrgang an die Schulen zurück und werden im Wechselmodel unterrichtet. Voraussetzung ist eine stabile Inzidenz unter 100, also an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen. Die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis sowie die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in den Förderschwerpunkten Hören und Sehen öffnen ebenfalls am 15. März im Wechselmodell.
Ab 22. März kehren dann auch alle anderen Schülerinnen und Schüler im Wechselmodell an die Schulen zurück.
Wie geht es weiter in den Kitas?
Am kommenden Montag, 8. März, öffnen Kitas im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. Damit sind die Krippen, Kindergärten und Horte grundsätzlich geöffnet und bietet einen Regelbetrieb; allerdings dürfen die Gruppen nicht gemischt werden. Auch diese Regelung gilt nur bei einer mindestens dreitägigen Inzidenz von unter 100. Derzeit wird in den Kitas nur eine Notbetreuung angeboten.
Wann kann ich wieder Sport machen?
Auch für den Freizeitsport in Niedersachsen soll es bereits sehr schnell wieder eine Perspektive geben. Das geht aus den Beschlüssen von Bund und Ländern von Mittwochabend hervor. Bis Anfang April könnten alle Beschränkungen fallen, wenn es die Infektionslage zulässt.
Bereits ab kommendem Montag, 8. März, ist bei einer Inzidenz unter 100 „Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich“ wieder erlaubt. Sinkt die Inzidenz unter 50, ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien ab dann wieder möglich.
Ab 5. April würde die Testpflicht für Freiluftsport und kontaktfreien Hallensport auch dann wegfallen, wenn die Inzidenz unter 100 liegt. Bei einem Inzidenzwert unter 50 wäre ab 5. April auch Kontaktsport in der Halle wieder möglich.
Wann kann ich wieder im Restaurant essen gehen?
Der Gaststättenverband Dehoga in Niedersachsen hat erst in dieser Woche beklagt, dass viele Restaurants am Ende ihrer finanziellen Möglichkeiten seien. Manch einer habe nach monatelanger Schließung bereits aufgegeben. Doch jetzt gibt es zumindest wieder eine kleine Perspektive für die Gastronomie.
Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern soll die Außengastronomie bei einem Inzidenzwert unter 100 am 22. März wieder öffnen dürfen. Voraussetzung für Gäste ist demnach eine vorherige Buchung und ein tagesaktueller negativer Corona-Test. Liegt die Inzidenz unter 50, fallen diese Beschränkungen weg.
Über weitere Schritte in der Gastronomie wollen Bund und Länder erst am 22. März beraten. Mit weiteren Lockerungen in diesem Bereich ist damit ist also nicht vor April zu rechnen.
Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit maximal bis zu 50 Teilnehmern sollen ab 5. April wieder möglich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Inzidenzwert unter 50 liegt.
Wann dürfen Museen und Zoos wieder öffnen?
Die Öffnung von Museen oder Zoos steht sehr weit oben bei der Liste der Öffnungsschritte in den Bundesländern, weil die Infektionsgefahr dort bei beschränkten Besucherzahlen und umfassenden Hygienemaßnahmen als relativ gering gilt.
Nach den Plänen von Bund und Ländern soll es bereits ab kommenden Montag, 8. März, eingeschränkte Öffnungen für Galerien, Museen und Gedenkstätten in Niedersachsen geben. Dafür genügt es, wenn die 100er-Marke bei den Neuinfektionen unterschritten wird.
Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner sollen Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten wieder ganz normal und ohne Corona-Beschränkungen öffnen dürfen.
Was wird aus meinem Osterurlaub?
Der Tourismus ist ein heikler Punkt bei der Lockerungsdebatte. Die Wirtschaft drängt auf Öffnungen von Hotels für Touristen bis Ostern. Auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) setzt sich dafür ein und will den Osterurlaub Anfang April noch nicht ganz abschreiben.
Doch Bund und Länder haben in Sachen Urlaub keine Entscheidung getroffen. Über Reisen und Hotels soll bei der nächsten Bund-Länder-Runde, die für den am 22. März geplant ist, noch einmal gesprochen werden.
Dann soll unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren, wie dem Stand der Impfungen, der Verfügbarkeit von Corona-Schnelltests und der Verbreitung von Virusmutationen entschieden werden, welche Öffnungen im Tourismusbereich möglich sind.
Wann kann ich wieder ins Kino oder Theater gehen?
Theater und Kinos standen bei den Lockerungsschritten nach dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr ganz weit hinten. Diesmal sieht es nach den Plänen von Bund und Ländern etwas besser aus.
Bei einer Inzidenz unter 100 könnten Theater und Kinos in Niedersachsen ab 22. März wieder öffnen. Voraussetzung ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest auf das Coronavirus. Diese Regelung gilt auch für Konzert- und Opernhäuser.
Bei einer Inzidenz von unter 50 könnten Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos unter den geltenden Hygieneregeln ohne weitere Einschränkungen öffnen.
Weitere dann eventuell noch notwendige Öffnungsschritte für die Kultur sind auf die Bund-Länder-Gespräche am 22. März terminiert.
Wann dürfen die Geschäfte in Niedersachsen wieder öffnen?
Nach und nach sollen Geschäfte in Niedersachsen wieder öffnen dürfen. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche vom Mittwochabend. Die Lockerungen hängen dabei vom weiteren Infektionsgeschehen und den Inzidenzwerten ab.
Zum 13. Februar hatte Niedersachsen zuletzt die Corona-Auflagen für den Einzelhandel gelockert und Blumengeschäften und Gartencentern erlaubt zu öffnen. Nun soll am kommenden Montag, 8. März, der Buchhandel folgen. Dieser Schritt ist unabhängig von der Entwicklung der Inzidenz, aber an eine Flächenbegrenzung gekoppelt: Erlaubt ist ein Kunde je 10 oder 20 Quadratmeter, je nach Verkaufsfläche.
Bei einer Inzidenz unter 100 darf der Einzelhandel laut Bund-Länder-Beschluss ab 8. März ein sogenanntes Click & Meet anbieten; Kunden können dabei nach Terminbuchung ins Geschäft kommen. Erlaubt ist ein Kunde pro 40 Quadratmeter. Bei einer Inzidenz unter 50 darf der Einzelhandel insgesamt mit einer begrenzten Kundenzahl wieder aufmachen – erlaubt ist ein Kunde pro 10 oder 20 Quadratmeter, je nach Größe des Geschäftes. Ab 5. April sollen die Läden auch bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 wieder mit begrenzter Kundenzahl öffnen dürfen (ein Kunde pro 10 oder 20 Quadratmeter).
Derzeit berät die niedersächsische Landesregierung, ob sie von diesem Beschluss abweicht. Denkbar ist demnach, dass Baumärkte früher öffnen dürfen. Außerdem ist im Gespräch, dem Einzelhandel die generelle Öffnung bereits am 22. März und nicht erst am 5. April zu erlauben – abhängig vom Infektionsgeschehen.
Fahrschulen und Flugschulen dürfen am Montag, 8. März, wieder öffnen. Voraussetzung ist aber ein tagesaktueller Test.
Von red
