Hildesheim - Erst traf es am Donnerstag die M1-Tankstelle im Bavenstedter Gewerbegebiet, dann schlug am Freitag ein Täter bei der SB-Tankstelle in der Goslarschen Straße zu und am Samstag überfiel jemand die Esso-Tankstelle in der Steuerwalder Straße.
Die Polizei arbeitet seit dem Wochenende mit Hochdruck daran, den oder die Täter zu schnappen, heißt es von Polizeisprecher Jan Makowski. Eine eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe beschäftigt sich mit der Überfallserie. Ob immer derselbe Täter am Werk war, ist bisher noch nicht bekannt.
Straftaten haben Gemeinsamkeiten
Die drei Fälle weisen aber Parallelen auf. So war der jeweilige Täter jedes Mal bewaffnet und flüchtete mit dem Fahrrad. Die Überfälle am Donnerstag und am Samstag fanden zudem am helllichten Tag statt, während die SB-Tankstelle am Freitagabend ausgeraubt wurde.
Ob bereits feststeht, ob es sich bei den Waffen um echte Schusswaffen oder Schreckschusspistolen handelte, ist unklar, die Polizei will sich derzeit nicht dazu äußern.
Jeweiligem Täter droht harte Strafe
Fest steht, dass der jeweilige Täter nicht nur seine Opfer in eine schlimme Lage gebracht und vielleicht sogar Todesangst ausgelöst hat, sondern dass er für eine relativ geringe Beute eine harte Strafe riskiert, sollte er gefasst und später auch von einem Gericht verurteilt werden.
Da er bei den jeweiligen Taten eine Schusswaffe bei sich hatte, würde eine Anklage voraussichtlich auf schweren Raub lauten – darauf steht nach dem Strafgesetzbuch grundsätzlich schon eine Mindesthaftstrafe von drei Jahren.
Mann zielte bei einem Vorfall auf Kassiererin
Wie aus Videoaufnahmen der Überwachungskamera der überfallenen Tankstelle in Bavenstedt hervorgeht, hat der Mann die Waffe zumindest in diesem Fall auch auf die Kassiererin gerichtet – was sich nach dem Strafgesetzbuch strafverschärfend auswirkt und die Mindeststrafe noch einmal um zwei Jahre erhöhen würde.
Allerdings käme es bei der Beweisaufnahme darauf an, ob zweifelsfrei geklärt werden kann, ob es sich bei den verschiedenen Überfällen um eine scharfe Waffe, oder womöglich nur um eine Spielzeug- oder Schreckschusspistole handelte. Die Gefährlichkeit der Waffe ist entscheidend für die Höhe der Mindeststrafe.
