Nach Abschlepp-Fällen

„Endlich Hilfe gegen Falschparker“: Hildesheimer nutzt gezielt Abschlepp-Dienst der Firma Parknotruf

Hildesheim - Ein Stellplatz-Eigentümer aus der Innenstadt ärgert sich oft über Blockierer. Er befürwortet die Abschlepp-Dienste der Firma Parknotruf. Ein Falschparker, der von der Kieler Firma eine Rechnung erhalten hat, schaltet eine Kanzlei ein – mit Erfolg. Er überlegt nun, eine Strafanzeige zu stellen.

Auf den ersten Blick klar erkennbar: Die Einstellplätze in der Michaelisstraße sind deutlich gekennzeichnet. Dennoch hat es der Besitzer eines Parkplatzes immer wieder mit Falschparkern zu tun. Foto: Chris Cossmann

Hildesheim - Abschleppen per Handy-Klick – das hält Andree Busche für eine sehr gute Erfindung. Endlich gebe es ein wirksames Mittel, bei dem schnell und ohne Kosten für den Eigentümer geltendes Recht durchgesetzt werden könne. „Die Fahrzeugführer sind sich oft keines Fehlverhaltens bewusst“, kritisiert der 62-Jährige. Der Parkplatz-Besitzer hat selbst die App der Firma Parknotruf (die HAZ berichtete) auf seinem Handy heruntergeladen und auch schon verwendet. „Mit Erfolg“, wie er sagt.

Wegen Falschparkern ICE verpasst

Der Mann hat in der Hildesheimer Innenstadt einen eigenen Einstellplatz. Der liegt in der Michaelisstraße und gewinnt durch die unmittelbare Nähe zur Fußgängerzone natürlich an Attraktivität für alle, die nach einem nahe gelegenen Parkplatz suchen. Also hatte der Mann ständig mit Falschparkern zu tun – trotz deutlicher Ausschilderung, dass es sich auf dem Gelände mit etwa 45 Stellplätzen um ein Privatgrundstück handele. „Wegen Falschparkern habe ich schon den ICE und in Folge einen wichtigen Geschäftstermin verpasst“, schildert er seinen Ärger, der ihm seinerzeit obendrein noch finanzielle Einbußen beschert habe. „Da ich als Privatmann ständig auf Abschleppkosten sitzen blieb, bin froh, dass es diesen Dienst jetzt gibt.“ In der damaligen Situation habe es ihm zwar nicht geholfen, den Zug noch zu erreichen. Aber der Ärger mit Falschparken auf dem Gelände habe sich mittlerweile fast komplett erledigt.

Alle bisher geschilderten Fälle haben für Andree Busche eines gemeinsam: Die Betroffenen haben auf privatem Gelände geparkt. „That’s it. Auch Kundenparkplätze werden oftmals als Park-and-Ride-Parkplätze missbraucht.“ Das geht für ihn gar nicht. Auch eine Ladenöffnungszeit oder ähnliches spiele in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle: Denn an dem Falschparker-Auto gebe es ja keinen Hinweis, wie lange der Wagen dort abgestellt bleiben soll. „Jedem sollte klar sein: Kundenparkplätze sind ebenso Privatgrund.“

Falschparker sollte zweimal zahlen

Diese Erfahrung musste auch Hans M. (Name ist der Redaktion bekannt) machen. Der Hildesheimer hatte am Pfingstmontag Ende Mai mit seinem Auto für etwa eine halbe Stunde auf einem Kundenparkplatz eines Steuerberaterbüros gestanden. „Ich nahm an, dass wegen des Feiertags das Büro geschlossen war und keine Mandanten Termine hatten.“ Ihm sei aber bewusst gewesen, dass er dort grundsätzlich nicht parken dürfe.

Bereits am nächsten Tag bekam er einen Brief von einem Rechtsanwalt aus Kiel, der ihn im Auftrag seines Mandanten abmahnte. „Da ich zu meinem Fehler stand, habe ich sofort die rund 180 Euro Abmahngebühr überwiesen und noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben.“ Der Hildesheimer nahm an, dass die Angelegenheit damit für ihn erledigt sei.

Rechnung von Abschleppfirma verlangt

Doch drei Wochen später erhielt er ein weiteres Schreiben – nun von einem anderen Rechtsanwalt aus Kiel. „Der behauptete ohne Vorlage einer Vollmacht, für die Parknotruf GmbH tätig zu sein.“ Darin wurde der 67-Jährige aufgefordert, nun einen weiteren Betrag zu zahlen. Diesmal in Höhe von 244,54 Euro. Die Kosten würden sich aus einer Abschlepp-Leerfahrt, Anwalts- sowie Beweissicherungskosten zusammensetzen, so stand es in dem Schreiben. „Ich habe dem Anwalt geantwortet, dass ich meinen Parkverstoß einräume, jedoch erst zahlen werde, wenn er mir die Rechnung über die Abschlepp-Leerfahrt vorlegt“, reagiert der Betroffene. Die geforderten Kosten für Halterfeststellung und Beweissicherung in Höhe von rund 30 Euro übernahm er dennoch.

Zusätzlich beauftragte er eine Kanzlei. Seitdem hat der Hildesheimer nichts mehr gehört. „Ich behalte mir eine Strafanzeige wegen des Verdachts des versuchten Betruges vor“, kündigt Hans M. an. Er geht nämlich davon aus, dass in der halben Stunde noch gar kein Abschleppunternehmen beauftragt worden war.

Lesen Sie dazu auch das Interview mit einer Anwältin für Verkehrsrecht.

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