Hildesheim - Warum müssen Eltern für ihre Kindern Essensgeld in den Kitas bezahlen, obwohl sie während der coronabedingten Schließzeiten nicht in die Betreuung kommen können? Eine Frage, die etliche Eltern bewegt und die nun Marcus Hollenbach als Vorsitzender des Hildesheimer Kita-Stadtelternrates gestellt hat. Genutzt hat er dazu die jüngste Sitzung des Sozialausschusses des Rates, in der er als Verbandsvertreter einen Platz hat.
Lesen Sie auch: Niedersachsen schafft freiwilliges Test-Angebot für Kita-Kinder
Und noch etwas sei unverständlich, fügte Hollenbach seiner Anfrage an die Verwaltung hinzu: Bei den kirchlichen Trägern würden Betreuungszeiten abgerechnet, die nicht angeboten würden. Das beträfe die Früh- und Spätdienste. Auch das würden Eltern als nicht gerechtfertigt empfinden. Ebenso wie die einbehaltenen Essensgelder. „Die sind außerdem zweckgebunden“, argumentiert der Elternvertreter.
Antworten auf die Elternfragen
Die Antworten auf Hollenbachs Fragen lieferte Bernd Steinert, Leiter für den Bereiche Tagesbetreuung bei der Stadt. Bereits vor zwei Monaten gab es eine ähnliche Anfrage. Seitdem habe sich nichts an der Sachlage verändert. Zunächst wies Steinert aber ausdrücklich darauf hin, dass laut Ratsbeschluss, vom 11. Januar an alle Eltern ihre Kitagebühren erstattet bekommen, wenn sie keinen Anspruch auf eine Notbetreuung für ihre Kinder haben.
Für die zeitweiligen, coronabedingten Schließzeiten würden aber trotzdem weiterhin die Gebühren einbehalten – auch für die Verpflegung. Das sei laut einer Stellungnahme des Niedersächsischen Städtetages auch zulässig: Für den Zeitraum von bis zu zwei Monaten gebe es keine Verpflichtung zur Erstattung, bestätigt Steinert auf Nachfrage der HAZ.
Stadt subventioniert das Kita-Essen
Zudem subventioniere die Stadt die Verpflegungskosten mit rund 50 Prozent, die Elternbeiträge reichten bei Weitem nicht aus, die Kosten dafür zu decken. Zum Thema Früh- und Spätdienst rechnete Steinert vor, für die halbe Stunde Ausfall kämen auf die Eltern ein Beitrag von 7,50 Euro pro Monat zu: „Das ist ein sehr moderater Satz.“
