Kreis Hildesheim - Im Landkreis Hildesheim wurde die Sieben-Tage-Inzidenz für Neuinfektionen am Donnerstag zum dritten Mal in Folge überschritten. Das müsste Einschränkungen nach sich ziehen – wie genau das ablaufen soll, ist aufgrund der für Montag erwarteten Einführung der Notbremse eine knifflige Frage. Doch nun gibt es erste Antworten.
Eine gravierende Veränderung gibt es bei der Inzidenz selbst. Bislang sind dafür die Daten des Landesgesundheitsamtes maßgeblich, die jeden Vormittag für alle Landkreise veröffentlicht werden. Von Sonnabend an sind allerdings die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) entscheidend, da es seine Daten bundesweit erhebt und künftig eine bundesweite Notbremse gelten soll. So sieht es die Landesregierung in der neuen Verordnung vor.
Deutlich niedrigere Zahlen
Die RKI-Daten fallen allerdings oft deutlich niedriger aus als die des Landes – so auch in dieser Woche. Am Mittwoch nannte das Land für den Kreis Hildesheim eine Inzidenz von 110,2, das RKI einen Wert von 92. Am Donnerstag wies das Land die Inzidenz mit 112,0 aus, das RKI hingegen nur mit 90,6. Auch landesweit ist das so: Während das Landesgesundheitsamt für Niedersachsen eine durchschnittliche Inzidenz von 125,5 angibt, sind es beim RKI nur 112,2.
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Eigene Prüfungen ergaben, dass die Zahlen des jeweils aktuellen Tages beim RKI oft noch gar nicht eingepflegt sind. Heißt: Die Zahlen vom Donnerstag vergangener Woche wurden bereits gestrichen, die von Donnerstag dieser Woche aber noch nicht eingerechnet. Tatsächlich nennt das RKI auf seiner Homepage am Donnerstag noch die Gesamt-Fallzahl des Landkreises von Mittwoch.
RKI bestätigt Differenzen
Das RKI bestätigte auf HAZ-Anfrage am Donnerstag, dass es zu Verzögerungen komme: „Diskrepanzen zwischen den berichteten Inzidenzen können verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise können sie durch den Übermittlungsverzug bedingt sein, etwa, wenn das Gesundheitsamt bereits Fälle an die zuständige Landesbehörde übermittelt hat, diese aber noch nicht vom Land an das RKI übermittelt worden sind.“ Zudem verwende das RKI den Datenstand um Mitternacht, die Länder teilweise andere Uhrzeiten. Weitere Erläuterungen des Instituts hier.
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Weiter erklärt das RKI: „Generell gilt: Die Behörden im Landkreis verfügen immer über die aktuellsten Zahlen. Diese sind mit ausschlaggebend für die Bewertung der Situation vor Ort. Die örtlichen Behörden entscheiden auch darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden.“ Allerdings will das Land in seiner Verordnung ja nun die RKI-Daten zur Grundlage machen.
Doch keine Ausgangssperre?
Tatsache ist: Das RKI gibt aktuell quasi nur eine Sechs-Tage-Inzidenz an – und die ist natürlich geringer als der eigentlich gefragte Sieben-Tage-Wert. Was zum Beispiel für den Landkreis Hildesheim bedeutet, dass der Inzidenzwert von 100 nach Maßgabe des RKI noch gar nicht überschritten wurde. Für den Landkreis könnte das ein Argument sein, angesichts der ohnehin ab Samstag geltenden neuen Regeln aktuell keine Hochinzidenz-Kommune mehr auszurufen. Der Landkreis ist dazu angefragt.
Derzeit sieht es jedenfalls so aus, als käme es bei Schulen, Kitas, Einzelhandel und Kontaktregeln zumindest derzeit noch zu keinen neuen Beschränkungen, auch eine nächtliche Ausgangssperre würde es demnach zumindest vorerst nicht geben.
Strenge Regeln für Kitas?
Unterdessen liegt der Entwurf einer neuen Landesverordnung auf Basis der Corona-Notbremse des Bundes vor. Die neue Verordnung soll am Samstag in Kraft treten. Der Entwurf sieht vor, Schulen – mit Ausnahme von Grund- und Förderschulen sowie Abschlussklassen – wieder komplett ins Distanzlernen zu schicken, wenn eine Inzidenz von 100 an drei Tagen in Folge überschritten wird.
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Damit würde Niedersachsen bei seinen bisherigen Regeln bleiben, die deutlich härter sind als die der Bundes-Notbremse. Dort ist ein Grenzwert von 165 vorgeschrieben. Die Länder können diese Vorgaben verschärfen, aber nicht abmildern.
Locker beim Einzelhandel?
Auch die Kitas sollen oberhalb einer Inzidenz von 100 bis auf eine Notbetreuung wieder schließen. Auch hier sieht die Bundes-Notbremse eine Grenze von 165 vor. Mitte der Woche hatte die Landesregierung zunächst angedeutet, bei den Kitas den höheren Inzidenzwert als Schallmauer zu übernehmen. Im aktuellen Entwurf der Verordnung steht nun aber doch ein Inzidenzwert von 100 auch für Kitas. Allerdings hat sich schon öfter gezeigt, dass sich die endgültigen Fassungen dieser Verordnungen von den letzten Entwürfen noch einmal in Details unterschieden.
Beim Einzelhandel will sich das Land aber tatsächlich den nationalen Regeln anschließen. Die erlauben Einkaufen in Einzelhandels-Geschäften und Baumärkten nach vorheriger Terminvereinbarung oder Registrierung an der Ladentür bis zu einer Inzidenz von 150 – in Niedersachsen galt bislang auch hier eine Inzidenz von 100 als Grenzwert. Die Einzelhändler im Kreis Hildesheim dürfen demnach ihre Läden geöffnet halten, auch wenn die 100 überschritten wird – allerdings müssen die Kunden einen negativen Schnelltests nachweisen oder vor dem Laden absolvieren.
Regeln für Treffen
Auf jeden Fall gilt oberhalb einer Inzidenz von 100, wenn sie dreimal überschritten wird, eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Einzelpersonen dürfen auch bis Mitternacht spazieren gehen oder joggen. Wer dringende – etwa berufliche – Gründe hat, das Haus zu verlassen, ist nicht an die Ausgangssperre gebunden.
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Zudem gelten oberhalb einer Inzidenz von 100 wieder die schärferen Kontaktregeln, wonach nur noch Treffen mit einem Mitglied eines anderen Hausstandes erlaubt sind und Kinder bis sechs Jahren nicht gezählt werden. Aktuell sind Zusammenkünfte mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt gestattet, wobei Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren nicht eingerechnet werden.
Fünf statt sieben Tage
In einer Frage ist die Bundes-Notbremse allerdings auch wieder liberaler als die bisherigen Landes-Regelungen. Hat sich ein Landkreis zur Hochinzidenz-Kommune mit den entsprechenden Einschränkungen erklären müssen, reichen künftig fünf Tage mit einer Inzidenz unter 100, um die Einschränkungen bei Einzelhandel und Kontaktregeln wieder zu mildern – bisher waren sieben Tage unter 100 gefordert.
