Uneinheitliche Regeln

Kampf um Impfung für schwer kranken Sohn: Wie Hildesheimer Eltern an der Bürokratie verzweifeln

Hildesheim - Würde der 16-jährige Hildesheimer Tom in Baden-Württemberg wohnen, hätte er einen Anspruch auf eine Corona-Impfung. Hier aber bleibt seinen Eltern nur Angst, Wut und der Klageweg.

Der 16-jährige Tom mit seinen Eltern Stefanie Weismann-Günzler und Malte Weismann. Foto: Jan Fuhrhop

Hildesheim - Stefanie Weismann-Günzler ist in diesen Tagen aufgekratzt, angespannt, wütend, verzweifelt, alles auf einmal. Und sie hat Angst. Um ihren Sohn Tom. Der 16-Jährige wurde mit einem schweren Herzfehler geboren, musste als Baby vielfach operiert werden, um überhaupt eine Überlebenschance zu haben. Folgen sind unter anderem auch Schäden an der Leber.

Der 16-Jährige gilt zu 100 Prozent schwerbehindert

Wegen dieser Erkrankung und seines Autismus gilt Tom als 100 Prozent schwerbehindert. Feste Strukturen im Alltag sind für den Michelsenschüler ungemein wichtig, auch deswegen ist er trotz der Infektionsgefahr durch das Coronavirus, das für ihn eine tödliche Gefahr darstellt, 2020 weiter in den Unterricht gegangen, so lange die Schule geöffnet war. Und nun, vor dem Neustart am kommenden Montag mit geteilten Klassen stehen Stefanie Weismann-Günzler und ihr Mann Malte – beide sind Mediziner – vor der Frage: Soll Tom auch wieder in den Unterricht und damit wieder ein höheres Infektionsrisiko eingehen? Und wäre es seinem jüngeren Bruder zuzumuten, weiter im Homeschooling zu bleiben, um das Infektionsrisiko in der Familie so gering wie möglich zu halten?

Sollte Tom im Ernstfall beatmet werden müssen, wäre dies aufgrund seines schweren Vorerkrankung nicht in den hiesigen Kliniken möglich, sagt die Mutter. Ihr Sohn müsste in hochspezialisierte Herzzentren behandelt werden, wie es sie in Göttingen oder Tübingen gibt. Die offenkundig auf dem Vormarsch befindliche ansteckendere und gefährlichere britische Coronavirus-Mutation macht der Mutter und ihrem Mann noch mehr Sorgen. Doch zugleich haben sie täglich vor Augen, wie sehr der Lockdown mit erzwungenem und ungewohnten Homeschooling mit dem Schulbegleiter im heimischen Wohnzimmer an der Seite den 16-Jährigen stresst.

Impfung in Baden-Württemberg möglich – in Niedersachsen nicht

Der Ausweg könnte eine Impfung sein – das war zumindest die Hoffnung der Hildesheimer Familie. Denn anders als zu Beginn der Pandemie gibt es schließlich mittlerweile verschiedene Vakzine – und der Impfstoff von Biontech/Pfizer hat anders als die anderen nur für Erwachsene zugelassenen Mittel auch eine Zulassung für 17- und 16-Jährige. Aufgrund seiner Erkrankungen fällt Tom in die Kategorie mit hoher Impfpriorität, die inzwischen in Niedersachsen nun auch zum Zuge kommen soll. Und doch gibt es für den 16-Jährigen derzeit keine Chance, einen Termin zu bekommen oder sich auf die Warteliste setzen zu lassen.

Toms Eltern wollen das nicht hinnehmen, haben den Landkreis und das Gesundheitsministerium angeschrieben, sind bereit, vor dem Verwaltungsgericht Hannover Klage einzureichen, weil sie nicht akzeptieren, dass ihrem Sohn hier verweigert wird, was das Land Baden Württemberg seit dem 9. März erlaubt. Die dortige Regierung gab an jenem Dienstag bekannt, dass sich „ab sofort 16- bis 17-jährige Impfberechtigte nach §3 der Bundesimpfverordnung“ impfen lassen können. Auf der offiziellen Website des Landes wird zudem ausdrücklich darauf verwiesen, dass für die 16- bis 17-Jährigen „ausschließlich der Impfstoff von Biontech zugelassen“ ist.

Allgemeine und ungenaue Auskünfte aus dem Ministerium

Wer hingegen im niedersächsischen Ministerium für Soziales und Gesundheit nachfragt, bekommt eine Antwort, die einen zunächst einmal ratlos, oder, wie Stefanie Weismann-Günzler, sauer und verzweifelt zurücklässt. Gegenüber der HAZ verweist die stellvertretende Sprecherin des Ministeriums, Stefanie Geisler, lediglich auf die gültige Impfverordnung des Bundes, an die sich alle Länder halten müssten, und darauf, dass die Covid-19-Impfstoffe bis auf weiteres nicht für „Kinder“ zugelassen seien. Kein Wort dazu, dass der Biontech-Stoff zwar nicht für Kinder, aber eben für 16- und 17-Jährige zugelassen ist – und dass Baden-Württemberg mit derselben Bundesverordnung offensichtlich ganz anders umgeht.

Da ändert es auch nichts, dass der ärztliche Leiter des Hildesheimer Impfzentrums, Dr. Elmar Wilde, das Anliegen der Weismanns sehr gut nachvollziehen kann und eine „zeitnahe Immunisierung“ von Tom befürwortet. Der Arzt selbst hat auf die Vergabe der Impftermine keinen Einfluss.

Kreis will Fall dem Land „zur Klärung vorlegen“

Und ebenso wenig könne der Landkreis eingreifen, wie Kreis-Sprecherin Sabine Levonen gegenüber der HAZ bekräftigt: „Grundsätzlich besteht seit dem 15. März in Niedersachsen die Möglichkeit auch für alle Personen aus der Prioritätsstufe 2, sich auf die Warteliste für das zuständige Impfzentrum setzen zu lassen.“ Das Land Niedersachen habe aber entschieden, dass für Personen unter 65 Jahren ausschließlich der Impfstoff von Astrazeneca verimpft werden dürfe. Ein Hinweis, der in Toms Fall aber keine Relevanz hat, da ohnehin nur der Biontech-Stoff für sein Alter verwandt werden dürfte – und Astrazeneca nur wenige Stunden nach Levonens Antwort vom Bundesgesundheitsministerium von allen Impfungen ausgenommen wurde.

Immerhin: Beim Landkreis erkennt man die schwierige Lage, in dem Toms Familie stecke, beteuert Levonen und sichert zu: „Wir werden den Vorgang dem Land zur Klärung vorlegen.“

Mutter: „Eine nicht auszuhaltende Tragik“

Für Toms Eltern und den 16-Jährigen macht das die Situation trotzdem nicht besser. „Es ist unerträglich“, sagt die Mutter und fügt in drastischen Worten zusammen, wie sie und ihr Mann sich fühlen: „Es wäre eine nicht auszuhaltende Tragik, wenn unser Sohn wegen dieser bürokratischen Katastrophe schwer krank wird oder sogar sein Leben verliert.“ Und dann, etwa ruhiger, sagt sie noch: „Das betrifft doch nicht nur uns. Es gibt doch im Land viele Familien, deren Kinder wie Tom einen Anspruch auf eine Impfung haben, die sich aber vielleicht nur nicht trauen oder nicht die Kraft haben, an die Öffentlichkeit zu gehen.“

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