Energiewende

Kreis Hildesheim soll mehr Fläche für Windräder ausweisen – und hat weniger Auswahl

Kreis Hildesheim - Weil einige stark belastete Landkreise in Niedersachsen einen Nachlass bekommen, sind andere stärker gefragt. Was der Gesetzentwurf für den Kreis Hildesheim bedeutet – und wie Bürger und Kommunen profitieren sollen.

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer will die Windkraft-Anforderung für den Landkreis Hildesheim leicht erhöhen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Kreis Hildesheim - Der Landkreis Hildesheim soll etwas mehr Fläche für Windkraft ausweisen als zunächst angekündigt. Das geht aus dem Entwurf des Niedersächsischen Windenergiebeschleunigungsgesetzes hervor, den Umweltminister Christian Meyer (Grüne) am Dienstag vorgestellt hat. Das Gesetz sieht unter anderem für jeden Landkreis eine Mindestvorgabe vor, wie viel Platz der Windkraft vor Ort eingeräumt werden muss. Zugleich ist die Fläche, innerhalb derer der Kreis seine Windkraft-Areale aussuchen kann, noch einmal deutlich kleiner geworden.

Ein Quadratkilometer mehr

Anfang Februar hatte Meyer Zahlen für alle Landkreise genannt. Der Landkreis Hildesheim sollte demnach 1,27 Prozent seiner Fläche für Windparks bereitstellen. Es gab allerdings auch Kreise, denen das Land sogar bis zu 4,9 Prozent abverlangen wollte. Einige von ihnen wehrten sich – und es kam zu einem Kompromiss: Mehr als vier Prozent der Fläche sollen es nirgends sein. Um die Bundes-Vorgabe für Niedersachsen – 2,2 Prozent der Landesfläche – trotzdem zu erfüllen, erhöhte das Land stattdessen die Flächenanteile für weniger stark belastete Regionen.

Für den Landkreis Hildesheim heißt das laut Gesetzentwurf, dass statt 1,27 nun 1,38 Prozent der Fläche für Windkraft bereitgestellt werden müssen. Das ist gut ein Quadratkilometer mehr, die Vorgabe umfasst damit eine Gesamtfläche von 16,6 Quadratkilometern.

Intensive Prüfungen

Wo diese Flächen ausgewiesen werden, entscheidet sich aber erst im Lauf der nächsten Jahre. Der Landkreis hat Zeit bis zum Jahr 2026, die Vorgabe zu erfüllen – was er für knapp hält. Dabei kann er voraussichtlich vereinzelt auch lokale Planungen nutzen. So will die Gemeinde Schellerten einen neuen Flächennutzungsplan mit Konzentrationsflächen für Windkraft aufstellen, auch in Giesen ist das angedacht.

Das Land Niedersachsen hat im März eine Karte veröffentlicht, auf der es für jeden Landkreis dargestellt hat, welche Bereiche es für besonders geeignet für Windkraft hält – auch für den Landkreis Hildesheim. Demnach wären auf 6,2 Prozent der Landkreis-Fläche grundsätzlich Windkraft möglich gewesen.

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Bundeswehr schränkt Flächen ein

Doch dieser Wert war deutlich zu hoch angesetzt, wie eine neue Analyse des Landes zeigt. Nun gelten nur noch 4,2 Prozent der Kreisfläche als geeignet, hieraus muss der Kreis seine 1,38 Prozent Flächenvorgabe erfüllen. Hauptgrund für die deutliche Verkleinerung der Potenzialflächen laut Umweltministerium: neue Daten der Bundeswehr zu Hubschraubertiefflugstrecken, militärischen Anflugverfahren und Truppenübungsplätzen.

Verantwortliche in Kreisverwaltung und Kommunalpolitik hatten schon bei Veröffentlichung der Karte bezweifelt, ob alle Angaben darauf realistisch sind. Welche Flächen nun wegfallen, wurde am Dienstag nicht bekannt. Auf jeden Fall sind zur Festlegung der endgültigen Windkraft-Flächen intensive Verfahren mit Prüfungen der örtlichen Gegebenheiten insbesondere mit Blick auf die Tierwelt notwendig.

Angebote für Bürger

Umweltminister Meyer kündigte an, das neue Gesetz solle auch bessere Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, so dass Anwohner und betroffene Städte und Gemeinden finanziell vom Ausbau der Windkraft profitieren können. Möglich sind Sparbriefe, Bürgergenossenschaften und weitere Modelle – eins davon muss der Windpark-Betreiber anbieten. Tut er das nicht, wird verpflichtend die bisher freiwillige Abgabe von 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde an die Kommunen fällig.

Für eine Stadt wie Bockenem könnte der geplante Windpark nahe der Autobahn 7 in Richtung Bornum auf diese Weise zusätzlich zur Gewerbesteuer gut 200 000 Euro im Jahr einbringen, die sie nicht über die Kreisumlage teilweise abgeben müsste.

Der Gesetzentwurf wird nun unter anderem mit den Vertretern der Landkreise und Kommunen und dann noch einmal im Kabinett beraten, ehe er zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung in den Landtag geht. Änderungen sind also noch möglich.

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