Tierschützer

Peta lobt Belohnung im Fall der in Emmerke ausgesetzten Katzen aus

Emmerke - Der Fall der in Eiseskälte ausgesetzten Katzen in Emmerke bewegt die Menschen im Kreis Hildesheim – und darüber hinaus. Eine Tierschutzorganisation hat nun eine Belohnung ausgelobt.

Katzen ausgesetzt Foto: Tierheim

Emmerke - Sie kauerten zusammen, als sie bei Eiseskälte auf einem Feld hinter einem Kalkberg an der Landesstraße 460 bei Emmerke gefunden wurden: Der Fall von drei ausgesetzten Katzen und einem Kater bewegt die Menschen im Kreis Hildesheim. Und auch überregional zieht die Meldung ihre Kreise: So hat die Tierschutzorganisation Peta nun eine Belohnung ausgelobt, um dem oder den Tätern auf die Schliche zu kommen.

Feuerwehr und Tierheim gehen davon aus, dass die vier norwegischen Waldkatzen am vergangenen Montag gegen 19 Uhr ausgesetzt worden sind. Ein Anwohner entdeckte sie in der Kälte, versorgte die Tiere mit Nahrung und informierte die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte brachten die Katzen ins Tierheim. Es stellte sich heraus, dass die Tiere weder kastriert noch registriert sind. Ihr Fell war verklebt und ungepflegt – mutmaßlich stammen sie aus einer reinen Wohnungshaltung, so das Tierheim.

500 Euro als Belohnung

Um den Fall aufzuklären, will nun auch Peta helfen. Die Organisation setzt eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die dazu führen, dass der Täter verurteilt wird. Wer Beobachtungen zu der Tat gemacht hat, kann sich mit entsprechenden Hinweisen beim Tierheim melden, telefonisch unter 05121 95757-50. „Wir wollen aufklären, wer die Katzen bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt einfach am Straßenrand zurückgelassen hat. Ohne den aufmerksamen Finder hätten die Vierbeiner bei der Kälte vermutlich nicht mehr lange überlebt“, sagt Lisa Redegeld, Fachreferentin bei Peta. „Der oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und das Tierheim stattdessen um Hilfe bitten müssen.“

Straftat

Die Tierschützer von Peta weisen außerdem darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist – und auch als Straftat nach Paragraf 17 des Gesetzes gewertet werden könnte. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass Peta auf einen Hildesheimer Fall von Tierquälerei aufmerksam macht und eine Belohnung verspricht. In der Vergangenheit reagierte die Organisation entsprechend zum Beispiel auf einen Böllerwurf auf Schwäne, auf versteckte Rasierklingen in Leckerlis oder auf den Fund eines toten Hundewelpen im Harsumer Stichkanal.

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