Corona-Pandemie

So läuft der Schulstart in Niedersachsen nach den Osterferien

Kreis Hildesheim / Hannover - Wenn am nächsten Montag die Schule wieder beginnt, dürfen die Schüler nur nach einem negativen Corona-Test am Präsenzunterricht teilnehmen. Was Sie alles zum Schulstart in Niedersachsen wissen müssen, lesen Sie hier.

Schulstart mit Testpflicht: Nur wer einen negativen Coronatest vorweisen kann, darf in die Schule kommen. Foto: Chris Gossmann

Kreis Hildesheim / Hannover - Nach zwei Wochen Osterferien startet am nächsten Montag in Niedersachsen wieder der Schulbetrieb. In Kreisen und Kommunen, die dauerhaft bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 pro 100.000 Einwohner liegen, dürfen die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge in halbierten Lerngruppen schon seit Ende März wieder in der Schule unterrichtet werden.

Auch im Kreis Hildesheim dürfen die Schüler aller Jahrgänge wieder im Szenario B in die Schule gehen: Das hatte der Landkreis bereits am Ostermontag mitgeteilt. Inzwischen wurde auch der Status der Hochinzidenzkommune für den Kreis aufgehoben.

Neu ist, dass alle Schüler und Schulbeschäftigten jetzt zweimal pro Woche einen Corona-Selbsttest machen müssen. In anderen Ländern wie Baden-Württemberg gibt es eine Testpflicht nur in Hochinzidenzkommunen, Hessen setzt auf Freiwilligkeit. Das müssen Sie zum Schulstart wissen:

Wo werden die Schnelltests gemacht?

Zu Hause vor Schulbeginn. In der Woche vor den Osterferien waren in den weiterführenden Schulen die Tests in der Schule gemacht worden, in der Grundschule zu Hause. Allerdings hatten schon vor dem Start der Testwoche Lehrerverbände lautstark dagegen protestiert, dass Pädagogen die Schülertests beaufsichtigen sollten: Das Gesundheitsrisiko sei viel zu groß. Eltern hatten kritisiert, dass Kinder stigmatisiert werden könnten, wenn ein Lehrer ein positives Testergebnis ablese. Außerdem dürften positiv getestete Schüler an der Schule nicht allein gelassen werden, Eltern könnten sie nicht so kurzfristig abholen.

Die Tests zu Hause zu machen, sei die Regelung, die die Ängste aller Beteiligten ernst nehme und die Belastungen möglichst gering halte, hatte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) kurz vor Ostern gesagt. Schüler hätten sich bei Tests vor und in der Klasse unwohl gefühlt. Nur im Ausnahmefall darf ein Test auch in der Schule nachgeholt werden.

Wann werden die Tests gemacht?

Die Schüler und Beschäftigten sollen sich zweimal pro Woche an Präsenztagen vor Unterrichtsbeginn und bevor sie das Haus verlassen selbst testen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schulen ausreichend mit Testkits versorgt werden. Einige Schulen im Kreis Hildesheim haben den Schülern bereits vor den Ferien Testkits mitgegeben, etwa die Gelbe Schule.

In den Fällen, in denen die Schüler noch keine Test-Sets erhalten haben, können sie am 12. April einen aus ihrer Schule abholen – der sogenannte Abholtag. Jede Schule informiert ihre Eltern, welche Lösung praktiziert wird.



Warum sind die Tests verpflichtend?

Weil Selbsttests nur dann ein wesentlicher Baustein zum Infektionsschutz in Schulen sein können, wenn fast alle mitmachen. Nur bei einem negativen Testergebnis darf man in die Schule. Andernfalls heißt es Homeschooling. Wer positiv auf Corona getestet wird, informiert die Schule, die dann wiederum das Gesundheitsamt in Kenntnis setzt, und nimmt Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um umgehend einen PCR-Test zu machen, der gegebenenfalls den Positivtest bestätigt oder widerlegt.

Wie wird kontrolliert, ob niemand beim Testergebnis schummelt?

Die Eltern bürgen mit einer Unterschrift für das negative Testergebnis ihres Kindes. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen.

Und was passiert, wenn Eltern ihre Kinder nicht testen lassen wollen?

Dann müssen die Schüler zu Hause lernen. Präsenzunterricht in der Schule ist ohne negativen Test nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen gehört zu einer Testpflicht aber auch die Aufhebung der Präsenzpflicht. Eltern können ihre Kinder formlos vom Unterricht abmelden. Die Schüler erhalten dann Lernmaterialien für zu Hause. Eine weitergehende Betreuung, etwa Telefonanrufe oder Videokonferenzen mit dem Klassenlehrer, sei nur möglich, wenn die Kapazitäten der Schule dies zuließen, teilt das Kultusministerium mit. Viele Pädagogen sehen sich durch parallel laufende Unterrichtsmodelle, also Wechsel- und Distanzunterricht, über Gebühr belastet. Die Schulleitungen appellieren deshalb an die Eltern, bei den Schnelltests mitzumachen und den Kindern Präsenzunterricht zu ermöglichen, weil man so am besten lerne. Einen Überblick darüber, wie viele Familien die Tests verweigern, hat das Land nicht, da die Familien dies direkt an die Schulen melden. Experten schätzen, dass dies nur sehr wenige sein werden.


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Was ist, wenn Lehrkräfte und andere Schulbeschäftigte Selbsttests verweigern?

Das dürfen sie nicht. Wenn es nach der Corona-Verordnung eine Testpflicht gibt, dann wird laut Kultusministerium die Testung nicht in das Ermessen der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiter gestellt.

Müssen Testverweigerer für Arbeiten und Tests in die Schule kommen?

Ja, bei Arbeiten besteht laut Kultusministerium eine Anwesenheitspflicht. Die Schulen legen die beiden Testtage pro Woche fest. Wenn die Klausuren auf einen dieser Tage fallen, müssen sich alle vorher testen lassen, an anderen Tagen nicht. Die Arbeiten werden – wie schon 2020 – mit Sicherheitsabstand und unter Hygieneregeln geschrieben.

Müssen Testverweigerer für Abiturklausuren und Abschlussarbeiten in die Schule kommen?

Ja, auch hier gilt eine Anwesenheitspflicht. Liegen die Prüfungen an Testtagen, müssen sich alle testen, andernfalls nicht. Abitur und Sekundarabschlussprüfungen sollen wie geplant laufen.

Warum gibt es keine Impf- und Testangebote für das Reinigungspersonal an den Schulen?

Weil die Reinigungen in der Regel nach dem Unterrichtsbetrieb stattfinden und die Putzkräfte keine oder nur kurze Kontakte mit Schülern haben. Die Situation sei nicht vergleichbar mit dem Kontakt zu Lehrkräften, Verwaltungspersonal oder pädagogischen Mitarbeitern.

In welchen Kommunen und Kreisen gibt es in Niedersachsen in der nächsten Wochen überhaupt wieder Präsenzunterricht in allen Jahrgängen?

Im Landesschnitt liegt die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit bei 84,9. Die meisten Kreise liegen zwischen 50 und 100. Das heißt, dass mehrheitlich wieder Präsenzunterricht nach Modell B stattfindet. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede. Besonders gut ist die Lage in den Kreisen Friesland (30,4) und Osterholz (32,5).

Und wo nicht?

Zu den Hochinzidenzkommunen mit einem Wert von über 100 gehören zurzeit elf Kreise, darunter die Region Hannover und das Emsland, die Kreise Leer, Cloppenburg, Wolfsburg und Gifhorn. An den Grundschulen und den Förderschulen für geistig behinderte Kinder läuft aber dennoch Präsenzunterricht im Wechselmodell, das gilt auch für die Abschlussjahrgänge 9,10 und 13.

Gibt es einen Inzidenzwert, bei dem alle Schulen wieder komplett geschlossen werden?

Nein, Grundschüler und Abschlussjahrgänge haben weiterhin Wechselunterricht in der Schule. Kommunen und Kreise können allerdings jederzeit Verschärfungen durchsetzen. So hatte der Oberbürgermeister von Salzgitter, Frank Klingebiel, wegen der hohen Infektionszahlen ab dem 22. März alle Schulen komplett geschlossen. Aktuell liegt der Inzidenzwert für die Stadt bei 191,8. In Hamburg werden bei einem Inzidenzwert von 200 die Schulen wieder geschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern ist 150 der Inzidenzwert, ab dem alle Schüler ins Distanzlernen gehen.

Von Saskia Döhner

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